Hallo,
es gibt ja viele Länder, da besteht, anders als in Deutschland, keine Bestattungspflicht für Urnen. Die kann man sich ins Bücherregal stellen, im Garten ausgießen, oder sonst was mit machen.
Wenn nun jemand in einem solchen Land stirbt, und sein Partner nimmt die Urne im Fluggepäck mit nach Deutschland: Was passiert, wenn der Zoll bei einer Stichproben-Kontrolle zufällig darauf stößt? Oder, nachdem sie im Bücherregal steht, verpfeift einen ein Nachbar?
Kommt dann die Polizei, nimmt sie einem weg, und dann muss sie doch teuer beerdigt werden?
Grüße
Carsten
Hi,
hierzu mal von der Website der deutschen Vertretungen in den USA: [http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienst…](http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05 Dienstleistungen/03 Familie/Sterbefaelle.html)
„(…) Es ist in Deutschland generell nicht erlaubt, Verstorbene oder Urnen mit der Asche Verstorbener ohne Mitwirkung eines Bestattungsunternehmens zu befördern. Als Empfänger kann daher nur ein Bestattungsunternehmen (städtisch oder private Pietät) fungieren.(…)“
Also ist der Transport nach Deutschland erstmal unproblematisch, aber der Transport IN Deutschland wird dann zum Problem. Somit würde der Zoll fragen wer der Empfänger ist und sich mit der Antwort „Mein Bücherregal im Wohnzimmer“ nicht zufrieden geben.
Gruss
K
Hallo,
es gibt ja viele Länder, da besteht, anders als in Deutschland, keine Bestattungspflicht für Urnen. Die kann man sich ins Bücherregal stellen, im Garten ausgießen, oder sonst was mit machen.
Diese Barbaren, das kostet doch in diesen Ländern sicher eine Menge Arbeitsplätze.
Wenn nun jemand in einem solchen Land stirbt, und sein Partner nimmt die Urne im Fluggepäck mit nach Deutschland: Was passiert, wenn der Zoll bei einer Stichproben-Kontrolle zufällig darauf stößt?
Die werden fragen was das ist.
Oder, nachdem sie im Bücherregal steht, verpfeift einen ein Nachbar?
Der muss auch erstmal beweisen können, das dem so ist.
Kommt dann die Polizei, nimmt sie einem weg, und dann muss sie doch teuer beerdigt werden?
Wer da kommt, darauf will ich mich gar nicht festlegen. Die Urne wird dann eben beschlagnahmt und zwangsbestattet, so es denn eine im Sinne des Gesetzes ist.
An der Stelle versuchen einige findige Leute anzusetzen, denn natürlich muss es sich auch um eine bestattungspflichtige Urne handeln. Kippt man beispielsweise die Asche in die Kaffedose oder entfernt den nummerierten Schamottstein, dann ist für die Behörden eine Kontrolle nicht mehr möglich.
Sowas bliebe freilich immer noch eine Ordnungswidrigkeit oder meinetwegen auch eien Straftat, aber die Beweisführung für die Behörden wird schwieriger. Alles in allem eine Frage der Abwägung.
Grüße