Bestattungskosten laut Bestattungsgesetz

Hallo,

ich werde von einer Stadtgemeinde harangezogen, die Bestattungskosten meines Vaters zu tragen. Eine Klage dagegen erscheint mir nach meiner bisherigen Recherche trotz zerrütteter Familienverhältnissen aussichtslos, oder ?

Eventuell bekommt man das Geld vom Sozialamt erstattet laut Paragraph 74 XII SGB - aber das hängt wohl von subjektiv von den Sachbearbeitern ab, sofern keine finanziellen Gründe dagegen sprechen.

Nun habe ich noch folgenden Gedanken:

Die Bestattung wurde von der Stadgemeinde veranlasst für die ich die Kosten tragen soll. Mir wurde nicht die Gelegenheit gegeben die Art der Bestattung zu wählen, andernfalls hätte ich nämlich die kostengünstigste gefordert.

Dies führt mich nun zu folgenden Fragen:

Kann ich darauf beharren, dass wenn ich schon die Bestattung bezahlen soll, nur die niedrigst möglichen Kosten zu zahlen ?

Oder gibt es doch eine erfolgreiche Möglichkeit zu
klagen ?

Ich danke vorab schon mal für eure Mühen und Antworten

Viele Grüße, Thomas

Hallo Thomas,
vorab - ich bin kein Anwalt oder Jurist!
Ich arbeite nur in einem Krematorium, und kann Dir begrenzt dazu etwas sagen.
In den meisten Fällen versucht das Ordnungsamt oder das Sozialamt die Kosten bei den Hinterbliebenden zu holen.
Hast Du das Geld oder Einkünfte, dann musst Du auch zahlen!
Hast Du kein Geld, dann nicht!
Hier der entsprechende $ des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes:frowning:3)

Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
die Kinder,
die Enkelkinder,
die Eltern,
die Großeltern und
die Geschwister.
Du siehst, wenn die Behörde von Dir kein Geld bekommt, dann treten sie an den nächsten den Anspruch ab.

Sofern hierzu, in wieweit Klagen sinnvoll ist kann ich nicht sagen, bin wie gesagt kein Jurist!

Zur preisgünstigsten Bestattung!
Meistens ist eine Sozialbestattung eine Feuerbestattung mit anschließender anonymer Beisetzung!
Das ist schon mitunter das günstigste was es gibt!

Sollte eine Erdbestattung veranlasst worden sein, so ist zu klären ob dies der letzte Wille der Verstorbenen war.
Denn der muss auch berücksichtigt werden.

Soweit kann ich Dir dazu Auskunft geben.
Mich würde nur noch aus Intresse ma interessieren, ob dein Vater Erd oder Feuerbestattet wurde.
Grüße
Marco

Hallo, zuerst würde ich das Erbe ausschlagen und dann noch einen Rechtsanwalt fragen. Eine Beratung kostet nicht sehr viel. Dann bist Du wenigstens auf der sicheren Seite. Vorerst an das Amt gar nichts zahlen. Mal abwarten.
Viel Glück!!! Ingeborg

Hallo Thomas,

schade das die Familienverhältnisse zerrüttet sind, aber das ist leider kein Grund das man nicht zahlen muss.
Erst mmal ordnet das Ordnungsamt die Bestattung an wenn kein Angehöriger aufgefunden werden kann? Warum wurdest Du nicht aufgefunden? Dann ist es immer so, zumindest in meinem Ort das hier eine kostengünstige Standard-Beerdigung ohne irgenwelchen Schnick Schnack gemacht wird. Diese Bestattungskosten müssen dargelegt werden. Die Kosten müssen dann die Angehörigen zahlen. Solltest Du nicht die Vermögensverhältnisse haben, so kann ein Antrag auf Kostenerstattung beim Sozialamt eingereicht werden.

Leider kann ich leider nicht dazu beitragen
Gruß
S.Neuffer

Hallo Thomas,
tut mir leid, dass ich Dir da nicht weiterhelfen kann.

LG
Uli

Hallo,
meines Wissens, geben die Gemeinden nicht über Gebühr Geld aus, d.h. die billigste ist gerade recht, wenn sie eine Bestattung bezahlen müssen.
Auf zerrüttete Familienverhältnisse kann man sich nicht einfach herausreden. Eltern sind Eltern.
Finden Sie nicht, dass negative Gefühle der Tod beenden sollte?
Ob das Sozialamt erstatt was die Gemeinde fordert, kommt auf Ihre persönliche und finanzielle Lebenssituation an. Darüber kann ich mich nicht äußern.

MfG
KKl

Hallo,

ich werde von einer Stadtgemeinde herangezogen, die
Bestattungskosten meines Vaters zu tragen. Eine Klage dagegen
erscheint mir nach meiner bisherigen Recherche trotz
zerrütteter Familienverhältnissen aussichtslos, oder ?

Eventuell bekommt man das Geld vom Sozialamt erstattet laut
Paragraph 74 XII SGB - aber das hängt wohl von subjektiv von
den Sachbearbeitern ab, sofern keine finanziellen Gründe
dagegen sprechen.

Nun habe ich noch folgenden Gedanken:

Die Bestattung wurde von der Stadgemeinde veranlasst für die
ich die Kosten tragen soll. Mir wurde nicht die Gelegenheit
gegeben die Art der Bestattung zu wählen, andernfalls hätte
ich die kostengünstigste gefordert.

Dies führt mich nun zu folgenden Fragen:

Kann ich darauf beharren, dass wenn ich schon die Bestattung
bezahlen soll, nur die niedrigst möglichen Kosten zu zahlen ?

Oder gibt es doch eine erfolgreiche Möglichkeit zu
klagen ?

Ich danke vorab schon mal für eure Mühen und Antworten

Viele Grüße, Thomas

Danke für die Antwort.

Mich würde nur noch aus Intresse ma interessieren, ob dein
Vater Erd oder Feuerbestattet wurde.

Das geht aus dem Schreiben leider nicht hervor, aber ich werde da mal nachhaken.

Gruß, Thomas

Hallo, danke für die Antwort, bis zur Anfrage wegen der Erbschaftsannahme ist es noch nicht gekommen. Meines Wissens nach ist die Forderung der Bestattungskosten aber unabhängig davon, ob das Erbe ausgeschlagen wird / wurde oder nicht.

Gruß, Thomas

Danke für die Antwort.

Finden Sie nicht, dass negative Gefühle der Tod beenden
sollte?

Nehmen sie es bitte nicht persönlich, aber es gibt halt für alles eine Geschichte und diese Geschichte hier ist das Geld nicht wert !

Gruß, Thomas

Hallo Thomas,
tut mir leid - davon habe ich keine Ahnung.
Viele Grüße
Ernesto

Hallo, ich habe zum Erbrecht im Internet recherchiert und folgendes gefunden:
Bei den Beerdigungskosten ist die gesetzl. Regelung klar. Wie und wo beerdigt wird, bestimmen die nächsten Angehörigen, denen das Recht der Totenfürsorge zusteht. Bezahlen aber muss die Beisetzung der Erbe, mehrere Miterben tragen die Kosten im Verhältnis ihrer Erbteile. Nur wenn das Geld vom Erben nicht zu erlangen oder im Nachlass kein Vermögen vorhanden ist, haften die unterhaltspflichtigen Angehörigen, also beispielsweise Eltern, Kinder oder Ehegatte. Nachzulesen unter httü://www.ruby-erbrecht.de/webEdition/we Ich mußte mich dort auch informieren, bei mir ging es aber um die Grabpflege.
Vielleicht konnte ich helfen. Gruß Ingeborg

Hallo Thomas, zur rechtlichen Seite der Bestattungskosten kann ich Dir leider keine verbindliche Antwort geben, zumal das ja auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.

Derlei Fragen könntest Du aber bestimmt in einem der vielen Foren stellen, welche z. B. das Rechts- oder Sozialwesen tangieren.

Sorry, dass ich Dir da nicht weiterhelfen kann.

Peter

Hallo,

soweit ich weiß, wählt die jeweilige Stadtgemeinde die ortsübliche kostengünstigste Bestattung, wenn „Erben“ eines Verstorbenen nicht zu ermitteln sind. Wie sich das nun rechtlich verhält, wenn ein Fall wie der unten geschilderte eintritt, kann ich explizit nicht sagen, da kann wahrscheinlich nur ein Fachanwalt relevante Auskünfte erteilen.

mfg

Hallo,

diese vorgehensweise der Gemeinde ist gängige Praxis.
Die Gemeinde regelt zunächst die Bestattung, bis geklärt ist ob Bestattungsplichtige Personen vorhanden sind, die dann die Kosten tragen müssen.
Die Art der Bestattung wird in diesem Fall normaler Weise immer zu den günstigsten Konditionen veranlasst.
Eine Klage gegen die übernahme der Kosten sehe ich als aussichtslos.

Hi, ein Bekannter von mir hat mit seiner Klage Erfolg gehabt. Er hatte allerdings die Begründung, dass er seit vielen Jahren gar keinen Kontakt zu seinem Vater hatte und somit auch nicht für die Bestattungskosten zuständig sei. Wie gesagt, er hatte damit Erfolg. Aber dem Grunde nach muss zunächst das Vermögen des Toten, also deines Vaters herangezogen werden (falls welches vorhanden ist/war). Bist Du der einzige Nachkomme/Erbe?? Dann musst Du Dich an den Kosten beteiligen.

Hallo Thomas,
nach meiner Kenntnis wird für ein „Sozialbegräbnis“ ohnehin der niedrigste Tarif veranschlagt, so dass ich da wenig Spielraum für Nachlässe, sorry! Unsere Gemeindekassen sind derartig leer, dass die, wenn sie befürchten müssen, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben, an jedem Cent (zu Recht) sparen.
Schnes Wochenende

Hans

Tut mir leid ich kann im Moment auf die Frage nicht antworten.

wenn du erbeberechtigt bist und das erbe angenommen hast beim amtsgericht,dann must du die kosten bezahlen.

Hallo keine ahnung.
K.H.

ok.
MfG
KKl