Hallo zusammen,
gehen wir mal von folgendem Fall aus:
Vater verstorben, zwei volljährige Kinder sind Erben gemäß Erbvertrag, die aber das Erbe ausschlagen.
Gilt das Erbe als trotzdem angenommen, wenn die Kinder die Bestattungskosten vom Konto des Verstorbenen begleichen?
Hallo Grünkehlchen,
also da kann ich dir auch nichts sagen, denn bei mir war das Gleiche.
Haben auch die Beerdigung vom Konto bezahlt und das Erbe abgelehnt.
Ich musste die Hälfte der Heimkosten zahlen.
Lt des Betreibers des Heimes, hat die Erbausschlagung nicht damit zu tun.
LG