Bestattungskosten für Vater

Hallo,
hier kurz zusammengefasst, um was es geht:

  • Schreiben des zuständigen Ordnungsamtes Halle, dass mein Vater am 30.04.2012 verstorben ist.
  • Schreiben am 11.05.2012 nachmittags erhalten.
  • bis 14.05.2012 ist zum OA Kontakt aufzunehmen, um eine Bestattung zu veranlassen und die Kosten zu übernehmen.
  • Ich bin das Kind aus erster Ehe, 54 Jahre alt, die ehe hielt 10 Monate, danach keinerlei Kontakt praktisch 53 Jahre zum Vater.
  • dieser hat wieder geheiratet, aus dieser Ehe gibt es 3 kinder, ehe nach ca. 15 Jahren geschieden.
  • jetzt werde ich allein vom OA angeschrieben und soll die Beerdigung veranlassen.
  • meine Frage, warum werden die anderen nicht ebenfalls informiert und aufgefordert, muss ich jetzt allein dafür aufkommen.
  • eine Bestattung gibt es natürlich meinerseits nur in der absoluten „Sparvariante“. Dann kann es passieren, dass die 3 Kinder kommen und sagen, wir verklagen dich, weil wir das anders gemacht hätten.
    Ob Erbmasse da ist weiss ich nicht, ich schlage es auf jedenfall aus.
    erbitte dringend Antworten. Vielen Dank.

Hallo,

die Frage ist, ob du überhaupt aufkommen musst, wenn du niemals Kontakt zu deinem Vater hattest und auch nie Vorteile (z.B. Unterhaltszahlungen) erhalten hast. Das wäre aber eine Frage für’s allgemeine Rechtsbrett. Nochmal anonymisiert dort einstellen, schlage ich vor.

LG Barbara

Hallo,

die Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten besteht, egal ob ihr Kontakt hattet oder nicht. Solltest du Hartz4 oder andere Leistungen bekommen, solltest du mit deinem zuständigen Amt sprechen. Ansonsten gilt: Das allerbilligste ist wohl die anonyme Bestattung. Ich glaube kaum, dass dich da einer verklagen wird, aber vielleicht solltest du das noch mal (bitte abstrakt) im Rechtsbrett fragen. Ich weiß nicht wie das ist, wenn jemand kein Geld hat, aber Geschwister; bei Erbschaften geht’s durch die ganze Verwandtschaft…

Grüße

Hallo,

doch, diese Pflicht besteht, ob man Kontakt hatte ist dafür leider unerheblich. Ich denke man kommt da nur raus, wenn man nachweislich keine Bestattung bezahlen kann. Ob dann aber die Geschwister zahlen - wie zum Beispiel beim Erbe, also wenn man das nicht annimmt wird der nächste in der Reihe gefragt - ist die Frage…

Hallo

Ob Erbmasse da ist weiss ich nicht, ich schlage es auf jedenfall aus.

Falls welche da ist, wird die Beerdigung auf jeden Fall davon bezahlt. Ob man das Erbe ausschlägt oder nicht. Schließlich ist es nicht die eigene Beerdigung, sondern die des Erblassers.

Es wäre sicher sinnvoll, mit den anderen Kindern Kontakt aufzunehmen.

Viele Grüße

Hallo,
aber warum besteht die Pflicht nur bei einem Kind und nicht bei den anderen?
Viele Grüße

Bestattungspflicht für Vater
Hallo,

die so genannte „Bestattungspflicht“ ist unabhängig vom Erbrecht und auch von den Bestattungskosten. Bestattungspflichtig ist der nächste Angehörige, auch wenn er nicht erbt oder das Erbe ausschlägt. Die Bestattungskosten gehen dagegen idR zu Lasten des Erbes.

Genaueres dazu findest Du u.a. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

Was mich gerade etwas wundert: Der Bestattungspflichtige wird mW nur dann expklizit angeschrieben, wenn sich niemand anderes um die Beerdigung kümmert. Hatten deine habgeschwister denn auch keinen Kontakt mehr?

Gruß,
M.

Hallo,

  • jetzt werde ich allein vom OA angeschrieben und soll die
    Beerdigung veranlassen.

Woher weißt du dass du der alleinige Adressat bist?

Gruß
wildpferd

hallo, dass ist lediglich eine Vermutung, gewissheit bekomme ich erst durch einen Anruf beim AO am Montag.

hallo,
danke erstmal für deinen Hinweis.
Davon ist leider auszugehen, dass vermute ich stark, weiß es aber nicht, weil ich sie nicht kenne, ich weiß ja nicht mal die Namen.

Danke für deinen Hinweis.
Ich versuche nun, die Halbgeschwister ausfindig zu machen, ich kenne sie ja nicht und weiß auch nicht, wo sie sich aufhalten.

Danke für Deinen Hinweis.

Danke für Deinen Hinweis. Aber zu diesem Zeitpunkt weiß ich schon, dass ich die Kosten ersteinmal auf jeden Fall übernehmen muss, und die restlichen Kinder, ihren Anteil zahlen müssen, falls ich sie finde.

Danke für deinen Hinweis.

Die Pflicht besteht für alle Kinder. Es handelt sich um eine s. g. gesamtschuldnerische Gemeinschaft. Leider kenne ich die anderen nicht, weiß also nicht wer sie sind und wo sie sind. ich vermute stark, dass ich als einzige angeschrieben wurde, weil ich für das OA greifbar war.

Hallo,
was heisst, dass sie nicht greifbar sind? Haben sie alle keinen offiziellen Wohnsitz?
Viele Grüße

Hallo,
das ist ganz einfach indem Du beim Einwohnermeldeamt eine Anfrage stellst. Warte doch erstmal das Gespräch morgen ab.

Viele Grüße

Hallo,
was heisst, dass sie nicht greifbar sind?

Hi,

das der UP den Wohnsitz nicht kennt. Das Amt wird vermutlich auch nicht alle Adressen kennen und hat sich deshalb an die erste ermittelbare Person gewandt.

Adressermittlung über evtl. Erben ist oftmals nicht so einfach und kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Im Falle meines Vaters zog sich das über fast 2 Jahre hin, bis mein Halbbruder gefunden wurde.

Die Bestattung muß aber zeitnah erfolgen.

Gruß
Tina

Ältestes Kind

Das Amt wird vermutlich
auch nicht alle Adressen kennen und hat sich deshalb an die
erste ermittelbare Person gewandt.

In manchen Landesbestattungsgesetzen ist mW die Bestattungspflicht auch nach dem Alter gestaffelt; in diesem Fall hätte die Up das Schreiben vom Amt bekommen, weil sie die älteste ist.

Gruß,
M.

Das Amt wird vermutlich
auch nicht alle Adressen kennen und hat sich deshalb an die
erste ermittelbare Person gewandt.

In manchen Landesbestattungsgesetzen ist mW die
Bestattungspflicht auch nach dem Alter gestaffelt; in diesem
Fall hätte die Up das Schreiben vom Amt bekommen, weil sie die
älteste ist.

Hi,

das kenne ich so nicht. Ich habe jetzt verschiedene Länder durchgesehen, dort unterschied man nur zwischen Kinder und erwachsene Kinder.

Gruß
Tina