Bestattungskosten - Nachfolgekosten?

Familienangehörige tragen anteilig die Bestattungskosten für die Mutter.
Eine Angehörige hatte eine Vormundschaft, konnte tun und lassen was sie wollte. Sie verlangt nun von den zahlenden Angehörigen weitere Nachfolgekosten zur Bestattung, außerdem Grabpflege, obwohl das Grab ihr und ihrem Mann gehört, dessen Eltern dort liegen. Die Mutter ist als Urne hinzugekommen.
Was muss man akzeptieren und wielange muss man für Bestattungskosten denn aufkommen?
Können Sie mir da einen Rat geben? Danke…

Hallo und guten Tag,

ich hoffe, dass ich alles richtig verstanden habe.

Wurde von den Familienangeörigen auch der Grabplatz für die Beisetzung im Eigengrab entsprechend bezahlt?
Es ist wichtig zu wissen, für wie viele Jahre nachgekauft werden musste.

Bei der Grabpflege würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass man sich beteiligen sollte - ca. 1/3.

Wenn die Kosten zu hoch werden, würde ich die Urne umbetten lassen. Muss man schauen, was das kostet.
Jedenfalls könnte man die Asche nach Hause bekommen oder eine Verstreuung bzw. Baumbeisetzung etc. machen. Das kostet 150 €.

Mehr dazu wenn man bei Google eingibt: Urne zu Hause oder weg4u.de anschaut.

Wobei ich hier mit meinen Aussagen nicht einem Rechtsanwalt vorgreifen möchte.

Traurig finde ich, wenn man sich über den Tod hinaus streitet.

Mit lieben Grüßen
Ingrid Ch. Hoerner

Hallo und danke für die schnelle Antwort. Es wurden bisher nur erst einmal die reinen Bestattungskosten gefordert im Anhang die Ankündigung von Nachfolgerechnungen für das Grab nebst Beschriftungen und Friedhofsgebühren etc. Ja - Es ist schon traurig, wenn die Uneinigkeit über den Tod hinausgeht, aber die Angehörige, die die Vormundschaft besitzt ist zu keiner Information, nicht mal, als der Todesfall eingetreten war, bereit. RA wurde anfangs kontaktiert, aber leider war die Auskunft für diesen Preis nichts wert. Genauere Recherchen kosten mehr - war die Antwort.

LG - sbv

Hallo,

noch mal so ein Tipp am Rande.
Mir ist bekannt, das man bei einer Betreuung mit dem Tod als Betreuer nichts mehr machen darf.
Ich weiß aber nicht, wie das bei einer „Vormundschaft“ aussieht.

Wie wäre es, wenn Sie dazu mal beim entsprechenden Gericht, das die Vormundschaft ja bestätigt, nachfragen.

ES kann eigentlich nicht jemand etwas bestellen und ein anderer muss dafür zahlen.

Ich würde mich dagegen wehren.

Es gibt da so einen schönen Satz: Wer bestellt, der zahlt!
Diese Person, die die Vormundschaft hatte, die hätte sie ja auch benachrichten können, damit Sie es hätten regeln können. Was sprach dagegen?

Hoffe, ich konnte mit meinen Tipps wenigstens ein bisschen helfen.

Alles Gute
Ingrid Ch. Hoerner - weg4u

Hallo und danke für die schnelle Antwort. Es wurden bisher nur erst einmal die reinen Bestattungskosten gefordert im Anhang die Ankündigung von Nachfolgerechnungen für das Grab nebst Beschriftungen und Friedhofsgebühren etc. Ja - Es ist schon traurig, wenn die Uneinigkeit über den Tod hinausgeht, aber die Angehörige, die die Vormundschaft besitzt ist zu keiner Information, nicht mal, als der Todesfall eingetreten war, bereit. RA wurde anfangs kontaktiert, aber leider war die Auskunft für diesen Preis nichts wert. Genauere Recherchen kosten mehr - war die Antwort.

LG - sbv

Ich weiß ja nicht, ob der Streitpunkt noch aktuell ist.
Eine Vormundschaft endet mit dem Tot oder mit einem neuen gerichtsbeschluss. Der Vormund ist zur Interessenwahrung einer lebenden Person gedacht, die sich nicht selbst um einige oder alle Belange kümmern kann. Verstorbene haben keine solchen Belange mehr. Nach dem Tot kann ein Nachlassverwalter nötig werden, der bestimmt aber nur über Bestattungen, wenn im Testament ausdrücklich Vorkehrungen diesbezüglich getroffen wurden und die Erbmasse eine solche Vorkehrung auch finanziert.
Nach Vertragserfüllung durch das Bestattungsunternehmen stellt dieses die Rechnung und die wurde wie geschildert auch beglichen. Weitere Vereinbarungen können NICHT von Hinterbliebenen eingefordert werden, wenn diese nicht ausdrücklich zugestimmt haben! Vertragsunterzeichnung und/oder sonstige Vereinbarungen. Wenn ein Grab also für 10 Jahre gemietet wurde, kann eine Verlängerung nur dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber kann diese Kosten nicht auf andere Hinterbliebene aufteilen. Die Bestattungsplicht wurde mit dem Begräbnis erfüllt und zu mehr ist niemand gegen seinen Willen verpflichtet! Hoffe, ich konnte noch helfen.