Besteht die Pflicht zu Streichen?

Liebe/-r Experte/-in,

ich wohne in einer Wohnung per Untermietvertrag.
Nach 1,5 Jahren möchte ich ausziehen.

Im Mietvertrag steht zu den Pflichten bei Auszug nur:
„Die Zimmer werden renoviert übergeben und müssen bei Auszug renoviert (gestrichen) werden.“

Die Wände sind weis und wirken nach dieser kurzen Zeit nicht verwohnt.

Wie lautet die neuste Rechtssprechung, muss ich nach nur 1,5 Jahren streichen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

Viele Grüße

Robert S.

Guten Morgen Robert,
Sie müssen natürlich nicht vorrichten. Diese Bedingung im Mietvertrag ist seit Sept.2006 bereits mehrmals vom BGH als ungültig erklärt worden. Es kommt einer „Schönheitsreparatur“ gleich und diese ist wirklich keine Pflicht.
An Ihrer Stelle würde ich mir durch entsprechende Zeugen(unparteiisch) oder Foto’s in guter Qualität eine Rückversicherung schaffen. Man weiss ja nie…und dann hätten Sie Nachweise.

Alles Gute wünscht Ihnen
Maximilian123

Es gibt keine schlüssige Rechtsprechung! Falls die Wände tatsächlich noch wie neu wirken, macht streichen schlicht keinen Sinn! Sind die Wände nicht mehr frisch und man kann erkennen, wo Schränke gestanden oder Bilder gehangen haben, macht Streichen hingegen Sinn!Fragen Sie nicht nach Gesetzen sondern nach dem, was auch tatsäcjhlich Sinn macht! Versuchen Sie diesen Sinn mit dem Vermieter abzustimmen. Besteht auf der einen, wie der anderen Seite danach eine andere Auffassung, vertrauen Sie auf einen Richterspruch, dessen Kosten und die der anwaltlichen Vertretung zu Lasten des Unterlegenen gehen!