Bestattungskosten durch 3 monatige Rentenzahlung

meine Schwester ist verstorben.Ihr Ehemann ist im Altersheim und hat einen Betreuer. der Betreuer ist verreist. Ich wurde informiert das der Ehemann noch 3 Monate Rentenzahlung erhält. Können wir erwarten das davon die Bestattungskosten gezahlt werden, auch wenn wir jetzt die Bestattung in Auftrag geben?

Hallo Sybille,

die Rentenzahlung endet am Ende des Monats, in dem sie verstorben ist. Es gibt m.W. keine 3 Monate Weiterzahlung. Grundsätzlich gilt: wer die Bestattung „bestellt“ muss sie auch bezahlen. Aber: die Bestattungskosten müssen von den Bestattungspflichtigen bezahlt werden, das sind (in der Reihenfolge) Ehepartner, Kinder, Geschwister. Ob das evtl. vom Sozialamt übernommen wird,richtet siich danach, wieviel Einkommen die Bestattungspflichtigen (nicht die Verstorbene!) hat. Wenn der Ehepartner, bestattungspflichtig ist, aber kein Einkommen hat, wendet sich das Sozialamt sicherlich an die nächsten Bestattungspflichtigen, also die Geschwister.
Im übrigen: der Betreuer muss einen Vertreter im Amt haben, der das klären kann.
Ich würde zunächst einmal beim Sozialamt nachfragen, eine andere gute Adresse ist Aeternitas - Verbraucherinitiative für Bestattungskultur (Tel: 02244/92537), die sind sehr sachkundig. Ich hoffe, ich konnte helfen, sonst gerne weiter fragen. (Mehr Infos auf www.Lighthouse-Film.de unter „Todsichere Geschäfte“)
Herzliche Grüße & alles Gute
Michael Schomers

Hallo Sybille,
bestattungspflichtig ist in erster Linie der Ehemann und muss insofern auch für die Kosten aufkommen. Insofern müßte der Betreuer eigentlich die Bestattung veranlassen. Wenn Sie dies ersatzweise tun, sollten Sie das Geld vom Betreuer erstattet bekommen, unabhängig vom Rentenanspruch. Der Ehemann erhält 3 Monate lang die vollen Rentenbezüge seiner Ehefrau und ab dann eine gekürzte Witwerrente in Höhe von 65%.

Maßgeblich ist vielleicht, dass Sie eine ANGEMESSENE Bestattung beauftragen, angemessen am Lebensstil und Einkommensverhältnissen Ihrer Schwester. Wenn sie zu viel ausgeben, kann es Einwände über die Angemessenheit geben und Sie bleiben vielleicht auf einem Teil der Kosten tatsächlich sitzen. Was angemessen ist, kann ich so nicht beurteilen.

Für Rückfragen können Sie sich gerne direkt an mich wenden: 030-13899 677, Charon.de

mit Grüßen

U. Gscheidel

meine Schwester ist verstorben.Ihr Ehemann ist im Altersheim
und hat einen Betreuer. der Betreuer ist verreist. Ich wurde
informiert das der Ehemann noch 3 Monate Rentenzahlung erhält.
Können wir erwarten das davon die Bestattungskosten gezahlt
werden, auch wenn wir jetzt die Bestattung in Auftrag geben?

Guten Abend,

es ist korrekt, dass noch drei Renten gezahlt werden. Wenn aber in diesem Falle der Betreuer nicht erreichbar
ist - was er aber eigentlich wenigstens per Handy sein sollte, ansonsten erfüllt er nämlich seine Pflichten nicht - sollten Sie sich umgehend an das zuständige Gericht wenden, welchen den Betreuer eingesetzt hat. Dieses soll Ihnen zu einer Vorgehensweise raten. Ansonsten gehe ich persönlich davon aus, dass aller Wahrscheinlichkeit nach Probleme finanzieller Art für Sie entstehen könnten! Denn die Beisetzung zahlt der, der sie in Auftrag gibt. Und rechtlich verantwortlich für die Beauftragung im vorliegenden Falle ist aber der Ehemann bzw. eben der Betreuer.

Gruss aus Berlin

Henry Bleckert

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Danke! guter gesichtspunkt!

leider wurde keine Handynummer oder sonstiger Vertreter bekannt gegeben. der Betreuer hat sich auch vorher nie als hilfreich oder zugänglich gezeigt. naja… Danke nochmals

best regards regina bachner
[email protected]

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