Besteht erneut Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wenn sich die Ex von ihrem neuen Lebenspartner trennt?

Der Ex-Ehegatte (Frau) war in einer gefestigten Partnerschaft, deshalb muss der Unterhaltspflichtige (Mann) keinen Unterhalt mehr zahlen. Jetzt trennt sich der Ex-Ehegatte (Frau) von seinem neuen Partner. Lebt die Unterhaltspflicht gegenüber dem „alten“ Ehemann wieder auf?

Hallo,

ändern sich für die Unterhaltsberechtigung relevanten Umstände, kann natürlich eine Neufestsetzung verlangt werden - und zwar von jeder Seite.

Deswegen ist es auch durchaus möglich, daß ein grundsätzlich bestehender Unterhaltsanspruch quasi „ruht“ und dann auch wiederauflebt.

In wie weit das im geschilderten Fall zutreffen könnte, kann allerdings nur ein Fachmensch vor Ort in Kenntnis der konkreten Fallumstände abschließend und rechtssicher beurteilen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

würde nicht eventuell aus der letzten

der Dame, ebenfalls ein (neuer) Unterhaltsanspruch entstehen?

Gruß Oberberger

Wenn sie nicht verheiratet waren - eher nicht.

Wahrscheinlich hast Du für diesen Fall hier schon recht; wäre aber aus der letzten Beziehung der Dame ein Kind hervorgegangen, wäre damit auch ein Anspruch auf Unterhalt entstanden. Ich meine nicht den Kindesunterhalt.

Gruß Oberberger

Das ist zwar richtig aber weder im Eingangsthread noch sonstwo ist irgendwas von einem Kind zu lesen und wenn, dann müßte es ja auch das Kind des Exmannes sein gegen den die Exfrau dann Unterhaltsansprüche haben könnte.
Wäre der Kindsvater ein anderer, wäre allein der für Mutter- und Kindesunterhalt zuständig. ramses90

Ja das stimmt schon, kommt aber daher, dass ich zunächst Wolfgang (@Albarracin) gefragt hatte, weil ich mal beiläufig, irgendwas von diesem Thema „Unterhaltsforderungen bei Nichtverheirateten“ mitbekommen hatte.

Als dann die Antwort von @newbee2010 kam, hatte ich erst selber recherchiert und so erst den Umstand mit dem Kind erfahren. Deshalb schrieb ich dann:

Gruß Oberberger

Hallo Wolfgang,
danke für deine schnelle Antwort. Es ist erschreckend, wenn du recht hast. Dann kann der Unterhaltsanspruch nach vielen Jahren und Partnern immer wieder aufleben. SUPER.
Ein Experte ist sicher der richtige Weg

das ist so unwahrscheinlich, dass man sagen kann: nö.
lies: http://www.scheidung-online.de/unterhalt/ehegattenunterhalt/nachehelicher-unterhalt-wie-lange/index.php