Hallo,
bei Baumaßnahmen, besonders hier dem Bau einer privaten Zufahrtsstraße, muss man existierende Gegebenheiten berücksichtigen, so auch bereits liegende Leitungen (Strom, Wasser, Telefon, Breitbandkabel, Gas…).
Manchmal gibt es hierfür, wenn sie nicht für den eigenen Anschluß sind, baurechtliche Eintragungen. Manchmal auch nicht - sehr hilfreich.
Mal angenommen, jemand möchte seine bisher feldwegähnliche zufahrtsstraße auf eigenem Grundstück pflastern oder teeren. Er holt sich Pläne von Leitungen und sieht, dass lediglich eine am Rand der geplanten Aktion verläuft. Vorschriftsmäßig haben Leitungen einen Schutz durch Markierung und ein Bett und müssen in einer bestimmten Tiefe (60-80 cm unter der Erde) liegen.
Nun ist interessant, was passieren würde, wenn beim Baggern oder abrütteln in einer Tiefe von bis zu 30 cm ein Schaden an einer Leitung enststehen würde, so eine zu flach oder neben der Trasse und/oder nicht gesichert liegen sollte. Ich bin gespannt auf Eure Einschätzung,
Gruß ynot
…Vorschriftsmäßig haben Leitungen einen Schutz durch Markierung und ein Bett und
müssen in einer bestimmten Tiefe (60-80 cm unter der Erde)
liegen.
Soweit die Theorie 
Nun ist interessant, was passieren würde, wenn beim Baggern
oder abrütteln in einer Tiefe von bis zu 30 cm ein Schaden an
einer Leitung enststehen würde, so eine zu flach oder neben
der Trasse und/oder nicht gesichert liegen sollte.
Hi,
der Baggerbetrieb meldet den Schaden seiner Betriebshaftpflichtversicherung, diese funktioniert wie ein passiver Rechtsschutz und wehrt die Ansprüche erfolgreich ab.
So die Praxis.
Gruß Keki