Besteht halteverbot vor eigenem grundstück

hallo kurz vor meinem Grundstück auf unserer straßenseite (ca 10m) steht das Schild eingeschränktes halteverbot und auf dem schild ist der feil unten und er zeigt nach links.
dann fängt mein grundstück an das einen neuen straßennamen hat (bin also der erste in der straße) auf unserem grundstück wird im moment unser haus gebaut Bordstein ist schon abgesenkt wo die einfahrt hinkommen soll.

Darf ich vor meinem grundstück auf dem Bürgersteig parken?

hallo,

kurz vor meinem Grundstück … auf unserem grundstück wird

hab ich alles nicht verstanden. Aber …

Bordstein ist schon abgesenkt wo
die einfahrt hinkommen soll.

Da darf man nicht parken

Darf ich vor meinem grundstück auf dem Bürgersteig parken?

Und da auch nicht, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist.

lg
Richard

Hallo,

hallo kurz vor meinem Grundstück auf unserer straßenseite (ca
10m) steht das Schild eingeschränktes halteverbot und auf dem
schild ist der feil unten und er zeigt nach links.

ich vermute, dass nicht an dem Schild gefeilt werden soll,
sondern dass es sich um einen Pfeil handelt.

dann fängt mein grundstück an das einen neuen straßennamen hat
(bin also der erste in der straße) auf unserem grundstück wird
im moment unser haus gebaut Bordstein ist schon abgesenkt wo
die einfahrt hinkommen soll.

Darf ich vor meinem grundstück auf dem Bürgersteig parken?

Nein!

Nein, nur Parkverbot

  • Nicht nur, weil es keine Halt e verbote gibt, sondern nur Halt verbote

  • Sondern auch, weil vor einem abgesenkten Bordstein ein Parkverbot für sämtliche Verkehrsteilnehmer besteht, § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO

  • Das Parken auf Gehwegen wird ausschließlich durch Zeichen 315 oder durch eine Parkflächenmarkierung erlaubt, allerdings nur dort, wo keine Schachtdeckel u.ä. zugeparkt werden. (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO)

  • Der Straßenname oder dessen Änderung im Straßenverlauf sind für die Wirksamkeit einer Verkehrsbeschilderung völlig unerheblich.

  • Mit einer plausiblen Begründung kann je nach den Umständen das Parken dort befristet genehmigt werden. Es bedarf hierzu

  • der Vorlage eines Antrags mit Verkehrszeichenplan

  • einer verkehrsbehördlichen Anordnung der unteren Polizeibehörde

  • einer Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde

  • ggfls. einer demnach aufzustellenden Beschilderung/Absperrung

  • ggfls. eines MVAS99-Scheins des Erlaubnisinhabers, er haftet nämlich für die korrekte Aufrechterhaltung 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche

  • Beide Erlaubnisse sind gebührenpflichtig

  • darüber hinaus fallen Mietkosten für Gehwegfläche und Schilder an.

smalbop

Hallo,

warum parkst du nicht auf deinem Grundstück?

grüße
miamei

Praxiserfahrung

warum parkst du nicht auf deinem Grundstück?

Ich vermute, da befindet sich - mitten im Wohngebiet voller Kinder - eine gähnend tiefe, unabgesicherte Baugrube. Wahlweise eine nicht eingezäunte Baustelleneinrichtung mit einem Kran, der ungefragt - und also unerlaubt - über sämtliche Nachbargrundstück schwenkt (denselben Nachbarn, denen man das Parken streitig machen will).

Gruß
smalbop