Bestattungskosten für die Mutter

Hallo,
die Mutter ist gestorben.
Sie erhielt zuletzt Grundsicherung und ergänzende Sozialleistungen nach dem SGB.
Sie hat kein Vermögen hinterlassen und hatte keine Sterbeversicherung.

Es ist folgende Verwandtschaft vorhanden:
Ex-Mann (lebt im Pflegeheim, wodurch die eigene Rente komplett aufgebraucht wird)
5 Kinder, davon

  • 1 Sohn - ALG II Empfänger
  • 2 Sohn - ALG II Empfänger
  • 3 Tochter - ALG II Empfängerin
  • 4 Sohn - Arbeiter, verheiratet, 3 Kinder und geringes Einkommen (unter 2.000 netto)
  • 5 Sohn - ledig, keine Kinder, Einkommen ca. 1400 netto

Wie verhält es sich mit den Bestattungskosten ?
Da kein Vermögen, sondern (geringe) Schulden vorhanden sind, werden wohl alle das Erbe ausschlagen.
Dass die Kinder grundsätzlich erst mal herangezogen werden können ist klar.
Es ist davon auszugehen, dass für 1-4 eine Kostenübernahme nicht zumutbar ist, sehr wohl aber bei 5.

Die Frage ist aber: muss Sohn 5 die Kosten nun alleine tragen, oder werden die Kosten auf alle Verpflichteten umgelegt, so dass 1-4 einen Pflichtteil zahlen müssen (den sie dann wohl als Beihilfe vom Amt bekämen).

Für eure Hilfe sage ich schon mal Danke

Hallo,

meine Anteilnahme erstmal! Neben allem Organisatorischen sind da ja auch noch der Abschied und die Trauer.

Ich vermute, dass Du die Antwort rasch brauchst und sie außerdem noch richtig sein sollte. Deswegen rate ich Dir, Dich anderswo zu erkundigen: 1) Eigentlich sollten die örtlichen Bestatter etwas dazu wissen, 2) Stell Deine Frage beim Bestatterweblog: http://bestatterweblog.de/kontakt/

Ein paar Hinweise aber:

  • Meines Wissens sind Bestattungsgesetze Ländersache, d.h. Du solltest das Bundesland angeben.
  • Ohne jede Gewähr: [Hier][1], [hier][2] und [hier][3] (4.3.) klingt es danach, als würde anteilig gerechnet. Ich weiß es aber nicht und kann die Zuverlässigkeit und den Geltungsbereich der Quellen auch nicht einschätzen, also verlass Dich nicht darauf.

Viele Grüße,

Jule
[1]: http://www.karl-schumacher.de/sozialamt.html
[2]: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/materielle-hilfen/bestattungskosten/artikel.167736.php
[3]: http://www.boerdekreis.de/pdffile_2720.pdf

Nu hab ich noch ein mögliches Gegenargument gefunden:

„Zur Tragung von Bestattungskosten besteht die Verpflichtung in
nachfolgender Rangfolge. Die Erläuterungen zu den einzelnen Gruppen
können hier nicht vollständig dargestellt werden und dienen an dieser
Stelle lediglich zur Veranschaulichung:
[…]
3. Unterhaltspflichtige (§ 1615 Abs. 2 BGB) Die Feststellung, wer unterhaltspflichtig ist, richtet sich nach den Vorschriften des BGB. Wer finanziell nicht leistungsfähig ist, ist nicht unterhaltsverpflichtet. Mehrere (gleichrangig) Unterhaltspflichtige tragen die Bestattungskosten anteilig nach ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit.“ Quelle hier, Hervorhebung von mir.

Deswegen bleibt mein Rat zu den anderen Wissensquellen bzw. Suche auf der Homepage des Wohnorts der Verstorbenen nach den dortigen Angaben.

Jule

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Vielen Dank für deine Mühe.

Ich werde alle Geschwister auffordern einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dann werde ich ja sehen was dabei rauskommt.
Nachdem ich den Bestatter gleich zu Beginn des Gesprächs darauf hingewiesen habe, dass die finanziellen Möglichkeiten eher knapp sind, hat er uns entsprechend beraten.
Da es aber dennoch eine würdige Beerdigung werden soll, ist selbst bei vielen Einsparungen unterm Strich ein Vorpreis von ca. 5.000 Euro für eine Urnenbestattung herausgekommen (inkl. Friedhofsgebühren).

Wenn ich mehr weiß, versuche ich die Frage hier selbst zu beantworten falls es mal Leute mit ähnlichem Problem gibt.

Ich muss das Thema hier noch mal aufgreifen.
Das formelle ist nun erledigt und die Rechnungen liegen vor. Man wendet sich also ans zuständige Sozialamt. Dort teilt man mit, dass es NICHT nach einer 1/5 Aufteilung berechnet wird, sondern einzeln geprüft wird, wer die Einkommensgrenze nach §85 SGB XII überschreitet. Bei wem das der Fall ist, der hat das goldene Los gezogen - ob nur anteilig oder in vollem Umfang, das muss noch berechnet werden.

Aber nun kommt folgende Überlegung auf:
Antragsberechtigt ist nur, wer auch VERPFLICHTETER ist.

Die Kostentragungspflicht richtet sich nach der Reihenfolge:
Vertraglich Verpflichtete,
Erben,
Unterhaltspflichtige,
öffentlich-rechtlich Verpflichtete

Gemäß dieser Reihenfolge kommen die Erben vor den Unterhaltspflichtigen.
4 der 5 Kinder haben das Erbe bereits ausgeschlagen (inkl. der Enkelkinder)
Was wäre, wenn das fünfte Kind, das ALGII Empfänger ist, das Erbe NICHT ausschlägt ?
Dann wäre er doch als Erbe der einzige Verpflichtete, richtig?
Wenn ER dann den Antrag auf Kostenübernahme stellen würde, dann wäre doch auch nur er alleine bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen, denn wenn es einen Erben gibt, dann müsste die Reihenfolge ja nicht weiter runtergeprüft werden. Ich wäre somit kein Verpflichteter mehr.

Sehe ich das so richtig ?

Ich beantworte meine Frage mal selbst^^
Ein Anruf beim zuständigen Sozialamt brachte folgende Information:

Der Weg war prinzipiell der richtige, aber leider ist es etwas anders…
Er wäre alleine kostentragungspflichtig, WENN er die Bestattung auch in Auftrag gegeben hätte.
Da er das aber nicht gemacht hat, besteht bei ihm auch keine Rechnungsschuld, die zu begleichen und entsprechend zu übernehmen wäre.
Die Rechnung ist natürlich an den Auftraggeber ausgestellt und das war ausgerechnet derjenige, bei dem was zu holen ist.
Fazit: Eine Beratung VOR Beauftragung der Bestattung wäre sinnvoll gewesen.
Hätte eines der Kinder, das ALGII-Empfänger ist, die Bestattung auch in Auftrag gegeben und das Erbe als einziger nicht ausgeschlagen, wären die Kosten voll übernommen worden. So aber wird derjenige, der artig arbeiten geht und das formelle alles erledigt hat, zur Kasse gebeten.
Irgendwie schon schade…Im Prinzip muss man sich schon am Todestag einen Beratungstermin beim Anwalt holen…