Bestattungs treuhandvorsorgevertrag

Hallo zusammen,

wenn der Opa einer Freundin der im Heim lebt vor Heimbeginn einen Treuhand Bestattungsververtag abgeschlossen hat und nun verstirbt, kann dann z.B. das Sozialamt noch finanzielle Ansprüche geltend machen oder kann die Freundin als eingetragener Erbe nach Abzug der Bestattungskosten auf das Geld zugreifen.
Oder macht es Sinn, den Vertrag zu Lebzeiten zu kündigen und Die Kosten im Vorfeld zu decken und den Rest als vorzeitiges Erbe zu betrachten?

Ich wäre für eine Antwort dankbar.

Hallo,

der Sinn derartiger treuhänderisch abgesicherter Vorsorgeverträge (hier Sterbefallversicherung) besteht u. a. darin, finanziell alle Kosten des jeweiligen Todesfalles abgesichert decken zu können.

M. W. sind derartige Verträge vor dem Zugriff Dritter sicher - das ist ja Sinn und Zweck. I. d. R. sind die Mittel aus dieser Versicherung bereits für die vereinbarte Bestattung vollständig fest verplant. Sollte es dennoch tatsächlich eine Auszahlung an Erben geben, würde diese wie das übrige Erbe behandelt (Warum auch anders?).

hallo Tom,

danke für Ihre Antwort.

die Frage stellte sich auch aus dem Grunde, da es mittlerweile eine Familiengrabstelle gibt, in die der Opa mit eingelassen wird, sollte er versterben.Zum Glück lebt er noch. Leider sind ihm seine Kinder und ein Enkel innerhalb der letzten zwei Jahre zuvor gekommen. Nun gibt es noch ein lebendes Enkelkind, was den Rest des Geldes als Erbe bekommen soll. So der Wunsch des Opa’s da es keine weiteren Angehörigen mehr gibt.
So sind beispielsweise 6500,- die im Fond stecken relativ hoch angesetzt. Die tatsächlichen Kosten der Bestattung liegen in diesem Falle unter 2000,-
Daher der Gedanke ,den Vertrag zu kündigen…

Danke
likeasign

Hallo Tom,

ich nochmal.

Der Ursprung der Frage entstand („Warum auch anders“), da ich im Internet gestöbert habe und auf eine Info stieß, die besagte, das dass Sozialamt einer Familie - nach eintritt eines Sterbefalles - Kosten in Höhe von gut 2400 in Rechnung stellte für anteilige Heimkosten die sie gerne aus einem Restbetrag des Fonds erstattet haben wollten. Das fand ich doch recht seltsam - doch es reichte aus um mich zu verunsichern.

Danke
likeasign

Moin,

So sind beispielsweise 6500,- die im Fond stecken relativ hoch
angesetzt. Die tatsächlichen Kosten der Bestattung liegen in
diesem Falle unter 2000,-
Daher der Gedanke ,den Vertrag zu kündigen…

. . . ginge das denn so ohne Weiteres?

Ich denke, wenn dieser Vertrag kündbar wäre, könnte ggf. das Sozialamt auch Zugriff darauf nehmen, bevor es Leistungen zahlt . . . ?!