Hallo!
Man hört ja immer mal wieder im Bekanntenkreis Erzählungen zum Thema Vorausplanung im Sterbefall usw. Viele Leute beauftragen ja im Voraus einen Bestatter und bezahlen diesen auch. Was wäre eigentlich, wenn jemand so etwas macht und dann vereinsamt stirbt (z.B. weil man unerwartet extrem alt wird, die ganzen Verwandten alle vor einem sterben). Wenn man dann von den Behörden tot aufgefunden wird, organisieren die ja eine Bestattung. Wird dann später herausgefunden, dass es einen Vertrag mit einem anderen Bestatter gab, können dann die Erben oder die Behörden oder der 2. Bestatter von diesem eine Rückzahlung verlangen?
Gruß & danke
Myriam
Hallo,
Hallo!
Man hört ja immer mal wieder im Bekanntenkreis Erzählungen zum
Thema Vorausplanung im Sterbefall usw. Viele Leute beauftragen
ja im Voraus einen Bestatter und bezahlen diesen auch.
Das sollte man sich überlegen.
Da gibt es eine bessere Lösung.
Was
wäre eigentlich, wenn jemand so etwas macht und dann
vereinsamt stirbt (z.B. weil man unerwartet extrem alt wird,
die ganzen Verwandten alle vor einem sterben). Wenn man dann
von den Behörden tot aufgefunden wird, organisieren die ja
eine Bestattung.
nein - die überprüfen zuerst, ob es noch Abkömmlinge des Toten gibt,
denn dann sind diese für die Beerdigung zuständig
Wird dann später herausgefunden, dass es
einen Vertrag mit einem anderen Bestatter gab, können dann die
Erben oder die Behörden oder der 2. Bestatter von diesem eine
Rückzahlung verlangen?
Wer weiß ob es diesen 1. Bestatter dann überhaupt noch gibt.
Deshalb würde ich in solch einem Falle eher eine Sterbegeldversicherung mit Einmalbeitrag abschließen.
- Ist der Einmalbeitrag niedriger wie die evt. Zahlung an den Bestatter.
- wird der Betrag erst im Todesfall ausgezahlt, normalerweise an die Erben.
- Weiß man auf Grund der jährlichen Mitteilungen, was im Todesfall ausgezahlt wird.
Gruß & danke
Myriam
Gruß Merger
Hallo!
Natürlich, warum denn nicht ? Behörde, Erben ja, Bestatter nein.
Üblich sind diese Vorauszahlungen nicht einfach Guthaben bei einer Bestattungsfirma(denn dann wären die im Insolvenzfall nämlich weg!).
Das sind Versicherungen, deren Guthaben auch geschützt ist.
Vielleicht gibt’s für diese Fälle auch ein Zentralregister, damit im Todesfall diese vorausgezahlte Leistung bekannt wird . Denn sonst könnte ja der Fall eintreten, niemand der Angehörigen oder der Behörde hat Kenntnis von der Bestattungsvereinbarung.
Trotzdem ist natürlich angeraten, es den Angehörigen beizeiten mitzuteilen und es im Testament zu vermerken und alles zusätzlich in seinen Unterlagen zu verwahren.
MfG
duck313