Besteht ein Erstattungsanspruch gegen mich ?

Hallo Daniel´1,
für die Nebenkosten musst Du wahrscheinlich bis zu Deinem Auszug anteilmäßig aufkommen.
Die Bezahlung des Entsorgungsunternehmens würde ich ablehnen, denn Du bist ja kein Erbe.
Du hast hoffentlich direkt beim Eigentümer gekündigt!?
Ich denke, sonst wird die ganze Sache kompliziert.
mfg
Lara50

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Hier handelt es sich um einen Bündel an Fragen. Hier sollten Sie unbedingt einen Anwalt - am Besten einen Fachanwalt für Erbrecht - aufsuchen.

Sie sollten gegenüber dem Nachlassgericht den Nachweis erbringen, dass Ihnen die Sachen zustehen.

Wer die Rechnungen zu tragen, hängt von den jeweiligen Verträgen ab.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Vielen Dank für Ihre Antwort und auch alle anderen Antworten. Da ich leider nicht im Besitz einer Rechtschutzversicherung bin und jeder von mir kontaktierte Anwalt für eine Beratung 190,- Euro zuzügl. Mehrwertssteuer verlangte und es bei den mir vorgelegten Rechnungen um insgesamt knapp 500,- Euro ging, sah ich hier nicht unbedingt den wirtschaftlichen Sinn. Wohlgemerkt, ich hatte und habe absolut kein Interesse an dem Erbe. Somit habe ich nun etwas gepokert und wie es bis jetzt aussieht mit Erfolg. Ich habe dem zuständigen Notar einen drei Seiten langen Brief geschrieben, in dem ich das Verhalten des Notariatsassesors, welcher von ihm mit der Nachlasspflege beauftragt war, angeprangert habe. Da der Notar von seinem Gehilfen noch keinen Bericht vorliegen hatte, fiel er wohl aus allen Wolken, als er meine Zeilen las. Und, ich könnte mir vorstellen, dass für seinen Gehilfen darauf die Luft ganz schön dünn wurde. Anschliessend habe ich mir hier aus dem Internet, von einer kroatischen Kanzlei, Facts zum kroatischen Erbrecht audrucken lassen, welche mich als Erben ersten Ranges ausweisen. Diese Dokumente habe ich beiden zur Kenntnisnahme und Überprüfung zugeschickt. Das war jetzt vor eineinhalb Wochen. Seither habe ich nichts mehr gehört und keine weiteren Rechnungen, sowie auch keine Mahnungen zu den von mir abgelehnten Rechnungen erhalten. Ich hoffe, dass den beiden bewußt geworden ist, dass wenn ich auf das mir zustehende Erbrecht bestehen würde, ich somit automatisch in der Lage wäre, den Nachlasspfleger wegen Diebstahl zu belangen und im Zweifelsfall auf Schadenersatz zu verklagen. Weil das kroatische Erbrecht, welches hier aufgrund der kroatischen Staatsbürgerschaft meiner ehemaligen Lebensgefährtin zum Tragen kommt, sehr deutlich meine Erbfolge sowie die dazugehörigen Rechte darlegt. Ich hoffe nun, dass diese „Drohung“ soweit fruchtet, dass ich auch weiterhin nicht mehr behelligt werde. Alles andere, mit dem Vermieter, etc. verbuche ich unter Verlust und Gewinn, da ich nur noch meine Ruhe will, um den Verlust endlich in Ruhe verarbeiten zu können. Nochmals, Ihnen und allen Anderen vielen Dank, für die Tipps und Ratschläge.

Hallo,

mich hatte eine schwere Grippe aus dem Verkehr gezogen, daher die späte Antwort.

Nein, die vertraglichen Regelung zwischen Dir und Deiner Freundin sind eindeutig, Du musst nichts bezahlen, denn der Gegenwert der überlassenenen Gegenstände ist mehr als genug als Ausgleich.

Auch wenn Du das nicht gefragt hast: wasrum gehst Du nicht gegen den Nachlasspfleger vor (Fahrrad, Navi) wusste er oder konnte er wissen, dass Du vielleicht der Eigentümer bist? Kannst Du beweisen,dass er Wertgegenstände versc henkt hat, das nenntman veruntreuende Unterschlagung und Du kannst eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Ingeborg

Davon ausgehend, dass der Mietvertrag auf beiden lautet und beide unterschrieben haben. Beide Mieter haften gesamtschuldnerisch. Was der eine nicht bezahlen kann muss der andere bezahlen.