Hallo,
kann man Bestattungskosten beim Finanzamt einreichen und weiß auch wer wie viel (ca. prozentual) man wieder bekommen könnte?
Danke im voraus.
Hallo,
kann man Bestattungskosten beim Finanzamt einreichen und weiß auch wer wie viel (ca. prozentual) man wieder bekommen könnte?
Danke im voraus.
Wenn die Kosten durch den Nachlass nicht gedeckt sind
sie abzugsfähig.
Es gab keinen Nachlass bzw. das Erbe wurde ausgeschlagen
Hi,
beim Finanzamt gehe ich immer vor nach dem Motto:
„Ich trage ein - das Finanzamt streicht, wenn Berücksichtigung nicht möglich“.
Bin ich bisher immer gut mit gefahren - und ab und an kann man ja mal Glück haben.
CU
HaWeThie
Hallo
aus eigener Erfahrung…NEIN
Gruß Michael
Das gilt als außergwöhnliche Belastung und ist als solche ansetzbar, wenn sie die Grenze der zumutbaren Belastung übersteigt. Beerdigungskosten, angemessene Grabausstattung (Grabstein etc.), Gebühren, aber nicht die Kosten für den Leichenschmaus. Wieviel davon erstattet wird kommt darauf an, ob die zumutbare Belastung (auch durch andere Aufwendungen, z.B. Krankheitskosten) überschritten wird und welchen Grenzsteuersatz der Steuerpflichtige hat.
Du sprichst auch von „Erstattung“ so wie der Frager von " wieder bekommen würde" schreibt.
Beides klingt so, also ob das Finanzamt Beerdigungskosten ganz oder teilweise übernimmt (im Sinne von erstattet).
Nein.
Es kann die Steuerlast senken, aber wenn man keine/wenig Steuern zahlt, bekäme man vom Finanzamt auch nichts „erstattet“.
DOCH.
Lies einfach mal § 33 EStG und Hinweis 33.1 - 33.4 EStH, das hilft mehr als alles vage „Erfahrungswissen“ und macht Dir verständlich, weshalb in Deinem konkreten Fall keine Auswirkung gegeben war.
Schöne Grüße
MM