Bestattungsgesetz NW

Hi Rechtskundige,

vor einiger Zeit wurde meines Wissens das Bestattungsecht (oder wie das auch immer heißen mag) in NW geändert und zwar wurde der Zwang aufgehoben, daß die Asche unbedingt auf einem Friedhof ‚endgelagert‘ werden muß.
Ist das so richtig, oder hab ich da was falsches gehört?!

Gandalf

Hai, Gandalf, alter Graubart :wink:

wenn ich das die letzten Tage richtig mitbekommen habe, wollen sie es gerade ändern. Asche mit nach Hause nehmen, ist also noch verboten…
Reizend finde ich in dem Zusammenhang die Argumente der Gegner…

Gruß
Sibylle
(wenn auch nicht wirklich rechtskundig…)