hallo kurz vor meinem Grundstück auf unserer straßenseite (ca 10m) steht das Schild eingeschränktes halteverbot und auf dem schild ist der feil unten und er zeigt nach links.
dann fängt mein grundstück an das einen neuen straßennamen hat (bin also der erste in der straße) auf unserem grundstück wird im moment unser haus gebaut Bordstein ist schon abgesenkt wo die einfahrt hinkommen soll.
Darf ich vor meinem grundstück auf dem Bürgersteig parken?
hallo kurz vor meinem Grundstück auf unserer straßenseite (ca
10m) steht das Schild eingeschränktes halteverbot und auf dem
schild ist der feil unten und er zeigt nach links.
ich vermute, dass nicht an dem Schild gefeilt werden soll,
sondern dass es sich um einen Pfeil handelt.
dann fängt mein grundstück an das einen neuen straßennamen hat
(bin also der erste in der straße) auf unserem grundstück wird
im moment unser haus gebaut Bordstein ist schon abgesenkt wo
die einfahrt hinkommen soll.
Darf ich vor meinem grundstück auf dem Bürgersteig parken?
Nicht nur, weil es keine Halt e verbote gibt, sondern nur Halt verbote
Sondern auch, weil vor einem abgesenkten Bordstein ein Parkverbot für sämtliche Verkehrsteilnehmer besteht, § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO
Das Parken auf Gehwegen wird ausschließlich durch Zeichen 315 oder durch eine Parkflächenmarkierung erlaubt, allerdings nur dort, wo keine Schachtdeckel u.ä. zugeparkt werden. (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO)
Der Straßenname oder dessen Änderung im Straßenverlauf sind für die Wirksamkeit einer Verkehrsbeschilderung völlig unerheblich.
Mit einer plausiblen Begründung kann je nach den Umständen das Parken dort befristet genehmigt werden. Es bedarf hierzu
der Vorlage eines Antrags mit Verkehrszeichenplan
einer verkehrsbehördlichen Anordnung der unteren Polizeibehörde
einer Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde
ggfls. einer demnach aufzustellenden Beschilderung/Absperrung
ggfls. eines MVAS99-Scheins des Erlaubnisinhabers, er haftet nämlich für die korrekte Aufrechterhaltung 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche
Beide Erlaubnisse sind gebührenpflichtig
darüber hinaus fallen Mietkosten für Gehwegfläche und Schilder an.
Ich vermute, da befindet sich - mitten im Wohngebiet voller Kinder - eine gähnend tiefe, unabgesicherte Baugrube. Wahlweise eine nicht eingezäunte Baustelleneinrichtung mit einem Kran, der ungefragt - und also unerlaubt - über sämtliche Nachbargrundstück schwenkt (denselben Nachbarn, denen man das Parken streitig machen will).