hi,
ist es eigentlich bei RLV üblich, dass man auf Antrag gegen entsprechende Beitragserhöhung außer der Reihe die Höhe der Deckungssumme nach oben anpassen kann?
hi,
ist es eigentlich bei RLV üblich, dass man auf Antrag gegen entsprechende Beitragserhöhung außer der Reihe die Höhe der Deckungssumme nach oben anpassen kann?
Hallo M. G.,
ist es eigentlich bei RLV üblich, dass man auf Antrag gegen
entsprechende Beitragserhöhung außer der Reihe die Höhe der
Deckungssumme nach oben anpassen kann?
Nein, bei den meisten Tarifen zur Risiko-Lebensversicherung ist eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung nicht möglich.
Es gibt aber einige wenige Anbieter, die in den Bedingungen zur Risiko-LV ausdrücklich eine Nachversicherungsgarantie geben. In diesem Fall kann man dann nach Eintreten bestimmter Ereignisse (z.B. Hochzeit, Geburt eines Kindes, Immobilienerwerb usw.) innerhalb einer vorgegebenen Frist die Versicherungssumme in bestimmten Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Ob und zu welchen Anlässen bzw. unter welchen Bedingungen bei Dir eine Erhöhung möglich ist, findest Du also in den Versicherungsbedingungen. Ist dort keine Nachversicherungsgarantie vorgesehen, kannst Du nur eine zusätzliche Risiko-LV mit erneuter Beantwortung der Gesundheitsfragen beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd
ist es eigentlich bei RLV üblich, dass man auf Antrag gegen
entsprechende Beitragserhöhung außer der Reihe die Höhe der
Deckungssumme nach oben anpassen kann?
Üblich ist es nicht, aber vielleicht bei der einen oder anderen Gesellschaft möglich. Was spricht gegen einen Neuabschluß ?
im prinzip wohl nichts. außer noch mehr verwaltung und ggf. mehr beitrag in summe bei zwei verträgen als bei einem.
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