Bestattungskosten

der Vater dreier Kinder, geschieden von der Mutter der Kinder, stirbt. Zuvor hat er eine für seine Lebensversicherung als bezugsberechtigte Person seine Freundin eingetragen, von der er sich aber kurz vor seinem Tod getrennt hat. Diese Exfreundin hat als erste Handlung die Versicherungspolice an sich genommen und es ist davon auszugehen, dass sie nicht bereit ist, den Versicherungsbetrag für die Bestattung zur Verfügung zu stellen. Wie ist die Rechtslage? Müssen die Kinder zahlen und die Exfreundin kann das Geld behalten?
MfG

Hallo!
Ja.
Lebensversicherungen gehören nicht zum Erbe,die dort drin benannte Begünstigte bekommt die Summe außerhalb der sonstigen Erbschaftssache.

Und hat naturgemäß mit den Bestattungskosten nichts zu tun.

mfG
duck313

Exfreundin hat als erste Handlung die Versicherungspolice an sich genommen

Das war/ist ihr gutes Recht.

und es ist davon auszugehen, dass sie nicht bereit ist, den Versicherungsbetrag für die Bestattung zur Verfügung zu stellen.

Das ist ihre Entscheidung.

Wie ist die Rechtslage? Müssen die Kinder zahlen und die Exfreundin kann das Geld behalten?

Wenn es kein Testament gibt, das etwas anderes festlegt, wird es so ausgehen.

Wenn es kein Testament gibt, das etwas anderes festlegt, wird
es so ausgehen.

Nur mal rein interessehalber:

Person A stirbt und benennt z.B. seine Enkelin (Person C) zur Erbin. Person B als Kind von Person A, bzw als Elternteil von C geht leer aus.

Es ginge hier um ca. 5.000 EUR und Person B verzichtet darauf, irgend etwas einzufordern. Wer muss nun die Beerdigung bezahlen?

LG
der Kater

wie immer, der erbe

wie immer, der erbe

Wo ist das so deutlich geregelt? Muss die Staatskasse zahlen, wenn keiner das Erbe annimmt?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

ich glaube, viel eindeutiger gehts nicht :wink:
„Sind die Beerdigungskosten vom Erben nicht zu erlangen, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB)“ zitat wiki, zu faul es selbst zu schreiben :wink:

Nur mal rein interessehalber:

Person A stirbt und benennt z.B. seine Enkelin (Person C) zur
Erbin. Person B als Kind von Person A, bzw als Elternteil von
C geht leer aus.

Ich hatte es etwas andes gemeint. Es ist ja denkbar, dass jeamnd in seinem testament verfügt, dass einer der erben eine bestimmte Summe erhält, unter der Voraussetzung, dass er diese für die beerdigung einsetzt.