Hallo. Wer kann mir weiterhelfen ?
Vor drei Monaten hat sich meine Lebensgefährtin das Leben genommen, nach dem ich mich von ihr vorläufig nur auf Zeit getrennt hatte.
Ich hatte gemäß Kündigungsfrist ordnungsgemäß gekündigt, hatte mit ihr schriftlich vereinbart, dass sie die Mietanteile nach meinem Auszug komplett trägt, ihr dafür die von mir aufgebrachte nicht unerhebliche Mietkaution in vollem Umfang zusteht. Das hat sich nach ihrem Tod dann alles als Nonsens herausgestellt. Der Vermieter kam mir dann mit einem Schreiben seines Anwalts, bla, bla. Also, hab ich nochmals bezahlt, der Vermieter behielt die Kaution ein usw. Soviel zur Vorgeschichte. Nach meiner Verfassung hat sich in der gesamten Zeit niemand Gedanken gemacht. Nun jetzt zu dem Teil des Erbrechts. Um gleich vorwegzunehmen, ich war und bin nicht an dem Erbe interessiert ! Sie hat ein leibliches Kind. Der Junge ist 16 Jahre alt und hat das Erbe abgelehnt. Die Sache ist bereits beim Vormundschaftsgericht und muss nur noch unter Dach und Fach gebracht werden. Deswegen ist ein Nachlsspfleger eingesetzt. Und dieser macht auf mich einen mehr als dubiosen Eindruck. Da ich mit meiner Lebensgefährtin auch nach der vorläufigen Trennung einen mehr als intimen Kontakt pflegte, hatte ich nicht mein gesamtes Eigentum aus der Wohnung geräumt. Auch habe ich ihr ca. 90% aller im Laufe der letzten Jahre zusammen angeschafften Dinge überlassen, um für sie meinen Auszug nicht noch schlimmer zu machen. Der Nachlasspfleger ging damit jetzt recht grosszügig um. Ohne mein Wissen und schon ganz und gar ohne meine Zustimmung verschenkte er hier Gegenstände aus meinem Besitz, die sich noch in der Wohnung befanden, wie z.B. ein Auto-Navi von Falk und vieles mehr. Andere Dinge behielt er für sich ein, wie das Fahrrad, dass ich ihr vergangenes Jahr zu Geburtstag schenkte. Wiederum andere teilweise gerade mal ein Jahr alte und noch recht werthaltige Einrichtungsgegenstände wurden für nen Appel und ein Ei verkloppt, wie gesagt ohne mich zu fragen. Und davon gehörte mir mal die Hälfte und hat mich viel Geld gekostet. Auf eigene Rechnung habe ich sogar noch ein komplett vollen 2to. Hänger mit Müll von meiner Lebensgefährtin entsorgt. Und jetzt kommt mir der Nachlasspfleger und präsentiert mir eine Rechnung über die Nebenkostenabrechnung meiner Lebensgefährtin, die jetzt gerade von den Stadtwerken kam, und gleichzeitig eine Rechnung eines Entsorgungsunternehmens, das den Rest der Wohnungseinrichtung entsorgt hat. Meine Lebensgefährtin war Vertragspartner der Stadtwerke. Aber er meint er könne hier einen Erstattungsanspruch gegen mich geltend machen. Bitte, wer kann mir helfen ?? Muss ich den Käse jetzt auch noch zahlen ?? Bin ich nicht schon genug über den Tisch gezogen worden ? Mal ganz abgesehen davon, dass die letzten Monate nicht gerade Kindergeburtstag waren.
Hallo,
aufgrund der zwar umfangreichen, für mich jedoch unvollständigen Angaben kann ich auch nur versuchsweise antworten.
Erst einmal: Wer war Mieter, wer hat den Mietvertrag unterschrieben. Wenn Sie mit unterschrieben haben, haften Sie auch nach Ihrem Auszug.
Nun zu den Sachen die Ihre verstorbene Lebensgefährtin mitgenommen hat. Haben Sie diese Gegenstände geschenkt oder ihr vorläufig nur überlassen, wer hat diese Sachen angeschafft, bez. bezahlt.
Waren Sie dass, dann hätte der Nachlassverwalter diese nicht an sich nehmen dürfen, Sie haben einen Erstattungsanspruch.
Wenn nun die Sachen der Verstorbenen aus der Wohnung entsorgt werden mussten, die Verbrauchskosten usw. von Ihnen gefordert werden, können Sie die Zahlung ablehnen. Sie sind -oder gibt es ein entsprechendes Testament- doch kein Erbe und haben die Schulden somit auch nicht geerbt. Soll der Nachlassverwalter sich an die Erben und den Nachlass halten.
Über diesen können Sie sich beim Nachlassgericht -persönlich vorbeigehen ist immer besser- beschweren und die Machenschaften dort in schriftlicher Form vorlegen, damit der Vorhalt auch aktenkundig beibt.
Sie sollten Ihn auch anschreiben und um Herausgabe Ihrer in Ihrem Eigentum stehenden Sachen verlangen und Schadensersatzklage androhen. Setzen Sie eine Erledigungsfrist von mindestens 14 Tage und gehen nach diesem Tage zu einem Anwalt. Der Nachlassverwalter ist dann im Verzug und muss die Anwaltskosten tragen. Vorausgesetzt, Sie sind im Recht und tatsächlich nachweislich Eigentümer der besagten Sachen.
MfG
PB
hallo, tut mir alles sehr leid für Sie. Klingt ganz schön verzwickt. meiner Auffassung nach, sind alle Dinge in dem Haushalt der Lebenspartnerin als deren Eigentum anzusehen, wenn Sie selbst ganz offiziell ausgezogen sind. Allerdings können Sie dem zu Folge auch nicht mehr für Betriebskostenabrechnungen, Entsorgungskosten und dergleichen heran gezogen werden, das muß aus dem Nachlass bezahlt werden. Allerdings bin ich keine Fachmann, also bitte anwaltlich absichern! Viel Erfolg!
Hallo Herr Bötticher. Vielen Dank erst einmal. Ja, das war alles ein bisschen verwirrend. So gehts leider auch in meinem Kopf zu.
Der Mietvertrag war von beiden, meiner Lebensgefährtin und mir unterschrieben. Meine Kündigung wurde zuerst vom Vermieter akzeptiert, dann nach Ihrem Tode revidiert, aufgrund der Info seines Anwaltes, die Kündigung sei unwirksam, da auch sie kündigen hätte müssen. Somit habe ich ihm eine Erklärung unterschrieben, in der ich mich verpflichtete für die Monate Nov. und Dez. die Mietanteile zu bezahlen, was auch geschah. Und die Kaution in ihrem Besitz verbleibt, dafür zum 31.12. der Mietvertrag aufgelöst wird und er seitens der Wohnung keine Ansprüche mehr gegen mich hat.
Ein Testament existiert nicht, deswegen ihr Sohn Erbe ersten Ranges. Aufgrund der Ablehnung habe ich mich im Internet mal schlau gemacht. Da sie kroatische Staatsbürgerin war, wäre ich, wenn auch nur Lebenspartner und nicht verheiratet, trotzdem auch Erbe ersten Ranges. Ich werde aber ablehnen, damit die Familie in Kroatien alles bekommt.
Es gibt keine eindeutigen Belege, Kassenzettel, die mich als Eigentümer gewisser Dinge ausweisen. Entweder weil man nen IKEA-Bon, was Möbel betrifft eh nicht zu lange aufhebt, oder weil sie Versandhauskunde war, auf ihren Namen bestellte, es aber von uns beiden bezahlt wurde. Aber ich denke, da habe ich schlechte Karten.
Um was es mir jetzt eben hauptsächlich geht, ich will nicht noch dieses ganze Zeug zahlen müssen. Das was sie mir bezügl. der Entrümpelungs/Entsorgungskosten antworteten, habe ich verstanden. Aber wie war das nochmal mit der Nebenkostenabrechnung, dafür bin ich auch nach Auszug haftbar ? Obwohl meine Lebensgefährtin Vertragspartner war.
Herr Bötticher, vielen Dank für Ihre Zeit und die Hilfe !!!
das scheint mir eine ziemlich umfangreiche Sache zu sein. Deswegen kann ich nur raten, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich die entsprechenden Unterlagen anschauen und beurteilen kann, ob die von dem Nachlasspfleger getroffenen Verfügungen wirksam sind oder nicht.
Hallo,
ich kann dir leider nicht wirklich helfen, ich würde dir aber raten, geh mal zum Nachlassgericht und spreche mit dem zuständigen Rechtspfleger, nicht am Telefon sondern persönlich und frage ihn, ob das alles so ok ist, was der Nachlasspfleger da so macht.
Wenn du niemals Vertragspartner gewesen bist, wieso solltest du dann was zahlen? Würde ich nicht tun!
Wegen allem anderen ggf. Rückforderungsansprüche an den Vermieter und den Nachlasspfleger würde ich durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Wenn du nicht in Bremen oder Hamburgwohnst, gibt es Beratungshilfe, dass heißt, du stellst einen Antrag bei Gericht, in dem du deine wirtschaftlichen Verhältnisse nachweist und wenn du rechnerisch wenig genug hast, dann musst du den Anwalt nicht selbst bezahlen. Musst mal gucken!
Hallo Daniel,
ich rate Ihnen , sich sofort an die Aufsicht des Nachlasspflegers zu wenden. Das ist das zuständige Nachlassgericht, hier in Norddeutschland die Amtsgerichte. Im Süden ist das teils anders.
Wer zuständig ist, geht auf jeden Fall aus dem Beschluss über die Bestellung des Pflegers hervor. Davon müßte er Ihnen ja eine Kopie beigefügt haben, um sich zu legitimieren.
Dort Tragen Sie dies alles vor, er wird sehr schnell zurücjgepfiffen. Z.B. darf er selbst überhaupt keine Erbschaftsstücke an sich nehmen, die sACHEN AUCH NICHT BILLIG VERKAUFEN: dAS ALLES IST NICHT KORREKT:
Ich wünsche Ihnen Viel Erfolg,
S.
Wir hatten beide unterschrieben. Zunächst wurde meine Kündigung auch vom Vermieter akzeptiert. Doch nach ihrem Tod kam er mir dann mit einem Schreiben seines Anwalts, der darauf hinwies, dass die Kündigung unwirksam ist. Also hat er mir für die verbleibenden zwei Monate eben noch meine beiden Mietanteile abgeknöpft, die Kaution einbehalten und zum 31.12. den Mietvertrag aufgehoben.
Die Frage ist nicht ganz einfach,denn es steht offen:
Wer steht im Mietvertrag?
Falls dieser auf dich oder auf beide läuft, bist Du in der Verantwortung.Hast Du dich beim VERMIETER abgemeldet???
Warum hast du nach dem Tot der Lebengefährtin deine Sachen nicht abgeholt??Hast Du Belege daß du die Möbel bezahlt hast??
Hast du KEINEN Mietvertrag und hast auch nicht bei deiner Lebensgefährtin gewohnt kann ich mir nicht vorstellen daß du die Stadtwerke bezahlen mußt.
l.G.das Schattengras
hallo daniel`1
haben sie den mietvertrag beide unterschrieben und wenn ja, haben sie gesondert gekündigt?
das hätten sie machen sollen, wenn sie es nicht getan haben.
zu ihrem eigentum:
haben sie noch irgendwelche rechnungen über ihren besitz? wenn ja , dann haben sie gute chancen ihr eigentum zurück zu bekommen.
zu dem nachlass: ist dieser nachlasspfleger vom gericht abgesegnet?.
wenden sie sich bitte an ein gericht um der sache nachzugehen, denn auch mir kommt das alles etwas unseriös vor, denn ich habe noch nie gehöhrt, das sich ein nachlasspfleger am eigentum anderer bereichern darf.
sollte ihr verstorbene lebensgefährtin noch eltern haben, sollten diese zuerst benachrichtig werden.
bitte schalten sie bitte auf jeden fall einen anwalt oder das vormundschaftsgericht ein, denn wie schon gesagt, glaube ich nicht , dass ein nachlasspfleger das recht hat, sachen zu verschenken oder für sich einzubehalten ohne das vorher mit dem nachlassgericht
abzuklären.
erledigen sie die sache bitte so schnell wie möglich.
auch der vermieter kann nicht ohne weiteres ihr kaution einbehalten, denn diese steht ihnen zu, und sollte er keine triftigen gründe für die einbehaltung haben, können sie ihn anzeigen, wegen unterschlagung.
die sache mit den stadtwerken klären sie bitte mit dem zuständigen sachbearbeiter ab.
wenn der nachlasspfleger ihre sachen verscheuert hat, kann er ggf. diese gelder dazu verwenden, kosten abzudecken.
also auf alle fälle einen anwalt oder das erbschaftsgericht UMGEHEND einschalten.
ich hoffe ich konnte ihnen helfen
mit freundlichen grüssen sicha
ps. würde mich über eine erfreuliche nachricht ihrerseits freuen.
habe mir deine Schilderung schon sehr genau durchgelesen und meines Wissens ist es so, dass du sowieso keinen Anspruch auf das Erbe deiner Lebensgefährtin hast. Es sei denn, dass ein Testament existiert.
Deine anderen Fragen bezüglich des Erstattungsanspruchs hat leider der Nachlassverwalter recht, denn ihr standet bestimmt beide im Mietvertrag und das ist nun mal leider verbindlich, somit musst du leider die Hälfte aller Kosten übernehmen.
Das mit deinen Sachen die noch in der Wohnung verblieben sind, das ist so eine Sache - hier müsstest du meiner Meinung nach schon nachweisen, dass es sich um dein Eigentum handelt - mittels Rechnungen oder so. Ich an deiner Stelle würde mir jedoch schnellstens einen Rechtsbeistand suchen, der sich exakt mit Familien- und logischerweise auch mit dem Erbrecht auskennt.
Ich wünsche dir, dass alles positiv für dich ausgeht.