Hallo,
angenommen ein Gewerbemietvertrag wird für eine befristete Zeit abgeschlossen, die Regelung nach §568 BGB (Fortsetzung des Mietverhältnisses bei weiterer Nutzung unbest. verlängert) wird im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
Trotzdem besteht das Mietverhältnis weit über die vertraglich abgemachte Frist hinaus ohne Änderungen.
Besteht in solchem Fall ein Mietverhältnis, eine Kündigungsfrist etc.?
Vielen Dank für hilfreiche Tips, Paran