x möchte in seiner Mietwohnung (Altbau) im Wohnzimmer in einer Höhe von 2m ein Regalbrett aufhängen und bohr dazu Löcher in die Wand.
Nun wird bei einer Bohrung ein Stromkabel beschädigt welches zum E-Herd im Nebenraum an der gegenüberliegenden seite führt.
Der Vermieter behauptet es sei eigenverschulden und er sei für die Schadenbehebung nicht zuständig.
x ist jedoch der Meihnung das er nicht wissen/erahnen könne das eine Zuleitung in 2m Höhe verbaut worden sei da dies absolut ungewöhnlich sei. Zudem ist auf der Rückseite der Wand auch kein Anschluss o.ä. zu erkennen.
Besteht hier die Möglichkeit den Vermieter haftbar zu machen?