Guten Tag,
wollte mal wissen wie schaut es aus wenn 2 kinder das erbe annehmen 1 kind es ausschlägt.
habe gehört das auch wenn man das erbe ausschlägt trotzdem aber für die bestattung aufkommen muß.
§ 1968 BGB: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
§ 16 Berliner Bestattungsgesetz: Für die Bestattung der Leiche haben zu sorgen:
- der Ehegatte oder Lebenspartner,
- die volljährigen Kinder,
- die Eltern,
- die volljährigen Geschwister,
- die volljährigen Enkelkinder,
- die Großeltern.
Das heißt: Gegenüber den Ämtern müssen auch Angehörige die Kosten tragen, zivilrechtlich aber nur der Erbe.
Gruß
apfjur
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