hallo kurz vor meinem Grundstück auf unserer straßenseite (ca 10m) steht das Schild eingeschränktes halteverbot und auf dem schild ist der feil unten und er zeigt nach links.
dann fängt mein grundstück an das einen neuen straßennamen hat (bin also der erste in der straße) auf unserem grundstück wird im moment unser haus gebaut Bordstein ist schon abgesenkt wo die einfahrt hinkommen soll.
Darf ich vor meinem grundstück auf dem Bürgersteig parken?