servus,
nur kurz, bin in Eile:
die vermieterseitig schön renoviert bzw. saniert wurde (Bad & Küche komplett neu, …
das ist ein weit verbreitetes Vorgehen, daß nur Bad und Küche neu unterputz verkabelt werden und Räume, Flure usw. alt bleiben. Das ist so rechtlich auch abgedeckt
neu, Rest der Wohnung neu tapeziert, neue Steckdosenblenden).
hoffentlich nur die Steckdosen erneuert und nicht etwa erweitert, versetzt, verändert usw.
Denn es ist seit 1974 (in West-D) verboten, dafür 2-adrige Kabel zu verwenden
Nun hat ein von uns beauftragter Elektriker festgestellt, dass
bei allen Steckdosen in Flur, Schlaf-, Wohn- und Arbeitszimmer
die Erdung fehlt: die Schutzkontakte sind nicht angeschlossen.
Wenn das so ist, kommen grössere Probleme auf Dich und den Vermieter zu, denn das geht fast richtung kriminell und grob fahrlässig!
Und bringt gleichzeitig weitere Probleme mit sich.
Denn nur manche Betriebe werden sich bereit erklären, einfach die vorschriftsmässige Brücke zwischen N und PE einzulegen, weil man damit nur EINE Gefahr (Körperschluss aufs Metallgehäuse) durch eine ANDERE Gefahr (Drahtbruch des PEN-Leiters, damit wiederum Netzspannung auf Metallgehäusen) für den Nutzer austauscht, und diese psychische Verantwortung nimmt nicht jeder Elektriker auf sich.
An diesen Steckdosen liegen scheinbar nur zweiadrige Leitungen
an.
Da muss man genau nachschauen, denn 1973 wurden in West-D kaum noch wirklich 2-adrige Kabel verlegt, sondern viel häufiger 3-adrige, wobei eine Ader unbenutzt blieb.
Das könnte man dann relativ einfach ändern.
Dieser Zustand muss natürlich beseitigt werden, denn es
besteht Lebensgefahr. So wie ich es verstehe muss jede
Steckdose zumindest mit einer Brücke nachgerüstet werden, die
den Schutzkontakt mit dem Nullleiter verbindet.
richtig, siehe oben
Ich frage mich nun aber, ob der Vermieter vielleicht sogar
verpflichtet wäre, die alten zweiadrigen Leitungen durch
dreiadrige mit separater Schutzleitung zu ersetzen.
nein, diese Forderung gäbe es nur, wenn die Kabel NACH 1973 verlegt wären oder die Steckdosen erweitert wurden
Das Haus wurde laut Plakette im Aufzug ca. 1973 gebaut -
zweiadrige Leitungen sind also damals bestimmt korrekt
gewesen. Da nun aber umgebaut, saniert und renoviert wurde
(Schaltkasten ist auch neu) frage ich mich, ob hier vielleicht
eine Pflicht zur Nachrüstung vorliegt, die sich auf die
komplette Wohnung erstreckt und nicht nur auf Bad und Küche
(dort ist alles ordnungsgemäß, mit FI).
auch das Wechseln und erneuern des Verteilerkasten hebt entgegen weit verbreiteter Meinung den Bestandsschutz nicht auf, daraus folgt keine Pflicht, 2-adrige Kabel herauszureissen und zu ersetzen (obwohl sehr viele Elis genau dieser Meinung sind)
In Gewissenskonflikte komme ich allerdings eher durch das Einlegen der PEN-Brücke, da hier die Stckdosen verändert angeschlossen werden müssen, wodurch es in meinen Augen eng mit dem Bestandsschutz wird.
Ich habe auch von SI-Steckdosen gelesen, mit denen man alte
zweiadrige Steckdosen nachrüsten kann - vielleicht wäre auch
dies eine Alternative?
(das heisst FI-Steckdose!) Das kommt nur für einzelne Steckdosen zB im Bad in Frage
kostet pro Stück 100€ aufwärts
Nachfolgende Steckdosen wären nur dann geschützt, wenn 3-adrige Kabel verlegt sind, geht bei Dir also wohl nicht
Vielen Dank und beste Grüße,
gerne, Gruß zurück. Georg