Guten Tag,
muss man als Alleinerbe für die Kosten einer Bestattung aufkommen, welche man selbst nicht in Auftrag gab und ohne seines Wissens oder eine Absprache von einer zweiten Person ( Verwandter) in Auftrag gegeben wurde -
Auch wenn man bereits für Grabanweisungen, Grabschmuck, sowie andere Nachlassverbindlichkeiten aufgekommen ist??
Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre Antwort und Hilfe.
LG
die frage hier scheint aber eher in richtung geschäftsführung ohne auftrag zu gehen, und um das zu prüfen müsste man abwegen, welcher art die kosten sind (z.b. ob es reine „luxus“ ausgaben waren oder ob der erbe diese auch hätte tätigen müssn).
wie wurde der verwalter den bestellt und hat dieser nach dem erbantritt gehandelt?
gruss
Hi, d. Erbe ist für d. Bestattung zuständig.
Wenn aber d. Verwandte ohne Autrag d. Erben d. Bestattung in Auftrag gegeben hat, ist zunächst einmal d. Auftraggeber, in dem Fall d. Verwandte zahlungspflichtig.
Die Kosten muss er sich vom Erben wieder holen.
Sollte d. Verwandte aber eine aufwändige/luxuriöse Bestattung veranlasst haben, muss d. Erbe diese nicht zahlen, sondern nur in dem Rahmen, die er für eine würdevolle Bestattung des Verstorbenen hätte ausgeben wollen.
MfG ramses90