gehen wir mal davon aus, ein Mieter ist im Jahr 2002 in eine Wohnung eingezogen und bewohnt diese seitdem gegen monatliche Miete. Die Wohnung hatte eine EBK, welche auch im Mietvertrag so aufgeführt ist - sie wurde durch den Bezug aber nicht Eigentum des Mieters, wird also inkl. der Wohnung „mitgemietet“.
Jetzt sind also 12 Jahre der Nutzung vergangen. Die Türen und Griffe der (ohnehin nicht recht ansehnlichen Küche) sehen inzwischen schon alt aus, abgegriffen, die Schubladen der Schränke lassen sich nicht mehr einwandfrei bewegen, der Gefrierschrank wurde innerhalb der 12 Jahre einmal ausgetauscht aber mangels einer Abdecktür steht dieser „in einem Schrank“, ohne dass dieser durch eine Abdecktür wie beim vorherigen Gefrierschrank abgedeckt ist (die Tür des Schranks wurde also vom Vermieter entfernt, der neue kleinere Gefrierschrank dann einfach hineingestellt).
Hat man als Mieter irgendwann das Recht, dass die EBK gegen eine neue ausgetauscht wird, wenn diese sowohl optisch wie auch funktional nicht mehr einwandfrei ist und diese schlichtweg schon 12 Jahre alt ist? Der Herd und Ofen funktionieren noch, der Kühlschrank ist ein regelrechter Stromfresser usw. Aber die Griffe sind abgenutzt, die Schubladen quietschen und reiben am Schrank beim Benutzen usw. Schlichtweg: Die Küche ist alt.
Gibt es ein Recht, die austauschen zu lassen gegen eine neue?Gruß
je nach Qualität der Küche sind auch 30 Jahre kein Problem.
Der Vermieter ist verpflichtet die Mietsache instand zu halten (außer ggf. Kleinreparaturen, Schöhnheitsreperaturen) Darunter fällt natürlich auch die Küche.
Die Frage die wir nicht aus der Ferne beantworten können ist, in wie weit die Küche wirklich defekt, Abgenutzt ist. Denn gegen das Quietschen der Schubladen hilft Schmieren oder neu einstellen. Stromfresser sind kein Grund einen ausgetauscht zu verlangen. Abgenutzte Griffe können auch einfach ausgetauscht werden.
daher ist die Frage nach einer neuen Küche frei nach Radio Eriwan zu beantworten - vielleicht.
Daher mit den Vermieter sprechen und ihn den Zustand der Küche nahelegen und ihn erstmals höflich bitten diesen zu verbessern.
Gem. § 535 BGB hat der VM die Mietsache „in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten“.
Darunter fällt aber weder Unansehnlichkeit, unzeitgemäßes Design, übliche Abnutzungsspuren, Stromeffizienz im Zeitpunkt der Überlassung oder Schwergängigkeit der Schubladen, die durch Teflonschmiermittel leicht behebbar wäre.
Ähnlich einer gewöhnungsbedürftigen rosa oder lindgrünen Sanitärausstattung im Bad gilt: Was funktioniert, muss nicht ausgetauscht werden und erst recht nicht in einer anderen Ausführung
ich frage mich, wie dieser Mieter in den 12 Jahren mit der Kücheneinrichtung umgegangen ist.
Hat der Mieter 2 linke Hände, dass er nicht in der Lage ist die Schubladen und Türen nachzustellen ?
Meine Küche die im Jahr 1982 eingebaut wurde, wurde in 2012 erneuert.
Das einzigste was in diesen 30 Jahren ausgetauscht wurde waren der Kühlschrank,
Backofen und Cerankochfeld.
Der Mieter ist gut mit der Küche umgegangen, nur ist diese nicht hochwertig, die Schubladen bestehen überwiegend aus Plastik, die Türgriffe nutzten sich schon nach wenigen Jahren total ab. Es gleich wieder auf den „dummen mir zwei linken Händen ausgestatteten“ Mieter zu schieben ist reichlich engstirnig.
Meine Küche die im Jahr 1982 eingebaut wurde, wurde in 2012
erneuert.
Das einzigste was in diesen 30 Jahren ausgetauscht wurde waren
der Kühlschrank,
Backofen und Cerankochfeld.
Was bringt dich zu dem Glauben, dass sich im Rechtsbrett jemand für deine Küche interessiert?
fragt Bixie
Meine Küche die im Jahr 1982 eingebaut wurde, wurde in 2012
erneuert.
Das einzigste was in diesen 30 Jahren ausgetauscht wurde waren
der Kühlschrank,
Backofen und Cerankochfeld.
Was bringt dich zu dem Glauben, dass sich im Rechtsbrett
jemand für deine Küche interessiert?
Intelligente Menschen verstehen mit Sicherheit meine Antwort!
Der Mieter ist gut mit der Küche umgegangen, nur ist diese
nicht hochwertig,
das war sie dann wohl auch nie.
die Schubladen bestehen überwiegend aus Plastik,
das waren sie aber schon immer. und sie sind doch sicher noch zu gebrauchen?
die Türgriffe nutzten sich schon nach wenigen Jahren total ab.
ersatz gibt’s bei ebay für 'n appel und 'n ei. selbst wenn der mieter das erfolgreich als mangel reklamieren könnte, würde es unter die in mietverträgen üblicherweise vorhandene kleinreparaturklausel fallen.
Es gleich wieder auf den „dummen mir zwei linken
Händen ausgestatteten“ Mieter zu schieben ist reichlich
engstirnig.
für jede kleinigkeit den vermieter verantwortlich machen zu wollen ebenfalls.
Deswegen fragt man in diesem Fall in solch einem Forum nach - Kernfrage war: Hat man nach X Jahren das Recht, dass die EBK ausgetauscht und gegen eine neue ausgetauscht wird? Danke für Eure Einblicke. Tschüss
Der Mieter ist verpflichtet Mängel dem Vermieter mitzuteilen um größeren Schaden abzuwenden. Kommt er dem nicht nach, macht er sich unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig, geht etwas dadurch wirklich kaputt. https://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
Wenn der Mieter die auftretetenden Probleme nicht selbst beheben kann, weil ihm das notwendige Wissen dazu fehlt, dann sollte er sie auf jeden Fall dem Vermieter mitteilen.
Es mag sein, dass diese Mängel dann relativ leicht zu beheben sind, und evtl auch unter eine Kleinreparaturklausel fallen können, aber es wird weiterem Schaden vorgebeugt und der Vermieter erlangt Kenntnis davon.
Wenn allerdings vorher ein Einbaukühl-gefrierschrank verbaut war, der gegen ein Standgerät ersetzt wurde, das nicht wirklich in den vorgesehenen Einbauschrank passt, sollte das an entsprechender Stelle (Mieterschutz) geprüft werden.
Ein pauschaler Rechtsanspruch auf Austausch einer 12 Jahre alten EBK besteht indes nicht.