Bestattungskosten - wer zahlt?

Hallo,
Folgende fiktive Situation:
Ein Hartz-4-Empfänger (nachfolgend A) stirbt. Ist seit 5 Jahren im 2. Ehe verheiratet mit einer ebenfalls Hartz-4-Empfängerin § deren Vater jedoch finanziell gut dasteht. Ebenso die Geschwister (G) des Verstorbenen sowie dessen Vater (OA).
Es gibt 2 Kinder aus erster Ehe, eines ebenfalls H4 und ledig (D), das andere (B) verheiratet, arbeitend, arbeitende Ehefrau und eheliches Kind (M).
Das arbeitende Kind (B) hatte den Kontakt zum Vater aufgrund schlimmer Kindheit abgebrochen, ist mit 15 ausgezogen. Ersparnisse gibt es keine beim arbeitenden eigenwohnheimabzahlendem Kind (B), das Enkelkind (M) hat jedoch ein ordentliches Sparguthaben.
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen? Kann das Sparguthaben des Enkels (M) angegriffen werden?
Und: sollte die Ehefrau § des Vaters (A) sterben oder ein Pflegefall werden, muss dann der arbeitende Sohn (B) des bereits verstorbenen H4- Empfängers (A) hier auch zahlen, obwohl er mit dieser Frau nichts zu tun hatte?
Vielen Dank!

Gruß, S.

Hallo!

Hoffentlich komme ich mit den Personen nicht durcheinander:

Zahlungspflichtig für die Bestattung( und Kosten) sind grundsätzlich:

P, D + B, OA , G

In dieser Reihenfolge und natürlich nach Zahlungsmöglichkeit.

Enkel ? Nein

Bei Pflegebedürftigkeit oder Tod von P müssen allenfalls die Verwandten von P zahlen.

MfG
duck313

Hi Duck,
Vielen Dank für die Antwort. Da P im Beispiel H4 wäre ebenso wie D hat B wohl einfach Pech… aber wenigstens kann M nicht belangt werden… oder ist es anders, wenn M noch nicht volljährig ist? Die Kontovollmachten würden ja dann bei B und dessen Frau liegen… könnte das dann doch dazu führen, dass das als „Familieneinkommen“ gesehen wird? Das Einkommen der arbeitenden Ehefrau B’s würde doch sicherlich mitberücksichtigt werden bei der Überprüfung der Vermögens- und somit Kostenübernahmemöglichkeiten? Das von im Haus lebenden Kindern doch dann auch, oder nicht?

Grüße,
Sonja

Hallo zusammen, noch eine Frage:
Da im Beispiel nach finanziellen Möglichkeiten und Reihenfolge wohl B die A-Karte gezogen hat frage ich mich,ob B dann auch die Entscheidung treffen und durchsetzen kann, die kostengünstigste Bestattung zu wählen? Selbst wenn andere Verwandte auf ein „anständigeres“ Begräbnis pochen würden? Wir erweitern den fiktiven Fall noch darum, dass B 300 km entfernt wohnte und somit nicht alles vor Ort regeln könnte - das müssten organisatorisch die Verwandten übernehmen. Wie könnte man das bestmöglich und rechtskräftig regeln um sicherzustellen, dass B am Ende nicht die fette Rechnung kriegt?

Danke + Grüße
Sonja

Ich muss mich da korrigieren. Auch das Enkelkind gehört zur Gruppe der grundsätzlich Zahlungspflichtigen bei der Bestattung.

Lies mal hier rein: http://www.ra-pongratz.com/de/info/erbrecht/120904.shtml

Bei der Unterhaltspflicht( käme auch bei Pflegekosten) ins Spiel ist der Personenkreis aber eingeschränkt ! Da haften grundsätzlich nur Ehepartner sowie Eltern für Kinder und umgekehrt.

Hallo!

Wer zahlt bestimmt. Kann also im Grunde auch weitgehend allein bestimmen, welche Kosten anfallen sollen. Allerdings ist dem geäußerten Wunsch der Verstorbenen ( oder dem vermuteten Wunsch) schon Rechnung zu tragen.

Also ob man in einem schon bestehenden Familiengrab beigesetzt werden will oder Erd-oder Feuerbestattung wünscht usw.

MfG
duck313