Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Zusammen,
ich könnte in 2 Punkten Euren Rat gebrauchen.
a) Ich schreibe elektronische Bücher und bin verunsichert ob der Möglichkeit
der Textübernahme von zum Beispiel behördlichen Webseiten -
in meine Bücher. Bislang ist mir bekannt, das reine Informationen, nicht
urheberrechtlich geschützt sind, keine sogenannte Schöpfungshöhe haben
und somit für mich nutzbar sind.
Hat jemand von Euch Erfahrung in dieser Sache?
b) Wir wollen bald eine Emailkampagne starten.
Unklar ist uns bislang - ob es eigentlich erlaubt ist - oder schlicht Sinn macht,
Emailadressen zu kaufen…?
Hierzu sind die Aussagen vielerorts sehr widersprüchlich.
Ein befreundeter Nachbar von uns belächelt uns gerne und meint sehr selbstbewusst
dass - so der Firmensitz nicht in Deutschland ist -
sehr wohl eine grosse Emailkampagne möglich ist.
Offengestanden trauen wir „dem Braten nicht“ - und vermuten sogar was Illegales
dahinter…
Hat jemand diesbezüglich ein paar Fakten für uns?
Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüsse derweil und vielen Dank im voraus.
Bv.