Bestattungskosten

Der Bruder B von Schwester S ist verstorben. B ist mittellos und lebte in den letzten 20 Jahren mit einer Partnerin P zusammen, die offenbar auch mittellos ist (Sozialhilfe, Hartz IV). Welche Rechte/Pflichten hat S in Bezug auf die Bestattungskosten von B? Es ist nicht bekannt. ob B und P ein gemeinsames Konto führten. Wie kann S möglichen Ansprüchen hinsichtlich der Übernahme der Bestattungskosten begegnen.

Der Bruder B von Schwester S ist verstorben. B ist mittellos
und lebte in den letzten 20 Jahren mit einer Partnerin P
zusammen, die offenbar auch mittellos ist (Sozialhilfe, Hartz
IV). Welche Rechte/Pflichten hat S in Bezug auf die
Bestattungskosten von B?

die bestattungskosten trifft in erster linie die familienangehörigen, also die schwester und nicht einem lebensgefährten. vermutlich wird sie und evtl. weitere geschwister die bestattungskosten begleichen müssen.
von der ehem. partnerin p dürfe nichts zu holen sein, weder rechtlich, da sie nicht familienagehörige ist, ggf. auch finanziell nichts.

Es ist nicht bekannt. ob B und P ein

gemeinsames Konto führten. Wie kann S möglichen Ansprüchen
hinsichtlich der Übernahme der Bestattungskosten begegnen.

wer hat die bestattung in auftrag gegeben? der, der die bestattung in auftrag gab, muss zuerst dafür aufkommen und sich dann darum kümmern, von anderen das geld zu bekommen.
der bestatter hält sich zuerst einmal an den „auftraggeber“.
cia.

die bestattungskosten trifft in erster linie die
familienangehörigen, also die schwester und nicht einem
lebensgefährten. vermutlich wird sie und evtl. weitere
geschwister die bestattungskosten begleichen müssen.

Hi,

nein, das stimmt so nicht. Die Bestattungskosten trifft in erster Linie die Erben. Erben können, müssen aber nicht Familienangehörige sein.

Bestattungspflichtig wären entweder die Erben, falls diese aber nicht bekannt sind, die Familienangehörigen. In welcher Reihenfolge man Bestattungspflichtig ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Bestattungspflichtige sind aber nicht automatisch dazu verpflichtet, die Bestattung auch zu bezahlen. I.d.R. sind diejenigen zur Zahlung verpflichtet, die dem Verstorbenen zum Unterhalt verpflichtet wären.

Nachzulesen u. a. hier:

http://bestatterweblog.de/archives/Bestattungspflich…

Gruß
Tina

Noch ein Link, hier als Beispiel für das Land Sachsen:

http://www.krematorium-meissen.de/hinterbliebene/bes…