Bestechung

Hallo,

zu einer ordentlichen Bestechung gehören ja immer mindestens zwei. Die Bestochenen fliegen raus. Was passiert eigentlich mit den Bestechern ?

Grüsse

Heike

Moin, Heike!

zu einer ordentlichen Bestechung gehören ja immer mindestens
zwei.

Hast nicht unrecht. Also ich biete mich schon mal als die eine Seite an, wenn jemand meine Kontonummer braucht, ich nehme Bestechungsgelder auch als Überweisung :smile:

Die Bestochenen fliegen raus.

Aber nur dann, wenn sie sich erwischen lassen und es nicht schaffen, die empfangenen Moneten als Spende (oder als marktüblichen Kredit) zu deklarieren.

Derzeit ist es doch so, das die breite Masse der Damen und Herren Politiker in rauhen Mengen Spenden und dubiose Honorare kassieren, die zwar irgendwie ganz arg nach Bestechungsgeldern riechen, aber anders genannt werden und deswegen zum guten Ton gehören.

Was passiert eigentlich
mit den Bestechern ?

Na ganz einfach: Nix. Die deklarieren das ganze als Spende und setzen es von der Steuer ab.

Noch Fragen?

Das ganze System stinkt.

So langsam sollte IMHO der Gipfel erreicht sein. Ja halten die da oben uns wirklich für so bescheuert?

Stelen wir uns das doch mal bildlich vor: Wir haben da beispielsweise einen netten Menschen, dessen ureigenste Aufgabe es ist, diversen Rüstungskonzernen das Klima zu glätten, um möglichst viele Gerätschaften verkaufen zu können.
Wenn ich als unterbezahlter Politiker jetzt mit so jemandem zusammenkomme, der mir erzählt, er würde mir aus reiner Menschenfreundlichkeit und Nächstenliebe die Winzigkeit von sagen wir 10.000€ spenden, natürlich ohne jegliche Erwartungen einer Gegenleistung, dann werde ich als Politiker natürlich keineswegs denken: Ha, der will doch was von mir!
Nein, ich als Politiker werde denken, der ist aber nett, der Mensch, und gleichzeitig werde ich ihn vielleicht ganz lieb bitten, ob er mir nicht nächstes Jahr nochmal so eine Kleinigkeit spenden möchte. Und der nette Mensch mit der vielen Kohle wird mir vielleicht sagen, ach weißt Du, da muß ich erstmal abwarten, wie die Geschäfte nächstes Jahr so laufen. Wofür ich als Politiker natürlich vollstes Verständnis habe.

Und am nächsten Tag sitze ich als Politiker dann in meinem Ausschuß und merke, Hoppala, der Antrag hier ist doch von dem netten Menschen mit dem Köfferchen! Natürlich bin ich völlig unvoreingenommen und kann guten Gewissens sagen, das wir diesem Antrag natürlich zustimmen müssen, weil der gute Mann sonst doch im nächsten Jahr nicht mehr seine Kinder ernähren kann. Bestochen worden bin ich aber nicht, niemals würde mir sowas in den Sinn kommen. Aber im nächsten Jahr, wenn der Mann mit dem Köfferchen mit mir beim Bierchen sitzt, dann wird er bestimmt noch wissen, wie gut die Geschäfte gelaufen sind. Und der eine oder andere Tausender ist dann bestimmt für mich auch wieder drin. Selbstverständlich aus reiner Nächstenliebe, was denn sonst?

Wenn ich das ganz mal so in Ruhe durch meinen Kopf gehen lasse, dann kommt mir echt das Kotzen.

Aber wie heißt es so schön? Man nimmt, was man kriegt.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hi,

zu einer ordentlichen Bestechung gehören ja immer mindestens
zwei. Die Bestochenen fliegen raus. Was passiert eigentlich
mit den Bestechern ?

die setzen das als „außergewöhnliche Ausgaben“ von den Steuern ab - sofern sie nicht im Inland bestechen. Nett, nicht?

Gruß,
Micha

hallo Dicker MD
wenn ich recht informiert bin, dann gibt es bei Politikern keine Bestechung. Soll heißen: er kann sich ganz offiziell „unterstützen“ lassen, ohne gesetzliche Konsequenzen zu erwarten. Mach das mal als Beamter! Mit Schimpf und Schande wirst Du rausgeworfen und hast Deine Pension verwirkt ((innerhalb der ersten 10 Jahre).
Was passiert mit einem Politiker?
Nichts!
Er wird zwar getadelt (dass er sich erwischen hat lassen, meine zyn. Meinung) und es wird gesagt, dass es moralisch verwerflich ist. Doch sonst? Sollte er gehen müssen, dann mit allen Übergangsgeldern und Pensionsanzprüchen …und das schon nach 5 (?) Jahren. Mit einem Posten in der Wirtschaft. Also voll versorgt.
Und derjenige, der die Schweinerei an Tageslicht gebracht hat, wird von den Politikern geschnitten. Ist´s ein Journalist, braucht er gar nicht versuchen, Interviews zu ergattern.
Grüße
Raimund

Bestechung
Hallo Heike,

es gibt aktive Bestechung und passive. Beides ist strafbar. Voraussetzung ist aber natürlich, dass die Bestechung definitiv nachgewiesen werden kann.

In vielen Fällen, die immer wieder mal die Öffentlichkeit empören, handelt es sich aber gar nicht um Bestechung im strafrechtlichen Sinn. Sie haben „nur“ gegen interne Regeln oder einen gruppenintern vereinbarten Ehrenkodex verstoßen. Das kann dasnn zwar zu internen Konsequenzen bis zum Rausschmiss führen, strafrechtlich werden sie aber nicht belangt.

Liebe Grüße
Peggy

drei bis fünf Jahre Bunker max.
Hallo,

zu einer ordentlichen Bestechung gehören ja immer mindestens
zwei. Die Bestochenen fliegen raus. Was passiert eigentlich
mit den Bestechern ?

Der edle Spender darf sich (auch bei Bestechungen im geschäftlichen Verkehr ohne Mitwirkung eines irgendwie Beamteten) auf bis zu drei Jahre oder - wenn er seine Gaben einem sog. Amtsträger zukommen läßt oder im Rahmen einer Ausschreibung verteilt - bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe einstellen. Dazu können je nach Lage der Dinge weitere durchaus spannende Folgen kommen, etwa die (gewerberechtliche, immissionsschutzrechtliche, oder je nach Täter sonstige rechtlich beachtliche) Unzuverlässigkeit, beim Angestellten der Verlust des Arbeitsplatzes, usw.

Das setzt natürlich voraus, daß das „Geschäft“ auffliegt und entsprechend verfolgt wird.

Grüße,

zu einer ordentlichen Bestechung gehören ja immer mindestens
zwei. Die Bestochenen fliegen raus. Was passiert eigentlich
mit den Bestechern ?

Hallo Heike,

im Regelfall: nichts! Denn Bestochener und Bestechender haben ein ureigenes Interesse daran, dass die Tat nicht öffentlich wird. Erst durch Indiskretionen kann einmal etwas an die Öffentlichkeit dringen.
   Dann gibt es zwei Möglichkeiten: entweder macht er sich der Vorteilsgewährung nach § 333 StGB strafbar, wennn er einem Amtsträger einen Vorteil gewährt, oder er macht sich der aktiven Bestechung nach § 334 StGB strafbar.
   Grob gesagt: Bei der Vorteilsgewährung verspricht der Bestechende einem Amtsträger für eine korrekt Dienstausübung Vorteile (für den Amtsträger selbst oder Dritte); bei aktiver Bestechung verspricht der Bestechende dem Amtsträger für eine bereits erfolgte oder zukünftige Pflichtverletzung Vorteile (wiederum für den Amtsträger selbst oder Dritte).

Quelle: Kapitel 5, "Korruption: die Seele des Systems, Unterkapitel „Korruption - illegal und strafbar“ in: „Das System“, Hans Herbert von Arnim, 2001, Droemer

Marco