Hallo,
ich werde von einer Stadtgemeinde harangezogen, die Bestattungskosten meines Vaters zu tragen. Eine Klage dagegen erscheint mir nach meiner bisherigen Recherche trotz zerrütteter Familienverhältnissen aussichtslos, oder ?
Eventuell bekommt man das Geld vom Sozialamt erstattet laut Paragraph 74 XII SGB - aber das hängt wohl von subjektiv von den Sachbearbeitern ab, sofern keine finanziellen Gründe dagegen sprechen.
Nun habe ich noch folgenden Gedanken:
Die Bestattung wurde von der Stadgemeinde veranlasst für die ich die Kosten tragen soll. Mir wurde nicht die Gelegenheit gegeben die Art der Bestattung zu wählen, andernfalls hätte ich nämlich die kostengünstigste gefordert.
Dies führt mich nun zu folgenden Fragen:
Kann ich darauf beharren, dass wenn ich schon die Bestattung bezahlen soll, nur die niedrigst möglichen Kosten zu zahlen ?
Oder gibt es doch eine erfolgreiche Möglichkeit zu
klagen ?
Ich danke vorab schon mal für eure Mühen und Antworten
Viele Grüße, Thomas