Besteht hier ein Mietvertrag?

Hallo,

angenommen ein Gewerbemietvertrag wird für eine befristete Zeit abgeschlossen, die Regelung nach §568 BGB (Fortsetzung des Mietverhältnisses bei weiterer Nutzung unbest. verlängert) wird im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen.

Trotzdem besteht das Mietverhältnis weit über die vertraglich abgemachte Frist hinaus ohne Änderungen.

Besteht in solchem Fall ein Mietverhältnis, eine Kündigungsfrist etc.?

Vielen Dank für hilfreiche Tips, Paran

Das ist im Gewerblichen ganz normal. Im Miet/Pachtvertrag stehen die Kündigungsfristen. Sollte der bef. Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt werden; Schriftlich; das besagt der §568 BGB. Ein solcher Vertrag verlängert sich automatisch um die im MV genannte Laufzeit. Ein befristeter Vertrag muss nicht explizid gekündigt werden. Sollte seitens des Ver-o. Mieters keine Kündigung ausgesprochen werden ist eine Verlängerung ganz automatisch. Ein Mietvertrag besteht und es sind auch Fristen einzuhalten; steht im MV. Den Passus solltest du mal wortgetreu einstellen. Änderungen sind da evtl. nicht vorgesehen, es läuft einfach weiter.

Hallo,

wenn im Mietvertrag keine Kündigungsfristen, nur Fristen für die Wahrnehmung weiterer Mietoptionen angegeben sind und folgender Passus enthalten ist:
"Die „Die Regelung des §568 BGB, wonach das Mietverhältnisals auf unbestimmte Zeit verlängert gilt, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fotsetzt, wird ausgeschlossen.“
scheint es unwahrscheinlich, dass es so einfach ist.

Gruß, Paran

Huhu, genau das unbestimmt wurde ausgeschlossen, nicht aber die Bestimmte Zeit, diese sollte sich im Vertrag finden. In der Regel unter Kündigungsfristen.

Hallo,

nein, im Vertrag ist keine Kündigungsfrist für den Mieter erwähnt. Schlicht gar nicht. Wie da eine „Bestimmte Zeit“ zustande kommen soll, ist mir ein Rätsel.
Muss wohl doch zum Anwalt, aber Danke für Mühe.

Gruß, Paran