Besteht hier Baumangel?

x möchte in seiner Mietwohnung (Altbau) im Wohnzimmer in einer Höhe von 2m ein Regalbrett aufhängen und bohr dazu Löcher in die Wand.
Nun wird bei einer Bohrung ein Stromkabel beschädigt welches zum E-Herd im Nebenraum an der gegenüberliegenden seite führt.
Der Vermieter behauptet es sei eigenverschulden und er sei für die Schadenbehebung nicht zuständig.
x ist jedoch der Meihnung das er nicht wissen/erahnen könne das eine Zuleitung in 2m Höhe verbaut worden sei da dies absolut ungewöhnlich sei. Zudem ist auf der Rückseite der Wand auch kein Anschluss o.ä. zu erkennen.

Besteht hier die Möglichkeit den Vermieter haftbar zu machen?

der mieter zerstört also stromkabel des vermieters und will jetzt, weil er solche „sinnlosen“ mittel wie nachfragen oder messen nicht vorgenommen hat, das der Vermieter für die eigene Versäumnis zahlt?

wer in eine wand bohrt muss immer damit rechnen, das er eine wasser, heizung oder stromleitung erwischt, deswegen muss man vorher sicher stellen, das da nichts lang läuft

und nein, kabel in der wand sind kein baumangel!

Dies ist eine vernünftig gestellte Frage, mir ist nicht klar warum diese von ihnen ins lächerliche gezogen wird!?
Ich bin ebenfalls der Meinung das niemand 20cm unter der Decke mit einem Stromkabel rechnen muss, zumal sich vorher noch vergewissert wurde das auf der anderen Seite keine Anschlüsse sind.
Die Frage bzgl. des mangels bezieht sich natürlich auf die Art und Weise der Lage und nicht, wie von ihnen ins lächerliche gezogen, die Tatsache an sich.

Hallo,

der Mieter hat immer zu prüfen, bevor er in eine Wand bohrt, ob sich da etwas befindet was nicht angebohrt werden sollte.
In einem Altbau weiss man auch eher nicht, wie der damalige Stand der Technik war.

Wenn mir das passieren würde, würde ich nachschauen, ob derartige Fälle in der aktuellen Privathaftpflichversicherung mit eingeschlossen sind. Dann würde ich diese aktivieren.
Entweder stellt sie fest, dass die Forderung des VM begründet ist und wenn dem nicht sein sollte weil,… xyz…, dann würde sie unberechtigte Ansprüche auch abwehren.
(passiver Rechtsschutz)

Grüße
Mau

Hi,

Dies ist eine vernünftig gestellte Frage, mir ist nicht klar
warum diese von ihnen ins lächerliche gezogen wird!?

Weil mit gesundem Menschenverstand sich manche Frage gar nicht stellt.

Ich bin ebenfalls der Meinung das niemand 20cm unter der Decke
mit einem Stromkabel rechnen muss, zumal sich vorher noch
vergewissert wurde das auf der anderen Seite keine Anschlüsse
sind.

Du sprichst von einem Altbau, in einem Altbau muß man mit allem rechnen. Man kann bei einem Altbau nicht den Stand der heutigen Technik erwarten. Und 20 - 30 cm unterhalb der Decke sind jetzt sooo unüblich nicht.

Die Frage bzgl. des mangels bezieht sich natürlich auf die Art
und Weise der Lage und nicht, wie von ihnen ins lächerliche
gezogen, die Tatsache an sich.

Wie gesagt Altbau. Und nach wie vor gilt: Wer einen Schaden verursacht, muß ihn auch beseitigen. Was meinst Du wozu es mittlerweile Leitungsfinder gibt?

Gruß
Tina

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Dies ist eine vernünftig gestellte Frage,

Wie kommt man auf solch eine Idee ?

mir ist nicht klar warum diese von ihnen ins lächerliche gezogen wird!?

Kann ich jetzt so nicht erkennen - die Antwort trifft den Nagel auf den Kopf!

Ich bin ebenfalls der Meinung das niemand 20cm unter der Decke
mit einem Stromkabel rechnen muss,

Falsch - bei Altbauten wurden die Stromkabel immer unterhalb der Decke verlegt.
Es gibt Prüfgeräte im Handel womit man dies leicht erkennen kann.

zumal sich vorher noch vergewissert wurde das auf der anderen Seite keine Anschlüsse
sind.

Wobei man dies meist gar nicht erkennen kann, denn meist findet man in dieser Höhe Verteilerdosen die oft durch Verputz oder Tapete nicht mehr sichtbar sind.

Die Frage bzgl. des mangels bezieht sich natürlich auf die Art
und Weise der Lage und nicht, wie von ihnen ins lächerliche
gezogen, die Tatsache an sich.

Dies ist völliger Unsinn.
Der Schaden wurde durch den Mieter verursacht.
Wenn er eine Privathaftpflichtversicherung hat sollte er seinen Versicherer kontaktieren.
Ansonsten wird er die Kosten dem Vermieter ersetzen müssen.

Gruß Merger

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hi,

Dies ist eine vernünftig gestellte Frage,

über den Inhalt lässt sich aber streiten.

mir ist nicht klar warum diese von ihnen ins lächerliche gezogen wird!?

kann ich dir erklären, oder zumindest versuchen:

Ich bin ebenfalls der Meinung das niemand 20cm unter der Decke
mit einem Stromkabel rechnen muss,

20cm unterhalb der Decke ist innerhalb oder indestens zu nah an der Standard Installationszone (30cm breit, 15cm unterhlab der Decke)
Es ist also nicht nur kein Baufehler sondern auch vorbildlich, dass du da ein Kabel angetroffen hast und zudem vorhersehbar.
Die DIN 18015 gibt dir weiten Lesestoff.

Das eigentümliche an der Frage ist deine Abwehrhaltung und die etwas weit hergeholte Fehlersuche bei allen Anderen, außer bei dir.

grüße
lipi

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das eine Zuleitung in 2m Höhe verbaut worden sei da dies
absolut ungewöhnlich sei.

Also, bei einer Raumhähe von 2,30 liegt da genau die Installationszone für Kabel. Aber auch bei einer Raumhöhe von 2,40 oder 2,50 ist das nicht sooooo weit weg.

http://de.wikipedia.org/wiki/Installationszonen

Wenn’s jetzt 1,70 gewesen wären … aber bei 2 Metern und drüber rechne ich eigentlich in jedem Zimmer mit Kabeln.

Gruß,
Max

Dies ist eine vernünftig gestellte Frage, mir ist nicht klar
warum diese von ihnen ins lächerliche gezogen wird!?

Nö, das wurde nicht ins Lächerliche gezogen.
Es wurde dir nur ziemlich hart gesagt: DU hast Schuld.

Ich bin ebenfalls der Meinung das niemand 20cm unter der Decke
mit einem Stromkabel rechnen muss, zumal sich vorher noch
vergewissert wurde das auf der anderen Seite keine Anschlüsse
sind.

Deine Meinung ist leider nicht korrekt. Zwischen 15cm bis 45cm unterhalb der Decke befindet sich eine vorzugsweise zu benutzende Verlegezone für Stromleitungen.

Die Frage bzgl. des mangels bezieht sich natürlich auf die Art
und Weise der Lage und nicht, wie von ihnen ins lächerliche
gezogen, die Tatsache an sich.

Ich frage mich gerade, ob man in Altbauten nicht generell ÜBERALL mit Leitungen zu rechnen hat… Vor allem, wenn man gar nichts über die eigentlich empfohlenen Verlegzonen weiß.

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Typisch:
Vorher nichts überlegen/prüfen, einen Schaden verursachen und dann beginnen die Überlegungen, wie man die Begleichung der Schadenskosten mit trickreichen Begründungen dem VM in die Schuhe schieben kann.

Dies ist eine vernünftig gestellte Frage, mir ist nicht klar
warum diese von ihnen ins lächerliche gezogen wird!?

die art der fragestellung ist auch nicht zu beanstanden, der inhalt ist das problem

Ich bin ebenfalls der Meinung das niemand 20cm unter der Decke
mit einem Stromkabel rechnen muss, zumal sich vorher noch
vergewissert wurde das auf der anderen Seite keine Anschlüsse
sind.

das ist das gute an meinungen, jeder darf eine haben. der nachteil ist aber, das meinungen fast immer nichts mit fakten zu tun haben. wie schon erwähnt, wird in dem bereich schon seit jahren leitungen verlegt und nur weil kein abgang da ist, kann trotzdem eine versorgung für einen anderne raum durch diese wand gehen.

Die Frage bzgl. des mangels bezieht sich natürlich auf die Art
und Weise der Lage und nicht, wie von ihnen ins lächerliche
gezogen, die Tatsache an sich.

die lage an sich ist komplet unkritisch und entspricht sogar den vorgaben. und jetzt kommt der hammer, selbst wenn die leitung dort nicht mehr nach den aktuellen werten zu erwarten gewesen wäre, hätte man trotzdem vorher überprüfen müssen, ob dort eine leitung ist.

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Besteht hier die Möglichkeit den Vermieter haftbar zu machen?

Nein

x ist jedoch der Meihnung das er nicht wissen/erahnen könne das eine Zuleitung in 2m Höhe verbaut worden sei da dies absolut ungewöhnlich sei.

Wenn x dann ohne weitere Überprüfung (Leitungssuchgerät) einfach auf gut Glück die Wand anbohrt, dann dürfte eher Vorsatz und schon längst keine einfache Fährlässigkeit mehr vorliegen (bei Vorsatz muss auch keine Haftpflichtversicherung mehr zahlen).