Hallo,
Folgende fiktive Situation:
Ein Hartz-4-Empfänger (nachfolgend A) stirbt. Ist seit 5 Jahren im 2. Ehe verheiratet mit einer ebenfalls Hartz-4-Empfängerin § deren Vater jedoch finanziell gut dasteht. Ebenso die Geschwister (G) des Verstorbenen sowie dessen Vater (OA).
Es gibt 2 Kinder aus erster Ehe, eines ebenfalls H4 und ledig (D), das andere (B) verheiratet, arbeitend, arbeitende Ehefrau und eheliches Kind (M).
Das arbeitende Kind (B) hatte den Kontakt zum Vater aufgrund schlimmer Kindheit abgebrochen, ist mit 15 ausgezogen. Ersparnisse gibt es keine beim arbeitenden eigenwohnheimabzahlendem Kind (B), das Enkelkind (M) hat jedoch ein ordentliches Sparguthaben.
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen? Kann das Sparguthaben des Enkels (M) angegriffen werden?
Und: sollte die Ehefrau § des Vaters (A) sterben oder ein Pflegefall werden, muss dann der arbeitende Sohn (B) des bereits verstorbenen H4- Empfängers (A) hier auch zahlen, obwohl er mit dieser Frau nichts zu tun hatte?
Vielen Dank!
Gruß, S.