Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Hallo,

ich habe aktuell folgende Situation: ich habe nach mehr als 20 Jahren mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen, wobei eine Abfindung vereinbart wurde. Ich bin bald 60 Jahre und habe Schwerbehindertenstatus mit einem GdB i.H.v. 50%.

Nun habe ich folgendes Ansinnen: Ich dachte darüber nach, dem Arbeitsvermittler zum (baldigen) Ersttermin ein ärztliches Attest mitzunehmen, in dem sich ein Facharzt aufgrund Art und Umfang der krankheitsbedingten Beschwerden (insbes. psychiatrische) dafür ausspricht, dass die Berentung erfolgen solle. Jetzt habe ich nur Bedenken, dass ich dann als nicht vermittelbar eingestuft werde und auch kein Arbeitslosengeld erhalte.

Ich möchte eigentlich erreichen, dass das Arbeitsamt bzw. deren mediz. Dienst auf dem „kleinen“ Dienstweg (so sagte mir der Arzt, dass das oft so gehandhabt wird) die Rentenversicherung angeht, um die Erwerbsminderungsrente in die Wege zu leiten. Gleichzeitig möchte ich jedoch auch nicht Ansprüche auf Arbeitslosengeld (ALG I) verwirken. Wie könnte man dieses Problem auflösen oder sind meine Befürchtungen am Ende sogar abwegig, dass die ALG 1 Anspüche dadurch verlustig gehen?

Ich könnte alternativ ein Attest erbitten, dass der Facharzt lediglich konstatiert, dass Belastbarkeit, Durchhaltevermögen und Konzentration etc. krankheitsbedingt seit langer Zeit erheblich herabgesetzt sind, weswegen der Patient einen GdB i.H.v. 50% erhielt. Ist sowas evtl. unproblematischer, da das alles und auch nichts aussagt, aber immerhin besagt, dass ganz erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, weswegen schon seit Langem auch nur teilzeitig gearbeitet wurde. Bin für Rückmeldungen dankbar.

Hallo,

während der Bearbeitung eines Antrags auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht Anspruch auf ALG 1 gem. § 145 SGB III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html

Alberca

Wenn ich das richtig verstehe, würde die Arbeitsagentur auf so ein Attest postwendend reagieren, indem sie zu Reha-Maßnahmen aufgefordert. Unterbleibt dann die Mitwirkung zu Reha-Maßnahmen, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Richtig?

Hallo,
die AA würde nur auffordern, wenn Du nicht schon selbst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hast.
Und ja, wenn Du dieser Aufforderung nicht nachkommst, dann wird das ALG1 gestrichen.

Alberca