Besteht eine Arbeits/- Dienstpflicht ?

Hallo,

eine kurze Frage.
Besteht eine Art Arbeitspflicht, die über die normalen Arbeitsstunden hinausgehen?
Zum Beispiel, man hat einen Aushilfsjob. Man arbeitet seine eingetragenen Schichten auf dem Dienstplan ab. (man arbeitet sogar mehr Stunden, als den Soll-Leistungen, die diesen Monat entsprechen würden) Kann/darf man ohne jegliche Auswirkungen an den freien Tagen seine Oma in Ostpreussen für 12 Tage hintereinander besuchen, so dass man auf keinem Fall auf der Arbeit einspringen kann, wenn Not am Mann ist ?
Oder muss man Vorort bleiben, falls die Arbeitsstelle einen braucht, da für solch „lange“ Abwesenheitszeiten die geregelten Urlaubzeiten vorgesehen sind?
Normalerweise kann ich mir die Antwort denken, ich möchte mich nur bestätigt haben :smile:

Gruß

Hallo

Schwer zu sagen und einzelfallabhängig. Zunächst einmal ist ein Dienstplan bindend - für beide Seiten. Ist der AN also für 2 Wochen nicht vorgesehen, muß er nicht ortsnah bleiben, falls was passiert. In der Regel kann man bei Arbeit auf Abruf eine Vorankündigungsfrist von mindestens drei Tagen annehmen. Ob es im Einzelfalle sein kann, daß der AN kurzfristiger oder von weiter weg trotzdem „einspringen“ muß, hängt von der Größe der Notwendigkeit ab. Salopp gesagt: je dringender der Grund, desto größer die Wahrscheinlichkeit, daß der AN einspringen muß.
Dies setzt natürlich immer voraus, daß die Einsatzzeiten für den Zeitraum der Abwesenheit bereits festgelegt sind.

Gruß,
LeoLo