Bestattungsgesetz berlin

Guten Tag,
wollte mal wissen wie schaut es aus wenn 2 kinder das erbe annehmen 1 kind es ausschlägt.
habe gehört das auch wenn man das erbe ausschlägt trotzdem aber für die bestattung aufkommen muß.

§ 1968 BGB: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
§ 16 Berliner Bestattungsgesetz: Für die Bestattung der Leiche haben zu sorgen:

  1. der Ehegatte oder Lebenspartner,
  2. die volljährigen Kinder,
  3. die Eltern,
  4. die volljährigen Geschwister,
  5. die volljährigen Enkelkinder,
  6. die Großeltern.
    Das heißt: Gegenüber den Ämtern müssen auch Angehörige die Kosten tragen, zivilrechtlich aber nur der Erbe.
    Gruß
    apfjur
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