Hallo, Rechtsgelehrte und Umweltrechtlerinnen
In der Schweiz haben 6 Privatpersonen ihr Anrecht auf saubere Luft
beim Bundesverwaltungsgericht aufgrund der Europäischen
Menschenrechtskonvention eingeklagt. Das Gericht verneinte ein
solches Anrecht aufgrund der MRK. Nun ziehen die 6 dieses Urteil an
das Bundesgericht weiter.
Wurde in andern Ländern aufgrund der MRK geklagt? Oder wird
Regierungen wegen nicht eingehaltener Grenzwerte der Prozess
gemacht? Oder wegen Atemwegserkrankungen (Körperverletzung)? Wo
müsste eine solche Klage ansetzen? Wer weiss mehr?
http://www.news.ch/recht+auf+sauber…
Gruss & Dank
Adam
