Bestattungskosten

Hallo wwwler,

Mister X ist gestorben (und bestattet). X hat vor 40 Jahren den Sohn A gezeugt. X und A`s Mutter waren kurz verheiratet, Mutter ist als A wenige Wochen alt war mit A ausgezogen und hat keinen Unterhalt von X bezogen. Mutter von A hat neu geheiratet und ihr Mann hat A adoptiert. A bezeichnet diesen Amnn als seinen Vater. A und seine Familie hatten höchstens sporadischen Kontakt (man wusste halt wer man ist, traf sich zufällig in der Stadt, aber mehr auch nicht).
Vor einigen Jahren ist X (Alkoholiker und mittlerweile krebskrank) in ein Pflegeheim gekommen. A ist den Behörden bekannt, A hat alle Ansprüche an X „Besitz“ schriftlich aufgegeben, damit die Behörden die wenigen brauchbaren Gegenstände von X veräußern konnten, um wenigstens etwas Geld rauszugeschlagen. Eine Beteiligung an den Heimkosten wurde von A aufgrunddessen nicht verlangt.

Eine offizielle Mitteilung, dass X verstorben ist, gab es an A nicht. Allerdings nun das Schreiben vom Amt, die Bestattungskosten in Höhe von 2100€ innerhalb der nächsten 3 Tage zu begleichen.

Hm, Widerspruch gegen den Bescheid wird A wohl vorsorglich einlegen, aber wie soll es weitergehen? Sollte man A den Gang zum Anwalt raten oder gibt es noch Schritte, die man (ersteinmal) ohne Anwalt gehen sollte?

Danke für Tipps,
finnie

Hallo,

wenn richtig gelesen wurde, wurde der Sohn A adoptiert; damit besteht keine familiäre Bindung mehr zum verstorbenen X.
Es ist leider bekannt, dass Behörden in Kenntnis tatsächlicher Gegebenheiten Nichtfamilienangehörige zur Zahlung auffordern; hier wird von den Behörden mit Mitleid und Scham der Nichtfamilienangehörigen „kalkuliert“, in der Hoffnung, dass diese dann tatsächlich bezahlen.

M.E. ist es ausreichend, wenn man der Behörde informiert, dass A adoptiert wurde; das genügt i.d.R.

si

Danke seni, das hilft schon mal weiter.

A kümmert sich derzeit darum, seine Adoptionsurkunde in Kopie zu bekommen. (Allerdings behaupten A`s Mutter und sein Adoptivvater jeweils vom anderen, das Stammbuch bei Trennung „mitgenommen“ zu haben… [fiktive] Verwandtschaft halt…)

Gruß
finnie

Beim Geburtenstandesamt eine Geburtsurkunde beantragen. Sollte eine „echte“ Adoption stattgefunden haben, ist der Adoptivvater als Vater eingetragen. Sollte jedoch nur eine Einbenennung erfolgt sein (Kind trägt den Namen des Ehemanns der Mutter) besteht weiterhin Verwandschaft zum leiblichen Vater.
Grüße aus dem Schnee
Mariell

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