Hallo,
die Mutter ist gestorben.
Sie erhielt zuletzt Grundsicherung und ergänzende Sozialleistungen nach dem SGB.
Sie hat kein Vermögen hinterlassen und hatte keine Sterbeversicherung.
Es ist folgende Verwandtschaft vorhanden:
Ex-Mann (lebt im Pflegeheim, wodurch die eigene Rente komplett aufgebraucht wird)
5 Kinder, davon
- 1 Sohn - ALG II Empfänger
- 2 Sohn - ALG II Empfänger
- 3 Tochter - ALG II Empfängerin
- 4 Sohn - Arbeiter, verheiratet, 3 Kinder und geringes Einkommen (unter 2.000 netto)
- 5 Sohn - ledig, keine Kinder, Einkommen ca. 1400 netto
Wie verhält es sich mit den Bestattungskosten ?
Da kein Vermögen, sondern (geringe) Schulden vorhanden sind, werden wohl alle das Erbe ausschlagen.
Dass die Kinder grundsätzlich erst mal herangezogen werden können ist klar.
Es ist davon auszugehen, dass für 1-4 eine Kostenübernahme nicht zumutbar ist, sehr wohl aber bei 5.
Die Frage ist aber: muss Sohn 5 die Kosten nun alleine tragen, oder werden die Kosten auf alle Verpflichteten umgelegt, so dass 1-4 einen Pflichtteil zahlen müssen (den sie dann wohl als Beihilfe vom Amt bekämen).
Für eure Hilfe sage ich schon mal Danke