Hallo wwwler,
Mister X ist gestorben (und bestattet). X hat vor 40 Jahren den Sohn A gezeugt. X und A`s Mutter waren kurz verheiratet, Mutter ist als A wenige Wochen alt war mit A ausgezogen und hat keinen Unterhalt von X bezogen. Mutter von A hat neu geheiratet und ihr Mann hat A adoptiert. A bezeichnet diesen Amnn als seinen Vater. A und seine Familie hatten höchstens sporadischen Kontakt (man wusste halt wer man ist, traf sich zufällig in der Stadt, aber mehr auch nicht).
Vor einigen Jahren ist X (Alkoholiker und mittlerweile krebskrank) in ein Pflegeheim gekommen. A ist den Behörden bekannt, A hat alle Ansprüche an X „Besitz“ schriftlich aufgegeben, damit die Behörden die wenigen brauchbaren Gegenstände von X veräußern konnten, um wenigstens etwas Geld rauszugeschlagen. Eine Beteiligung an den Heimkosten wurde von A aufgrunddessen nicht verlangt.
Eine offizielle Mitteilung, dass X verstorben ist, gab es an A nicht. Allerdings nun das Schreiben vom Amt, die Bestattungskosten in Höhe von 2100€ innerhalb der nächsten 3 Tage zu begleichen.
Hm, Widerspruch gegen den Bescheid wird A wohl vorsorglich einlegen, aber wie soll es weitergehen? Sollte man A den Gang zum Anwalt raten oder gibt es noch Schritte, die man (ersteinmal) ohne Anwalt gehen sollte?
Danke für Tipps,
finnie