Hallo!
Neben pers. Daten um Namen,. Anschrift.
Nicht einmal solche Auskünfte muß der Mieter geben. Schließlich kann der Vermieter aus seinem Exemplar des Mietvertrags alles ersehen, was ihn zu interessieren hat.
Vor Vertragsabschluß verlangt man als Vermieter diverse Auskünfte vom zukünftigen Vertragspartner, die dieser innerhalb bestimmter Grenzen tunlichst erteilt. Schließlich kann niemand zum Vertragsabschluß gezwungen werden.
Während eines laufenden Mietvertrags gibt es aber keine Auskunftspflichten über persönliche Verhältnisse. Schon gar keine einseitigen Pflichten. Auch der Mieter kann nicht Auskunft über die Verhältnisse seines Vermieters verlangen, obwohl möglicherweise ein nachvollziehbares Interesse daran besteht. Es gibt das BGB mit seinen einschlägigen Vorschriften und es gibt den Mietvertrag, der gültig ist, soweit er der Rechtsprechung entspricht. Mehr gibts da nicht zwischen Himmel und Erde.
Vertrag und Gesetze hin oder her, ist es den Vertrgaspartnern unbenommen, im gegenseitigen Einvernehmen im Einzelfall abweichend zu handeln. Aber Verpflichtungen der Art, einer verlangt etwas, was nirgends gesetzlich geregelt ist und nicht im Mietvertrag steht, und der andere muß dem Verlangen folgen, gibt es nicht.
Wie wäre es denn, der Mieter käme auf die Idee, seinem Vermieter ein Formular in die Hand zu drücken, in dem Offenbarung der Vermögensverhältnisse verlangt wird, angefangen von Bankverbindungen, über Steuerbescheide und Wert des Immobilieneigentums, bis hin zur Auskunft über die Liquidität? Dem Vermieter würde wohl der Unterkiefer herunter fallen und er würde sich derartige Ansinnen verbitten. Recht so, aber umgekehrt gilt das auch.
Gruß
Wolfgang