Bestattungskosten - Kind

Mein Neffe ist mit 18 Jahren tödlich verunglückt. Da er keine eigenen Nachkommen hat, sind seine leiblichen Eltern die Erben. Ein Testament gibt es natürlich nicht. Diese leben schon lange getrennt und haben neue Lebenspartner (beide unverheiratet). Seine Mutter hat die Bestattung in Auftrag gegeben und auch schon bezahlt. Da es ihr aber finanziell nicht besonders gut geht, möchte sie nun einen Teil dem leiblichen Vater in Rechnung stellen. Gibt es dafür spezielle Paragraphen? Es ist nicht wichtig, den Rechnungsanteil nach Einkommen berechnen zu lassen, da die Mutter mit einer Beteiligung von 50% zufrieden wäre. Leider ist damit zu rechnen, dass der Vater eine Beteiligung ablehnen wird.
Es wurde auch für den Jungen Geld gesammelt und der Mutter übergeben. Muss dieses Geld von den Bestattungskosten abgezogen werden oder kann sie dies für das leider noch immer andauernte Ermittlungsverfahren und den damit verbundenen Anwaltskosten verwenden. Bei der Übergabe des Geldes wurde kein genauer Zweck benannt. ist Geld in Beileidskarten automatisch zweckgebunden?
Vielen Dank für eure Antworten. Mangels Erfahrung (zum Glück) fehlt mir trotz meiner Tätigkeit das fundierte Wissen.

Hallo und Guten Morgen!

Der vater ist genauso bestattungspflichtig wie die Mutter auch!!! Der Vater muss seinen Anteil von 50% dazugeben, das ist auch gesetzl. so geregelt. Wenn die Mutter einen Antrag auf Bestattungskostenzuschuß gestellt hätte, so hätte sie vom Sozialamt ohnehin nur 50% bekommen, da der Vater die anderen 50 % zu tragen hätte. Hätte auch er einen Antrag gestellt, so wären auch ihm nur diese 50% zugesprochen worden. VATER MUSS ZAHLEN!! Das Geld was sich in den Karten befindet sollte immer eine kleine finanzielle Unterstützung zur Bestattung sein, oder für das Grabmal, Erstbepflanzung, etc.! Eine Zweckgebundenheit in diesem Sinne gibt es NICHT und muss auch nicht angegeben werden. Warum stellt die Mutter denn keinen Antrag beim Sozialamt auf Bestattungskostenzuschuß??? Denn dann würde das Sozialamt auch den vater anschreiben…;o)). Warum hat der Bestatter Ihnen dabei nicht geholfen. Genau DAS wäre mitunter eine Serviceleistung und sollte ein guter Bestatter doch machen!. Ich hoffe Ihnen ausreichende Informationen gegeben zu haben.

Danke für die schnelle Antwort. Das es diese gesetzliche Regelung gibt, ist mir bekannt, leider finde ich keinen genauen Paragraphen dafür.
Die Mutter und deren Lebensgefährte wollte eigentlich niemanden um Geld bitten, sondern den Jungen so würdevoll wie möglich bestatten. Da der Verlust so tragisch und ebenso plötzlich kam, hatten alle erst einmal mit den Gefühlen zu kämpfen. Nun kommen leider Anwaltskosten auf die Mutter zu, da der Tot zu verhindern gewesen wäre. es wird nun schon seit Monaten gegen zwei Polizisten ermittelt. Außerdem soll die Ermittlung auf einen beteiligten Arzt erweitert werden. Da bei Strafrecht die Rechtsschutzt nicht greift, muss die Mutter die Kosten für den Anwalt vorstrecken. Ohne Anwalt hat sie aber keine Rechtsmittel während der Ermittlung. Deshalb möchte sie nun den leiblichen Vater an den Bestattungskosten beteiligen. Zum Sozialamt wäre sie nie gegangen. Dort geht es verständlicherweise um Kostenkontrolle. Die Beerdigung des Jungen hätte dann anders verlaufen müssen. Der leibliche Vater braucht keinen Antrag zu stellen, da er ein hohes Einkommen hat.
Wir werden ihn jetzt einfach anschreiben und hoffen, dass er die Zahlung leistet. Auch wenn wir die Forderung nicht mit Paragraphen untermauern können.
Nochmals vielen Dank.

Hallo!

Nun das Bestattungsgesetz sieht es so vor und das weiss auch jeder Anwalt. Im Übrigen gibt es auch noch Prozesskostenhilfe…ich glaube, dass Einiges schiefgelaufen ist…

Hallo lieber Michi,
leider kann ich nur für meinen Fall antworten, der aber sehr hilfreich sein könnte.
Von meinem Ehemann ist eine Schwester verstorben, eine 2. Schwester lebt noch. Mein Mann und seine Schwester waren für die Bestattungskosten je zur Hälfte verantwortlich (leibliche Verwandtschaft in gerader Linie). So dürfte es auch für die Eltern deines Neffen sein. Sie wären ja auch beide in den Genuss eines Erbes gekommen. Sollte das Erbe vom Vater ausgeschlagen worden sein, so hat die Ausschlagung nichts mit den Bestattungskosten zu tun. Diese müssen in jedem Fall von den Verwandten in gerader Linie bezahlt werden, also von Vater und Mutter.
Bei mir lag der Fall etwas anders: Mein Mann ist 14 Tage nach dem Tode seiner Schwester verstorben, und ich als Schwägerin der Verstorbenen Schwester meines Mannes sollte 1/2 bezahlen.Somit hatte ich mich an einen Anwalt gewendet. Dieser hat dann mitgeteilt, ich sei keine Erbin und auch keine leibliche Verwandte, die Zahlung wurde abgelehnt. Dann habe 228,-- € bezahlt. Man hat mir sogar Klage angedroht, ich habe bis jetzt noch nichts wieder gehört. Nach der Klageandrohung sind bisher 2 1/2 Monate vergangen. Ich hoffe, da kommt jetzt nichts mehr, vielleicht war alles nur eine Drohung. Das gespendete Geld würde ich nicht abgeben, sondern für die Grabgestaltung verwenden.
Viele Grüße von Hobbyfrau

Liebe hobbyfrau,

danke für deine Antwort. Doch dass der Vater zahlen muss ist mir schon klar. Auch dass es dafür gesetzliche Regelungen gibt. Ich hätte halt gern gewusst: § … BGB oder so.
Wir haben jetzt das Schreiben an den Vater verschickt und hoffen, dass er seiner Pflicht nach kommt. Der Verlust ist ja schlimm genug auch ohne Streit. Vielleicht sieht er das ja ein.
Liebe Grüße Michi

Hallo Michi,
meine Informationen habe ich alle aus „Google“. Dort braucht man nur folgendes eingeben: „Wer muss für Bestattungskosten aufkommen?“ Die Informationen sind hier sehr groß.
Gruß Hobbyfrau