Bestehendes Mietverhältis (12Jahre!), Auskunftspflicht gegenüber Vermieter

_Liebe Experten!

ein Mieter lebt seit 2001 in einer Mietwohnung.
Mietvertrag besteht auch seit der Zeit, noch geschlossen mit dem „Altvermieter“.
Nun, nach zwei Todesfällen ist der Enkel durch Erbe der neue Vermieter (seit Februar 2013).
Per Dauerauftrag_
w__ird _stets pünktlich die Miete gezahlt!

So nun zur Frage:
Der Mieter wurde gebeten ein Schreiben auszufüllen, worin der Vermieter einige Auskünfte haben möchte:
Neben pers. Daten um Namen,. Anschrift. Bankverbindung alles ok.
Staatsangehörigkeit …auch.
Aber:

  • Ausweisart und -Nummer
  • Arbeitgeber
  • seit wann Arbeitsverhältnis
  • Gehalt
  • Nebeneinkünfte, falls vorhanden

Ist der Mieter ihm gegenüber auskunftspflichtig?
Man beachte, das Mietverhältnis besteht seit 12 Jahren!!!

Danke für eure Antworten,
MfG
*spinturn*_

Nein
Aber will man sich deshalb das Klima verhageln?

vnA

Gibt es eine Gesetzesgrundlage zum „Nein“ ?

Hallo

Zum Vergleich was ein Vermieter fragen darf: http://www.anwalt.de/rechtstipps/auf-wohnungssuche-w… (wobei es hier Änderungen gegeben haben kann), spez. der Punkt „Berufstätigkeit und Nettoeinkommen“.

mfg M.L.

Mir ist auch keine Gesetzesgrundlage für ein „Ja“ bekannt.
Mir sind nur die einschlägigen Hausverwaltungsprogramme bekannt, die diese Informationen sammeln und die man als Nutzer gerne vollständig ausgefüllt hat.

vnA

Frage doppelt gestellt. An anderer Stelle bereits beantwortet. Und das ist der geforderte Fülltext

Hallo Spinturn,

Neben pers. Daten um Namen,. Anschrift. Bankverbindung alles
ok.
Staatsangehörigkeit …auch.
Aber:

  • Ausweisart und -Nummer
  • Arbeitgeber
  • seit wann Arbeitsverhältnis
  • Gehalt
  • Nebeneinkünfte, falls vorhanden

Ist der Mieter ihm gegenüber auskunftspflichtig?
Man beachte, das Mietverhältnis besteht seit 12 Jahren!!!

Danke für eure Antworten,
MfG
*spinturn*

Wie Sie bereits in einem vorherigen Post mit Linkverweis lesen konnten, ist die Frage nach dem Gehalt zulässig, die Betonung liegt allerdings auf :

Das gilt ebenfalls für Fragen nach dem Arbeitgeber und nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen (LG München, Urteil v. 25.03.2009, Az.: 14 S 18532/08).

Meines Wissens, kann der Vermieter auch in Ihrem Fall keine Kopien von Lohn- u. Gehaltsabrechnungen verlangen, denn es gibt keinen Anlass dafür, dass Sie eventuell die Miete künftig nicht mehr tragen könnten oder können, zudem handelt es sich nicht um eine Neuvermietung sondern um ein bestehendes Mietverhältnis.

Der Mieter muss auch nicht alle seine finanziellen Verhältnisse preisgeben, hiervon ausgenommen wären z. B. Zinseinnahmen aus Finanzanlagen und dergleichen.

Gruß

BHShuber

Hallo,

wo siehst du den in dem Urteil die Grundlage für ein Auskunftsrecht des Vermieters? Der neue Vermieter hat den Vertrag zu übernehmen und das wars dann. Gehalt oder Arbeitgeber gehen den Vermieter nichts an ( vor allem hat er keine Rechsgrundlage für diese Anfrage)

hth

2 Like

Man wurde gebeten, dem Rechtsnachfolger des Mietvertrages Auskünfte über seine persönlichen Verhältnisse zu erteilen, die er weder dem Vertrag entnehmen noch jemanden anderen darüber befragen kann.

Demzufolge kann man dem Auskunft_ersuchen_ nachkommen, muss man aber nicht - nur was eine Verweigerung bringen soll, erschliesst sich mir nicht.

G imager

Hi, von der Anfrage abgesehen: sich auf gar keinen Fall auf einen neuen Mietvertrag einlassen.
Den kann der Rechtsnachfolger nämlich nicht feinordern.
MfG ramses90

Gibt es eine Gesetzesgrundlage zum „Nein“ ?

Grundsätzlich hat man Pflichten in diesem Land nur insoweit, als sie gesetzlich ausdrücklich festgelegt sind. Lieferpflichtig ist hier also der, der die Daten haben möchte und nicht der, der sie nicht herausgeben möchte.

s.

Demzufolge kann man dem Auskunft_ersuchen_ nachkommen, muss man
aber nicht - nur was eine Verweigerung bringen soll,
erschliesst sich mir nicht.

Das merkst du vielleicht, wenn ich dich jetzt auffordere, die gewünschten Daten dich betreffend doch hier mal eben aufzulisten.

Die Frage ist außerdem gar nicht, was eine Verweigerung dem Mieter bringt, sondern was die Herausgabe dem Vermieter bringt. Nichts? Wozu dann das ganze?

s.

1 Like

Das Wissen um einen Arbeitgeber erleichtert im Fall eines Falles eine Lohnpfändung. Das Wissen um das Einkommen kann im Fall eines Falles die Entscheidung ob man zum Anwalt geht beeinflussen. Eine Verweigerung kann auf der anderen Seite eine umgehende Abmahnung nach sich ziehen, wenn Mieter mal auch nur kurzfristig in Verzug gerät. Die Höhe des Nettoeinkommens kann den Wunsch auf Mieterhöhung beeinflussen.

vnA

1 Like

Hallo!

Neben pers. Daten um Namen,. Anschrift.

Nicht einmal solche Auskünfte muß der Mieter geben. Schließlich kann der Vermieter aus seinem Exemplar des Mietvertrags alles ersehen, was ihn zu interessieren hat.
Vor Vertragsabschluß verlangt man als Vermieter diverse Auskünfte vom zukünftigen Vertragspartner, die dieser innerhalb bestimmter Grenzen tunlichst erteilt. Schließlich kann niemand zum Vertragsabschluß gezwungen werden.

Während eines laufenden Mietvertrags gibt es aber keine Auskunftspflichten über persönliche Verhältnisse. Schon gar keine einseitigen Pflichten. Auch der Mieter kann nicht Auskunft über die Verhältnisse seines Vermieters verlangen, obwohl möglicherweise ein nachvollziehbares Interesse daran besteht. Es gibt das BGB mit seinen einschlägigen Vorschriften und es gibt den Mietvertrag, der gültig ist, soweit er der Rechtsprechung entspricht. Mehr gibts da nicht zwischen Himmel und Erde.

Vertrag und Gesetze hin oder her, ist es den Vertrgaspartnern unbenommen, im gegenseitigen Einvernehmen im Einzelfall abweichend zu handeln. Aber Verpflichtungen der Art, einer verlangt etwas, was nirgends gesetzlich geregelt ist und nicht im Mietvertrag steht, und der andere muß dem Verlangen folgen, gibt es nicht.

Wie wäre es denn, der Mieter käme auf die Idee, seinem Vermieter ein Formular in die Hand zu drücken, in dem Offenbarung der Vermögensverhältnisse verlangt wird, angefangen von Bankverbindungen, über Steuerbescheide und Wert des Immobilieneigentums, bis hin zur Auskunft über die Liquidität? Dem Vermieter würde wohl der Unterkiefer herunter fallen und er würde sich derartige Ansinnen verbitten. Recht so, aber umgekehrt gilt das auch.

Gruß
Wolfgang

Wobei der Mieter durchaus auch mal nach seiner Kaution (so er eine geleistet hat) und deren Anlageform fragen darf und sollte.

vnA

Danke an alle!
Vielen Dank für eure/ Ihre Antworten!

Viele Grüße,
*spinturn*

Hallo Genius,

doch hat er, ließ bitte mal den Post und den Linkhinweis von M.L.

Auszug:

Da die Mietzahlung die wesentliche Hauptleistungspflicht des Mieters darstellt, sind Fragen nach seinem Einkommen regelmäßig zulässig: Welchen Beruf der Mieter ausübt, sagt etwas über seine Bonität aus. Das gilt ebenfalls für Fragen nach dem Arbeitgeber und nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen (LG München, Urteil v. 25.03.2009, Az.: 14 S 18532/08). Die Einkommensverhältnisse von Angehörigen gehen dagegen den Vermieter im Normalfall nichts an, außer der Angehörige ist selbst mit in das Mietverhältnis involviert. Wenn er etwa für den Mieter bürgt, ist die Frage nach seinem Einkommen ausnahmsweise zulässig.

Gruß

BHShuber

aha, und wo wird den hier ein neuer vertrag geschlossen? das urteil bezieht sich einzig und allein auf fragen, die vor dem Vertragsschluss gestellt werden dürfen.
ich seh hier keine zeile, die dem vermieter das recht gibt, ständig auskünfte einholen zu dürfen

2 Like

Hallo Genius,

wenn Sie die Frage gelesen haben, dann würden Sie erkannt haben, dass der Eigentümer in Form einer Erbschaft gewechselt hat und der nun diese Informationen vom Mieter abrufen möchte.

Auch der neue Eigentümer darf diese Informationen im Rahmen dessen was M.L. gepostet hat vom Mieter erfragen, ob der Mieter diese weitergibt oder sich weigert ist naturgemäß eine andere Frage.

Gruß

BHShuber

Auch der neue Eigentümer darf diese Informationen im Rahmen
dessen was M.L. gepostet hat vom Mieter erfragen, ob der
Mieter diese weitergibt oder sich weigert ist naturgemäß eine
andere Frage.

das ist keine naturgemäß andere frage, das ist die gestellte frage. ist aber für dich ohne belang, hm? wolltest nur ein wenig plaudern, hm? eine antwort weißt du eh’ nicht, hm?