Besteht eine Versicherungspflicht bei Ferienhausvermietung für Wertsachen der Mieter?

Besteht eine Pflicht des Vermieters einer Ferienimmobilie in Spanien die Wertsachen der Feriengäste/mieter zu versichern gegen einen Einbruchsdiebstahl wenn im Mietvertrag keine Versicherung explicit besprochen wird?
Danke für die Antwort(en)

Besteht eine Pflicht des Vermieters einer Ferienimmobilie in
Spanien die Wertsachen der Feriengäste/mieter zu versichern
gegen einen Einbruchsdiebstahl wenn im Mietvertrag keine
Versicherung explicit besprochen wird?

Um welche Behältnisse für die Wertsachen handelt es sich bei dieser Frage.

Normalerweise wird in Beherbergungsbetriebe für den Gast ein Safe zur Verfügung gestellt.
Dieser kann sich am Empfang, oder auch im Appartement befinden.

Wenn der Vermieter in einem Vertrag die Haftung für einen Einbruchdiebstahl mit aufgebrochenem Safe übernimmt, schließt er dafür auch in der Regel eine Versicherung ab,
bzw. ist dies über seine Betriebshaftpflicht (Beherbergungsgewerbe) versichert.

Eine Verpflichtung dies abzuschließen besteht nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies in Spanien anders ist als in Deutschland.

Gruß Merger