Bestattungsauftrag und Kostenübernahme

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage an in die Runde, da ich dazu noch nix gefunden habe.

Mein Onkel ist in der letzten Nacht verstorben. Er hat 3 Kinder, welche von dem Tod noch nix wissen und bei denen noch kein Wohnort bekannt ist. Es bestand nie großen Kontakt zwischen meinen Onkel und seinen Kindern.

Dazu lebt die Mutter (meine Oma) von meinem Onkel noch. Außerdem hat er noch vier Geschwister.

Er ist nicht überschuldet und es wird eine positive Erbmasse geben.

Nun zu meinen Fragen :

Wer kann eine Bestattung beauftragen?

und

Wie kommt der Bestatter an sein Geld?

Ich möchte gerne die Bestattung beauftragen, aber nicht die Rechnung danach erhalten. ich weiß auch nciht, ob die Kinder in 10 Tagen ausfindig gemacht werden können.

Hallo,

es ist Angelegenheit des Staates, und somit der Stadtverwaltung, die Erben ausfindig zu machen; dies geht i.d.R. sehr zügig.
Wenn hier eine Bestattung in Auftrag gegeben wird, dann wird das Bestattungsinstitut sich an den Auftraggeber halten und an niemanden anderen. Wenn bekannt ist, dass der Verstorbene noch Kinder und eine Mutter hat, werden die informiert werden.

si

Hi,
es gibt in jedem Bundesland ein Bestattungsgesetz. In NRW steht z.B. folgendes drin:

"§ 8
Bestattungspflicht

(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen."

Die Behörde holt sich das Geld natürlich von den zur Bestattung verpflichteten bzw. den Erben wieder.

Wenn du als Neffe die Bestattung in Auftrag gibst, kann es sein, dass du auf den Kosten sitzen bleibst.

LG Nelly