Hallo, folgender Fall, der geschiedene Mann meiner Tochter ist leider mit 28 Jahren verstorben. Das allein ist schon tragisch, er ist äthiopischer Staatsbürger, hat ein paar Verwandte in Deutschland. Es gibt ein gemeinames Kind (5 Jahre alt). Nun sind die Beerdigungskosten strittig. Das Ordnungsamt ist in Vorleistung getreten, er selber hatte nichts, da er eine Ausbildung machte! Um das Kind zu schützen, werden wir das Erbe ausschlagen, wegen evtl. Schulden! Bestattungskosten gehören aber nicht zur Erbmasse. Was können wir nun tun, um das Kind vor den Bestattungskosten zu schonen? Habe schon viel recherchiert, finde aber kein Fallbeispiel, dort geht es immer nur um erwachsene Kinder! Vielen,lieben Dank für eure Antworten! aggie_s
Hallo!
Nun, wenn er nichts hatte und eine Ausbildung gemacht hat, so steht ein Bestattungskostenzuschuß zu. Der wird beim Sozialamt gestellt. Das Kind ist minderjährig und somit nichts geschäftsfähig. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Amt nach 13 Jahren an das dann volljährige Kind herantritt, ist sehr unwahrschenlich (Erbe ausgeschlagen ist schonmal gut und nach 13 Jahren gibt es auch eine Verjährungsfrist). Welche Verwandten (Grad) leben denn hier in Deutschland und was haben die für Berufe??
Hallo Fledermaus,
danke für deine Antwort! Die Verwandten in Deutschland haben alle eine befristete Aufenthaltserlaubnis, ein Halbbruder, eine Schwester ( Duldung ) eine Tante und eine Oma, der Bruder arbeitet, die anderen bekommen Geld vom Amt! Ist also erst mal nichts zu holen! Die Familie wird aber Geld sammeln, auch von denen, die noch in Äthiopien leben! Die Bestattungsrechnung wird aber meine Tochter eher ereilen, als das Geld zusammen ist! Mit der Rechnung den Antrag beim Sozialamt stellen? Oder warten? Keine Ahnung! LG
Hallo!
nun das Kind ist minderjährig und die Frau von ihrem Mann geschieden…somit wäre der arbeitende Bruder laut Gesetz bestattungspflichtig. Lt. SGB muss nun der Bruder seine Einkünfte und Ausgaben offenlegen mit allen Belegen, verdient er zuviel, zahlt er ohnehin einen Teil dazu. Auf jeden fall den Antrag vorher stellen, weil das Sozialamt sich dann sagt, wenn es bezahlt ist, egal wie auch immer, müssen wir es nicht mehr tun. SOFORT zum Amt und Antrag stellen. Der Antrag muss an dem Ort gestellt werden wo auch der Sterbeort ist. Um welchen Ort handelt es sich?
LG
Der Wohnort ist im Hessen,nähe kassel. Sollen wir jetzt den Antrag stellen oder auf den Bruder warten?? LG
Hallo!
Nun, Sie sollten den Antrag stellen. Es ist nur die Frage, ob er angenommen wird, da der Bruder bestattungspflichtig ist und der ohnehin seine Einkünfte offenlegen muss. Da Sie aber auch einen Zeitrahmen einzuhalten haben, sollten Sie den Antrag auf jeden Fall schon einmal stellen. Selbst wenn der Bruder nun gar nichts mehr machen wird, so bekommen Sie zumindest einen Teil erstattet. Erwähnen Sie aber keinesfalls, dass die Familie sammeln will, denn dann ist das Sozialamt raus aus der Nummer. Sammelt die Familie denn dann nicht, bleiben Sie ganz alleine auf den Kosten sitzen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag an dem Ort gestellt werden muss, wo der Mann verstorben ist. Die Antragstellung in diesem Fall ist somit unabhängig vom Wohnort!!! Tipp: Ein guter Bestatter hätte Sie darüber aufklären müssen, wie die Wege mit dem Sozialamt zu beschreiten sind…LG
Der Wohnort ist im Hessen,nähe kassel. Sollen wir jetzt den
Antrag stellen oder auf den Bruder warten?? LG
Hallo Fledermaus, vielen Dank noch mal. Wir werden den Antrag stellen. Dann wird man sehen, wie entschieden wird! Kann man denn dem Kind überhaupt etwas in Rechnung stellen? Das wäre ja heftig, denn dann müsste ja die Mutter zahlen, damit das Kind nicht mit Schulden das Erwachsenenleben anfängt! Da ich nicht weiß, was gesammelt werden kann, werde ich das natürlich nicht erwähnen! Danke und LG
Hallo!
Wie schon erwähnt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass das Kind nach so vielen Jahren belangt wird, zumal die Mutter auch unbedingt daran denken muss für das Kind das Erbe auszuschlagen, jedoch erst nach Antragstellung, besser noch nach Auszahlung, jedoch vor der 6 Wochen Frist! Alles Gute und viel Glück!