Bestehende Rentenversicherung vs. Riesterrente

Hallo,

ich habe eine Rentenversicherung vor einigen Jahren abgeschlossen, bei der ich nach Ablauf der Laufzeit die Wahl zwischen einer mtl. Rentenzahlung und einer Einmalzahlung habe.
Nun bin ich mehrfach angesprochen und „beraten“ worden, ich solle doch eine Riesterrente abschließen, da es dort eine hohe Förderung gibt, gerade im Hinblick auf Familie (z. Zt. kein Einkommen) und 1 kleinen Sohn. Es wird wohl in den nächsten Jahren noch ein Kind dazukommen (so unser Wunsch).
Da ich eigentlich gut vorsorge, möchte ich Riester NICHT zusätzlich abschließen, zumal unsere finanziellen Möglichkeiten das nicht hergeben. Vorschlag der Bank: Die bestehende Versicherung ruhen lassen und Riester abschließen.
Meine Fragen:

  1. Was verliere ich, wenn ich den bestehenden Vertrag ruhen lasse (beitragsfrei setzen lasse)?
  2. Habe ich unterm Strich wirklich einen Vorteil, gerade im Hinblick auf die nachgelagerte Versteuerung?
  3. Lohnt sich das Ganze für mich?

Möglichkeiten das nicht hergeben. Vorschlag der Bank: Die
bestehende Versicherung ruhen lassen und Riester abschließen.

Vorsicht, die Bank will einen neuen Vertrag abschließen, um Provision zu kassieren. Frag mal die Gesellschaft, bei der die laufende Versicherung besteht, ob die Dir rät den Vertrag beitragsfrei zu stellen und eine Riester abzuschließen. Unbedingt weitere Riester-Angebote einholen und nicht sofort auf das Angebot der Bank eingehen.

  1. Was verliere ich, wenn ich den bestehenden Vertrag ruhen
    lasse (beitragsfrei setzen lasse)?

An diesem Vertrag verlierst Du nichts. Du bekommst nur weniger, als Du es Dir beim Abschluß vorgestellt hast (dafür zahlst Du auch weniger).

  1. Habe ich unterm Strich wirklich einen Vorteil, gerade im
    Hinblick auf die nachgelagerte Versteuerung?

Das ist kaum zu beantworten. Der erste Vertrag ist steuerlich begünstigt, der neue muß in der Leistungsphase in voller Höhe versteuert werden. Ob Du im Alter überhaupt Steuern zahlen mußt, läst sich natürlich aus der Ferne nicht beurteilen.

  1. Lohnt sich das Ganze für mich?

Bei einer vier-Personen Familie gibt es für die Riesterrente erhebliche Zuschüße. Ohne konkrete Zahlen kann man diese Frage aber nicht beantworten.

Hallo,

Nordlicht hat bereits sehr zutreffend geantwortet. Nur eines möchte ich so nicht stehen lassen und ergänzen.

  1. Was verliere ich, wenn ich den bestehenden Vertrag ruhen
    lasse (beitragsfrei setzen lasse)?

An diesem Vertrag verlierst Du nichts. Du bekommst nur
weniger, als Du es Dir beim Abschluß vorgestellt hast (dafür
zahlst Du auch weniger).

Auch bei einer Beitragsfreistellung erheben die meisten Versicherungen Stornogebühren, so dass man schonmal das verliert. Ganz abgesehen davon verliert man die Möglichkeit, später eine steuerfreie Kapitalzahlung zu bekommen (bzw. eine Rente, die nur mit dem geringen Ertragsanteil besteuert wird). Die Flexibilität (z.B. Abtretungsmöglichkeit bei einer Bank, wenn man einen Kredit braucht) verliert man auch (hat dafür aber bei Riester eine bessere Sicherheit bei HartzIV usw.). Abgesehen davon: Aufgrund der Zillmerung sind voraussichtlich die meisten Kosten des alten Vertrages schon beglichen - die zu erwartende Rendite künftiger Einzahlungen ist wahrscheinlich nicht die schlechteste.

Sonst ist zu sagen, solange man sich in den ersten 3 Jahren der Kindererziehung befindet und somit auch als „Hausfrau“ unmittelbar zulageberechtigt bei einem Riestervertrag ist, bekommt man für einen Sockelbetrag von 5,-EUR mtl. eine tolle Förderung in Form von Zulagen. Möglicherweise kann man diese 5,-EUR also auch zusätzlich zum vorhandenen Rentenversicherungsvertrag aufbringen. Natürlich sollte man auch an die Zeit nach den 3 Jahren denken, aber eins ist bei Riester klar: das eingezahlte Geld und auch die Zulagen müssen am Ende zur Verrentung zur Verfügung stehen, selbst wenn man nach wenigen Jahren den Vertrag beitragsfrei stellt, egal was da vorher an Kosten erst einmal anfällt. Es ist also eine Null-Prozent-Verzinsung garantiert und da bezogen auf den geringen Eigenbeitrag die Zulagen bereits eine gute „Verzinsung“ ergeben, lohnt sich das wahrscheinlich.

Ansonsten wie Nordlicht schon anmerkte: ohne genaue Angaben, keine wirklich treffsicheren Ratschläge.

Achja und nochetwas: ich habe jetzt schon 2Mal eine Versicherungs"Beratung" bei einer Bank erleben dürfen - beide Male kam es mir so vor, als ob es sich sich um Banker handelt, die in Kurzschulung nur ein Grobgerüst eines Produktes erklärt bekamen. Wirklich verstanden hatten beide nicht, was sie da tun. Man kann das ganz sicher nicht verallgemeinern und möglicherweise bin ich da auch der denkbar schlechteste Kunde, aber man sollte auch dies beachten.

Viele Grüße

Thomas K.

Vielen Dank für die Hinweise. Um die Förderung für meine Frau in vollem Umfang ausnutzen zu können, muss ich selber ja auch „riestern“. Das würde für uns einen erheblichen Jahresbeitrag (in 2006 rd. 1.800 Euro) bedeuten. Das Geld haben wir nicht über, zumal wir gerade erst gebaut haben.
Bestätigt haben sich meine Bauchschmerzen bzgl. des „Ruhelassens“ des bestehenden Vertrages. Hierzu aber noch eine Frage: Der Vertrag wurde in 2001 abgeschlossen. Sind am Ende der Laufzeit die Einmalzahlung bzw. die mtl. Rentenzahlungen steuerfrei bzw. steuerlich besser gestellt als Rentenzahlungen aus Riester?
@Thomas
Wir hatten das Gefühl, bei unserer Bank bzgl. Riester gut beraten worden zu sein. Allerdings hatten wir auch keine tiefgründigen Fragen.

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Vielen Dank für die Hinweise. Um die Förderung für meine Frau
in vollem Umfang ausnutzen zu können, muss ich selber ja auch
„riestern“. Das würde für uns einen erheblichen Jahresbeitrag
(in 2006 rd. 1.800 Euro) bedeuten. Das Geld haben wir nicht
über, zumal wir gerade erst gebaut haben.

Wenn Sie, wie im ersten Posting bemerkt keine Einkommen haben (und auch 2004 nicht hatten), wie kommen Sie dann auf 1800€ für Riester in 2006?

Ihre Frau (mutmaßlich hat diese eie Einkommen) zahlt max. 1575€ abzüglich der Zulagen für Sie und Ihre Frau (je 114€) und pro Kind 134€.

Wenn Sie aus 2004 eine Einkommen haben zahlen Sie 3% abzüglich Ihrer Förderung und die der Kinder.

Über den Betrag komme ich nur, wenn beide „riestern“ und in 2004 eine Einkommen (nach § 19 EStG) hatten, jedoch muss für die Zulage der Kinder nur einer „riestern“

UPS??? Da habe ich doch wirklich etwas Falsches geschrieben bzw. unklar ausgedrückt. Ich selber bin Angestellter mit einem Einkommen, womit ich bei 3% auf rd. 1800 Euro kommen würde. Meine Frau hat zur Zeit wegen Mutterschutz noch kein Einkommen bzw. verdient unter 400 Euro/Monat, ca. 250 Euro/Monat.
Sorry für meinen Fehler.

Für Sie gilt die Obergrenze von 1575€ / Jahr abzüglich der Förderung, das sollte Ihnen Ihr Bankmitarbeiter aber gesagt haben!

Wenn Ihre Frau eine Minijob hat, was anzunehmen ist, kann sie ein so genannten „Nullvertrag“ bekommen:

  • Sie zahlen 1575 € abzüglich Ihrer Zulage + der Zulage für den Sohnemann (114€+134€) und abzüglich Der Zulage der Ehefrau (die aber auf den eigenen Vertrag geht) -> 1213€/ Jahr Eigenbeitrag
  • Ihre Frau zahlt nichts ein und bekommt 114€ Zulage auf Ihren eigenen Vertrag
  • Bei Ihrem Einkommen von ca. 60.000€/Jahr hätten Sie noch eine unverbindlichen Steuervorteil von 282€ zusätzlich, somit zahlen sie effektiv nur 931€, also nur noch die Hälfte von dessen, von dem Sie ausgehen!

Ich kann Ihnen das Ganze wenn gewünscht gerne per PM zukommen lassen, dann ist es übersichtlicher

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Eine elegante Möglichkeit für Dich zu Riestern
HAllo Holm,

nun es gibt für dich aber eine elgante Möglichkeit einen grossen Teil der Zulagen zu sichern.

Deine Frau gehört zu den förderberechtigten während der Elternzeit:
Denn es gilt:
Zu den Förderberechtigten gehören unter anderem auch
Personen während der Erziehungszeiten.

Also, sollte deine Frau einen Riestervertrag mit dem Mindestbeitrag abschliessen (60 Euro) um in der Elternzeit die Zulagen für sich und das Kind zu bekommen.

Nach der Elternzeit, wäre Sie nicht mehr Förderberechtigt, aber dann schliesst du einen Vertrag mit dem Mindestbeitrag ab.
Dann gilt folgendes:
Gehört nur ein Ehepartner zum förderberechtigten
Personenkreis, kann auch dessen Partner – zum Beispiel Hausfrauen
oder Selbstständige – eine Zulage in Anspruch nehmen, und zwar ohne
eigene Beitragszahlung. Erforderlich dafür ist nur, dass beide einen eigenen Altersvorsorgvertrag abgeschlossen haben.

Dann kann deine Frau ihren Vertrag auch weiterführen.

Somit hast du dir mit sehr wenig aufwand fast die kompletten Zulagen gesichert.

Diese Vorgehensweise solltest du auf jeden Fall machen.

Achja, da du eine Rentenversicherung schon eh hast, wäre da das Produkt der UnionInvestment in Erwägung zu ziehen, UniProfiRente mit 100% Aktienanteil, was in deinem Alter und bei der Laufzeit viel Sinn macht. Gibt es bei allen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Gruss Börsenfan1968

Achja:
Bestelle dir mal die kostenlose Broschüre
Altersvorsorge mit Sicherheit
Die neue Rente
unter
http://www.versicherungen-klipp-und-klar.de/1649.htm

Ist gut gemacht. Und auf der Siete gibst noch mehr sehr nützliche Ratgeber.

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Okay, dank der Elternzeit sieht es anders aus, hab nicht gelesen, was für eine Einkommen es ist:wink:

Machts aber eher besser für Euch

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Hallo,

vielen vielen Dank für die Tipps und Infos. Die Diskussion hat mir sehr geholfen. Ich werde mich wohl dazu entschließen, meinen ursprünglichen Vertrag weiterzuführen. Zusätzlich wird meine Frau in diesem Jahr eine Riesterrente abschließen. Da unser Sohn erst 16 Monate alt ist, wir noch ein weiteres Kind haben wollen, würde meine Frau für den Sockelbetrag eine gute Zulage erhalten. Und in 4 Jahren sieht die finanzielle Situation bei uns hoffentlich besser aus, dann kann ich auch riestern. Im Prinzip würde ich es heute auch schon machen wollen, aber im Augenblick sind Garten anlegen, Terasse machen u.s.w. wichtiger und verschlingen auch viel Geld.
Nochmals herzlichen Dank!!!

Hallo Holm,
leider kam ich gestern nicht zum antworten, aber Börsenfan hat ja nochmal gut dargelegt, dass der Sockelbeitrag für Deine Frau während der ersten 3 Kindererziehungsjahre (bei einem weiteren Kind dann weitere 3 Jahre) reichen, um die volle Zulage zu bekommen.
Ich muss aber folgendes konkretisieren bzw. Richtigstellen:
Wenn die Frau nach den 3 Jahren Kindererziehung zu Hause bleibt stimmt es, dass sie nicht mehr unmittelbar förderberechtigt ist. Sie würde dann nur weiterhin Zulagen bekommen, wenn auch Du einen Ristervertrag abschließt. Sie bekommt dann auf ihrem Vertrag aber nur dann die vollen Zulagen, wenn Du in Deinem Vertrag den erforderlichen Mindesteigenbeitrag zahlst. Ansonsten werden die Zulagen auch bei ihr anteilig gekürzt. Es reicht also nicht für Dich aus, einen kleinen Vertrag mit Minibeitrag abzuschließen, denn dann werden auch die Zulagen beim Vertrag deiner Frau nur Mini sein.
Ein Vorteil ist aber für die Berechnung der Höhe Deines Mindesteigenbeitrages: In dem Moment, wo Deine Frau nicht mehr unmittelbar zulageberechtigt ist, wird auch ihre Grundzulage und die Kinderzulage(n) bei der Ermittlung berücksichtigt.

Viele Grüße

Thomas K.