Folgende Situation:
Nach dem Ende des Studiums wird von 01.01.2009 bis zum 30.04. 2009 und von 01.07. 2009 bis zum 28. 02. 2010 mit befristeten verträgen gearbeitet. Also wird insgesamt 12 Monate gearbeitet, aber mit einer Unterbrechung von 2 Monaten. Deshalb die Frage, ob ab dem 01.03. Arbeitslosengeld I beantragt werden darf?
Hallo,
beantragen darf man immer alles. Mehr als abgelehnt werden kann der Antrag nicht.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…
„Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.“
TM
Hi,
Nachricht per Mail: „Artikel geaendert im Brett Arbeits- & Sozialamt“
Hinweis in meinem Beitrag:
„Dieser Artikel wurde von einem/-r Moderator/-in verändert.“
Vielen Dank für die Korrektur der fehlenden " " in meinem Zitat aus dem Link.
TM