Bestehende Autofinanzierung bei Selbstständigkeit

Hallo,

anfang des Jahres habe ich mich im IT-Bereich selbstständig gemacht. Da ich auf dem Land wohne habe ich Kunden im Umkreis >20 km und bin daher zwingend auf mein Auto angewiesen.
Meine betriebliche Nutzung liegt deutlich über 50% (momentan 75 bis 80%), führe auch ein Fahrtenbuch für den Nachweis. Jetzt meine Frage:
Ich habe den Wagen vor 5 Jahren finanziert, nach 4 Jahren weiterfinanziert (Erste Finanzierung lief nur 4 Jahre-> Restrate weiterfinanziert), kann ich die Finanzierung jetzt als Betriebsausgabe geltend machen und auch Vorsteuer ziehen?
Im Prinzip kann ich doch per 1% Regelung arbeiten und sämtlich anfallende Kosten absetzen, dazu gehört doch auch die Finanzierung oder nicht?
1% Regelung und Finanzierungshöhe sind relativ ähnlich, deswegen stehe ich mich da nicht schlechter, allerdings nur unter der Annahme das die Finanzierung voll als Betriebsausgabe absetzbar ist.
Würde ich den Wagen kaufen dürfte ich ja auch die Vorsteuer ziehen und die Kosten als Betriebskosten rechnen, im Prinzip ist die Finanzierung doch nur ein Kauf auf Raten.
Viele Grüße und vorab vielen Dank für die Antworten,
Thomas

Fragen bei selbständigkeit beantworte ich grundsätzlich nicht.Steuerberater aufsuchen

Hallo,

Tut mir leid,aber damit kenne ich mich nicht aus.

Gruß
monika61

Hallo, anfang des Jahres habe ich mich im IT-Bereich selbstständig gemacht. Da ich auf dem Land wohne habe ich Kunden im Umkreis >20 km und bin daher zwingend auf mein Auto angewiesen. Meine betriebliche Nutzung liegt deutlich über 50% (momentan 75 bis 80%), führe auch ein Fahrtenbuch für den Nachweis. Jetzt meine Frage: Ich habe den Wagen vor 5 Jahren finanziert, nach 4 Jahren weiterfinanziert (Erste Finanzierung lief nur 4 Jahre->Restrate weiterfinanziert), kann ich die Finanzierung jetzt als Betriebsausgabe geltend machen und auch Vorsteuer ziehen? Im Prinzip kann ich doch per 1% Regelung arbeiten und sämtlich anfallende Kosten absetzen, dazu gehört doch auch die Finanzierung oder nicht? 1% Regelung und Finanzierungshöhe sind relativ ähnlich, deswegen stehe ich mich da nicht schlechter, allerdings nur unter der Annahme das die Finanzierung voll als Betriebsausgabe absetzbar ist. Würde ich den Wagen kaufen dürfte ich ja auch die Vorsteuer ziehen und die Kosten als Betriebskosten rechnen, im Prinzip ist die Finanzierung doch nur ein Kauf auf Raten. Viele Grüße und vorab vielen Dank für die Antworten, Thomas

Hallo, ich bin kein Steuerexperte. Aus meiner Wissenserfahrung als Selbständiger vermute ich, dass Sie bei Ihrem Fahrzeug keine Vorsteuer werden ziehen können, weder bei Kauf noch bei Finanzkauf. M.W. wären hierzu >90% gewerbliche Nutzung vorliegen, vermutlich schwierig belgebar bei Ihnen. Abgesehen davon, enthalten Ihre Finanzierungsraten MwSt? Ich glaube kaum! Beste Grüße … a.

Bestehende Autofinanzierung bei Selbstständigkeit
Erst mal vielen Dank für die Antwort. Nach meinen Recherchen (z.B. http://download.komma-news.de/files/mge/geschaeftswa…, oder http://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler) gilt nur eine 50% Regelung, ob ich den Wagen dann 90% oder 50 % nutze ist unerheblich. Aber natürlich haben Sie Recht was die Finanzierung angeht, da es sich dabei ja nicht mehr um den eigentlichen Kaufpreis handelt sondern ich hier an die Bank zahle. Hatte ich nicht bedacht. Bei Sofortkauf wäre ich natürlich bei diesem Nutzungsgrad vorsteuerabzugsberechtigt gewesen, zumal ich mich auch darauf beziehen kann das meine Arbeit ohne Fahrzeug nicht möglich wäre, was ja auch der Wahrheit entspricht. In solchen Fällen setzt das Finanzamt die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen wohl voraus. Aber Sie haben Recht, die Vorsteuer darf ich aus der Finanzierung leider nicht ziehen.
Werde wohl oder übel das Geld für einen Steuerberater in die Hand nehmen müssen, das wollte ich eigentlich erst gegen Ende des Jahres machen wenn die Einnahmen etwas stabiler sind.
Vielen Dank für ihre Antwort!

Hallo, ich bin kein Steuerexperte. Aus meiner Wissenserfahrung
als Selbständiger vermute ich, dass Sie bei Ihrem Fahrzeug
keine Vorsteuer werden ziehen können, weder bei Kauf noch bei
Finanzkauf. M.W. wären hierzu >90% gewerbliche Nutzung
vorliegen, vermutlich schwierig belgebar bei Ihnen. Abgesehen
davon, enthalten Ihre Finanzierungsraten MwSt? Ich glaube
kaum! Beste Grüße … a.

Hallo und danke für die nette Rückinfo! Gute Erfolge wünsche ich und stets viel Spaß an der Arbeit. Beste Grüße … a.

Lieber Thomas,

da kann und darf auch nur Ihr Steuerberater Ihnen
eine entsprechende Auskunft geben.

tut mir leid - trotzdem viel Erfolg mit Ihrem Business

Beste Grüsse

Ihr Jo Vorstadt

AktivCoach und Strategie-Experte

Gut Groß-Mönchhof 2
50129 Bergheim
Telefon: 02183 2054815
http://aktivcoach.eu
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Skype: aktivcoach
Gründungsmitglied http://aktivcoach.erfolg.com
NEU: http://gratiskurs.aktivcoach.eu und http://aktiv-impuls.com

anfang des Jahres habe ich mich im IT-Bereich selbstständig
gemacht. Da ich auf dem Land wohne habe ich Kunden im Umkreis
>20 km und bin daher zwingend auf mein Auto angewiesen.
Meine betriebliche Nutzung liegt deutlich über 50% (momentan
75 bis 80%), führe auch ein Fahrtenbuch für den Nachweis.
Jetzt meine Frage:
Ich habe den Wagen vor 5 Jahren finanziert, nach 4 Jahren
weiterfinanziert (Erste Finanzierung lief nur 4 Jahre->
Restrate weiterfinanziert), kann ich die Finanzierung jetzt
als Betriebsausgabe geltend machen und auch Vorsteuer ziehen?
Im Prinzip kann ich doch per 1% Regelung arbeiten und sämtlich
anfallende Kosten absetzen, dazu gehört doch auch die
Finanzierung oder nicht?
1% Regelung und Finanzierungshöhe sind relativ ähnlich,
deswegen stehe ich mich da nicht schlechter, allerdings nur
unter der Annahme das die Finanzierung voll als
Betriebsausgabe absetzbar ist.
Würde ich den Wagen kaufen dürfte ich ja auch die Vorsteuer
ziehen und die Kosten als Betriebskosten rechnen, im Prinzip
ist die Finanzierung doch nur ein Kauf auf Raten.

Hallo,

mein Spezialgebiet ist die Baufinanzierung. Ihre Frage ist doch wohl eher etwas für den Steuerberater.

Hallo costhomas,

vom Grundsatz her geht das, ja. Jedoch würde ich diese ganzen Berechnungen nicht ohne Steuerberater machen, der Dir die Zusammenhänge genau erklärt und mit Dir zusammen die beste Lösung herausarbeitet.

Einen schönen Abend wünscht

Sue Melle-Rönn

Hallo, kann Dir leider nicht weiterhelfen, sorry!

Hallo,

die 1 % Methode ist möglich wenn die betriebliche Nutzung > 50 % ist, dies muss wie bei Ihnen mit einem aussagekräftigen Fahrtenbuch über einen Zeitraum von min. 3 Monaten nachgewiesen werden (auch die Fahrt zum Bäcker).

Finanzierungskosten sind Betriebsausgaben. Vorsteuer kann zurückgeholt werden. Beim Kauf ist die Abschreibung Betriebsausgabe.

Bitte beachten bei der 1 % Methode ist Umsatzsteuer für die private Nutzung fällig. Un als Bemessungsgrundlage dient der 1% Wert und davon 80 %.

Bsp.
50 T€ BLP x 1 % x 12 Mon = 6.000 € Betriebseinnahme

USt: 6.000 x 80 % x 19 % = 912 €

Lieber Thomas,

Deine Frage betrifft nicht die Finanzierung sondern Auswirkungen der Finanzierung auf Deine Betriebskosten. Das ist eine sterrechtliche Frage die ich nicht beantworten kann.
Gruss ernst

ich weiss es nicht. Ich wuerde es einem Steuerberater fragen.