Hallo,
folgender hypothetischer Fall: ein Kunde würde über eine Website eine dort mit „2-4 Tagen Lieferzeit“ ausgewiesene Ware bestellen und erhält zunächst eine Bestellbestätigung per eMail. Ebenfalls per eMail einige Tage später eine Benachrichtigung, dass es zu Lieferverzögerungen käme. Schließlich wird die Bestellung seitens des Verkäufers storniert wegen Lieferproblemen. Nehmen wir auch an, die Ware sei per Vorkasse bereits bezahlt worden.
Bestünden für den Kunden theoretisch andere Ansprüche als nur die der Rückerstattung der Kosten? Könnte er auf Erfüllung bestehen? Oder die Ware bei einem anderen Anbieter erwerben und die Differenz dem ersten Anbieter in Rechnung stellen?
Vielen Dank,
Tanja
Hallo
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Bestünden für den Kunden theoretisch andere Ansprüche als nur
die der Rückerstattung der Kosten? Könnte er auf Erfüllung
bestehen? Oder die Ware bei einem anderen Anbieter erwerben
und die Differenz dem ersten Anbieter in Rechnung stellen?
Man könnte diese Auffassung durchaus unterstützen. Das setzt aber voraus, dass nicht in den AGB für diesen Fall irgendwelche Regelungen getroffen wurden.
Greetz
Der Kater
„Der Kater“ hat es eiegentlich schon beantwortet:
I.d.R. sind für solche Fälle dementsprechende Ausschlußklausen in den AGB´s. Hättest Du mit dem Verkäufer einen verbindlichen Liefertermin mit daraus resultierenden Nichterfüllungsbedingungen vereinbart, könnte man u.U. einen Deckungskauf tätigen und die Differenz bein nichterfüllenden Verkäufer einfordern.
Dies findet i.d.R. aber nur im B2B-Geschäft Anwendung - und einen Anspruch haben und diesen auch durchsetzen sind immer noch zwei verschiedenen Sachen.
LG
Takworian