Bestattungskosten - Scheidung noch nicht rechtsgül

Hallo,
angenommen eine Frau und ein Mann leben seit 4 Jahren zusammen.
Der mann hat vor ca. 3,5 Jahren die Scheidung von seiner Noch-Frau eingereicht( welchen auch beide unterschrieben haben).
Durch merkwürdige Verhältnisse ist es noch nicht zu einem Rechtskräftigen Urteil gekomen ( wohl aber der Termin zur Scheidung).
Leider hatte sich ein Fehler bei dem Termin der Eheschliessung eingeschlichen der erst jetzt erkannt worden ist - daher sollte der Versorgungsausgleich nochmal berechnet werden.

Nun ist der mann verstorben. Wer muß für die Bestattungskosten aufkommen?
Der Mann und die Frau haben keine gemeinsamen Kinder und waren auch nicht verheiratet - logisch da er ja von der anderen Frau noch nicht geschieden war.
Der mann hat aber von seiner fast Ex-Frau zwei Kinder die das Erbe aber ablehnen!

Nun wurde gesagt das die Frau mit der er zusammen lebte die Kosten zu tragen hat! Und sonst hätte sie aber keine Ansprüche?!
Die nochfrau des mannes bekommt die Witwenrente da sie ja nicht rechtsgültig geschieden sind. Aber sie braucht die Beerdigung nicht zu zahlen.

Als ich diesen Fall hörte konnte ich nur mit dem Kopf schütteln - es kann doch nicht sein. Es hieß doch immer das einPartner mit dem man nicht verheiratet ist nicht erben kann und auch nicht zahlen muß - was stimmt bloß?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus?
Ich würde dieser Frau gerne etwas mehr dazu sagen - sie kann sich nämlich momentan keinen Anwalt leisten.
Danke schonmal für etwaige Antworten.

Der mann hat aber von seiner fast Ex-Frau zwei Kinder die das
Erbe aber ablehnen!

Kürzlich war hier eine ähnliche Frage gestellt worden. Wenn ich mich richtig erinnere müssen die Kinder auch dann für die Bestattung ihres Vaters aufkommen, wenn sie das Erbe ablehnen.

Es wurde aber gesagt das die Kinder das nicht müssen sondern der Lebenspartner mit dem derjenige zusammengelebt ! hat.
Das ist ja das was stutzig macht.

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Es wurde aber gesagt das die Kinder das nicht müssen sondern
der Lebenspartner mit dem derjenige zusammengelebt ! hat.
Das ist ja das was stutzig macht.

Hallo,

wer hat diesen Unsinn gesagt? Die Witwe oder die Kinder? Da die Scheidung nicht rechtskräftig ist, ist die Witwe für die Kosten zuständig, falls sie sich bei der Rente und beim Erbe als Witwe sieht.

Kinder müssen, wie Nordlicht schon geschrieben hat, die Beerdigungskosten übernehmen, egal ob sie zum Elternteil Kontakt hatten oder ob sie sogar - weil es "Rabeneltern sind - vom Elternunterhalt wegen der „Rabenelternschaft“ befreit sind. Da spielt es keine Rolle, ob sie das Erbe ablehnen.

Zum Thema nicht rechtskräftige Scheidung: Normalerweise ist es so, dass der Versorgungsausgleich (Übertragung der Rentenpunkte) zum Stichtag gemacht wird. Stichtag ist der Tag, an dem dem anderen Ehepartner der Scheidungsantrag zugestellt wird.

Die Rententeilung wird genau zu diesem Termin gerechnet. Für mich wäre es dann logisch, wenn das im Falle des Todes des anderen Ehepartners beibehalten wird. Hinweis: ich bin mir nicht sicher, ob es so ist.

Aber sicher bin ich mir, dass überlebende Scheidungswillige den Scheidungswillen oft vergessen, wenn es um das Erben geht. Normalerweise erben Ehepartner nicht, die die Scheidung eingereicht oder den Scheidungsantrag des anderen Ehepartners akzeptiert haben. So hat es mir mal ein Notar erklärt, als es darum ging, dass die Nochehefrau meines LG (inzwischen schon Ehemann) nichts von seinem Vermögen bekommt.

Das Nachlaßgericht kann aber nicht wissen, dass ein Scheidungsverfahren läuft, außer es ist dort ein Testament hinterlegt.

Wenn das mit dem Erben so läuft, ist das ein weiterer Hinweis für mich, dass das auch mit der Rente so laufen müsste.

Die Witwe sollte sich also entscheiden, ob sie sich als Witwe mit allen Rechtsfolgen (Erbe und Beerdigungskosten und evtl. auch Rente) betrachtet oder sich so betrachtet als wären die Bande zum verstorbenen „Fastexmann“ wirklich zerschnitten.

Ach ja, in die Beerdigungskostenübernahme kann auch noch die Unterhaltsberechtigung bzw. Unterhaltszahlung hineinspielen. Auf jeden Fall muss derjenige die Beerdigungskosten bezahlen, der Unterhalt bezahlen muss.

Ob der Unterhaltsberechtigte auch zahlen muss, bin ich mir nicht sicher, aber halte es für möglich.

Gruß
Ingrid

Es wurde aber gesagt das die Kinder das nicht müssen sondern
der Lebenspartner mit dem derjenige zusammengelebt ! hat.

Da bindet Dir jemand einen Bären auf. Warum soll ein nicht verheirateter Lebenspartner zu etwas verpflichtet sein, zu dem die leiblichen Kinder nicht verpflichtet sind.

Hallo,

gemäß 1968 BGB tragen die Erben die Bestattungskosten.

Wird das Erbe ausgeschlagen, tragen die Unterhaltspflichtigen die Kosten.

Da die Ehe ja noch nicht rechtskräftig geschieden ist, ist die Noch-Ehefrau auch unterhaltspflichtig.

Für meine Einschätzung hat sie daher auch die Beerdingungskosten zu tragen.

Nun wurde gesagt das die Frau mit der er zusammen lebte die
Kosten zu tragen hat! Und sonst hätte sie aber keine
Ansprüche?!

Da würde ich mal nachfragen, auf Grund welcher Gesetzeslage dies geschehen sollte. Würde mich interessieren.

Es hieß doch immer das
einPartner mit dem man nicht verheiratet ist nicht erben kann

Das ist doch quatsch! Wieso sollte man einem Lebenspartner testamentarisch nicht etwas vererben können?? Man kann als Erbe ja auch Hilfsorganisationen etc. einsetzen. Es obliegt dem Erblasser, wie er sein Vermögen verteilt. Außer eben die Pflichtanteile, die die Angehörigen mitunter geltend machen können.

Ich würde dieser Frau gerne etwas mehr dazu sagen

Ich hoffe, diese Bemerkung ist jetzt nicht zu konkret und noch FAQ:1129 konform

Agnes

Ebenfalls :Hallo,

Es hieß doch immer das
einPartner mit dem man nicht verheiratet ist nicht erben kann

Das ist doch quatsch! Wieso sollte man einem Lebenspartner
testamentarisch nicht etwas vererben können?? Man kann als
Erbe ja auch Hilfsorganisationen etc. einsetzen. Es obliegt
dem Erblasser, wie er sein Vermögen verteilt. Außer eben die
Pflichtanteile, die die Angehörigen mitunter geltend machen
können.

Könnte es sich hier um verschiedene Begriffe handeln? Eventuell um Erbschaft und Vermächtnis?
Ratlos am Kopf kratzend
R