angenommen, jemand verstirbt und die Kinder des Verstorbenen bestechen den Hausmeister mit einem 2000 Euro teuren Fernseher (gehörte mal dem Verstorbenen), um sich damit Vorteile (es wird ein Nachmieter gesucht, der die Wohnung ausmistet und renoviert) zu verschaffen.
Ist diese Bestechung legal? Welcher Tatbestand liegt hier vor?
Zur Bestechung gehört doch, dass irgend jemand geschädigt wird,
und den finde ich hier weit und breit nicht.
Achso, das wusste ich nicht. In diesem ausgedachten Fall könnte es ja jemanden geben (z.B. Kind des Angehörigen, das wie unten geklärt keinen rechtsmäßigen Anspruch hat), der Interesse an dem Fernseher gehabt hat und dieser nun als Bestechungsmittel weggegeben wurde. Eine Schädigung im rechtlichen Sinne ist dies natürlich nicht.
Achso, das wusste ich nicht. In diesem ausgedachten Fall
könnte es ja jemanden geben (z.B. Kind des Angehörigen, das
wie unten geklärt keinen rechtsmäßigen Anspruch hat), der
Interesse an dem Fernseher gehabt hat
Kleiner Lektüretipp:
„Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“, § 1922 I BGB.
Klartext: Die Glotze gehört den Erben, so dass sie damit eigentlich das machen können, wonach Ihnen der Sinn steht. An den Hausmeister verschenken, aus dem Fenster werfen (bei dem heutigen Fernsehprogramm nicht abwegig) oder was einem sonst noch so einfallen kann.