Hallo,
angenommen eine Frau und ein Mann leben seit 4 Jahren zusammen.
Der mann hat vor ca. 3,5 Jahren die Scheidung von seiner Noch-Frau eingereicht( welchen auch beide unterschrieben haben).
Durch merkwürdige Verhältnisse ist es noch nicht zu einem Rechtskräftigen Urteil gekomen ( wohl aber der Termin zur Scheidung).
Leider hatte sich ein Fehler bei dem Termin der Eheschliessung eingeschlichen der erst jetzt erkannt worden ist - daher sollte der Versorgungsausgleich nochmal berechnet werden.
Nun ist der mann verstorben. Wer muß für die Bestattungskosten aufkommen?
Der Mann und die Frau haben keine gemeinsamen Kinder und waren auch nicht verheiratet - logisch da er ja von der anderen Frau noch nicht geschieden war.
Der mann hat aber von seiner fast Ex-Frau zwei Kinder die das Erbe aber ablehnen!
Nun wurde gesagt das die Frau mit der er zusammen lebte die Kosten zu tragen hat! Und sonst hätte sie aber keine Ansprüche?!
Die nochfrau des mannes bekommt die Witwenrente da sie ja nicht rechtsgültig geschieden sind. Aber sie braucht die Beerdigung nicht zu zahlen.
Als ich diesen Fall hörte konnte ich nur mit dem Kopf schütteln - es kann doch nicht sein. Es hieß doch immer das einPartner mit dem man nicht verheiratet ist nicht erben kann und auch nicht zahlen muß - was stimmt bloß?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus?
Ich würde dieser Frau gerne etwas mehr dazu sagen - sie kann sich nämlich momentan keinen Anwalt leisten.
Danke schonmal für etwaige Antworten.