Besteht hier eine Pflicht zur Nachrüstung einer klassischen Nullung auf dreiadrige Leitung?

Hallo,

wir sind in eine neue Wohnung eingezogen, die vermieterseitig schön renoviert bzw. saniert wurde (Bad & Küche komplett neu, Rest der Wohnung neu tapeziert, neue Steckdosenblenden).

Nun hat ein von uns beauftragter Elektriker festgestellt, dass bei allen Steckdosen in Flur, Schlaf-, Wohn- und Arbeitszimmer die Erdung fehlt: die Schutzkontakte sind nicht angeschlossen. An diesen Steckdosen liegen scheinbar nur zweiadrige Leitungen an.

Dieser Zustand muss natürlich beseitigt werden, denn es besteht Lebensgefahr. So wie ich es verstehe muss jede Steckdose zumindest mit einer Brücke nachgerüstet werden, die den Schutzkontakt mit dem Nullleiter verbindet.

Ich frage mich nun aber, ob der Vermieter vielleicht sogar verpflichtet wäre, die alten zweiadrigen Leitungen durch dreiadrige mit separater Schutzleitung zu ersetzen.

Das Haus wurde laut Plakette im Aufzug ca. 1973 gebaut - zweiadrige Leitungen sind also damals bestimmt korrekt gewesen. Da nun aber umgebaut, saniert und renoviert wurde (Schaltkasten ist auch neu) frage ich mich, ob hier vielleicht eine Pflicht zur Nachrüstung vorliegt, die sich auf die komplette Wohnung erstreckt und nicht nur auf Bad und Küche (dort ist alles ordnungsgemäß, mit FI).

Ich habe auch von SI-Steckdosen gelesen, mit denen man alte zweiadrige Steckdosen nachrüsten kann - vielleicht wäre auch dies eine Alternative?

Vielen Dank und beste Grüße,
Dirk

Hallo!

Wieso fehlt die Erdung, wenn man offenbar selbst(oder der Eli) festgestellt hat, es befindet sich eine „Nullungsbrücke“ in den Steckdosen ?  Das ist ja die Erdung.

Man kann alle Geräte dort gefahrlos anstecken und es ist natürlich geerdet !  Bei einem Fehler(Spannung kommt auf Metallgehäuse eines Gerätes) gibts einen Kurzschluss und die Sicherung löst aus.

Völlig normal und OK. Es besteht keine Nachrüstpflicht im Bestand, solange man nichts ändert.

Das andere wäre, ob man nicht bei der offenbar erfolgten Erweiterung oder Umbau der Elektrik  hätte ALLES nachrüsten/ersetzen müsste.

Und das sehe ich so !

Es ist m.E. aber immer strittig und Auslegungssache ob die Vorschrift, bei Änderung muss die GESAMTE Anlage auf den jeweils neuesten Stand der VDE-Bestimungen ausgelegt sein, so  zu deuten sei.
Eine Steckdose nachgerüstet = alles muss 3-adrig und mit FI ausgestattet sein.

Aber dann gibts eben die Auffassung, es reiche,wenn man den erweiterten Teil 3-adrig und mit FI versieht. Den alten Rest so lässt wie er war (Bestandsschutz).

Dem möchte ich mich nicht anschließen. Es hat ja einen Grund,warum, man die Nullung im Bereich dünner Querschnitte (

Hallo duck313,

vielen Dank für deine Antwort!

Zurzeit fehlen die Nullungsbrücken in den Steckdosen komplett. Der „Elektriker“, der die Dosen während der Sanierung der Wohnung angeschlossen hat, hat die Schutzkontakte gar nicht verbunden.

Was ich nicht will ist unnötiger Stress mit dem Vermieter - im Zweifel sind solche Nullungsbrücken ja hoffentlich ausreichend, um Sicherheit herzustellen (z.B. falls ein Kleinkind mal mit einer Steckdose spielt oder ein Gerät eben einen Defekt hat)… aber ich sehe es auch so, dass im Rahmen der Sanierung eigentlich auch die Elektrik auf einen neuen Stand hätte gehoben werden müssen.

Bei meiner Internetrecherche bin ich aber leider auf kein Gesetz o.ä. gestoßen, wo dies für einen Laien wie mich eindeutig nachlesbar wäre.

servus,

nur kurz, bin in Eile:

die vermieterseitig schön renoviert bzw. saniert wurde (Bad & Küche komplett neu, …

das ist ein weit verbreitetes Vorgehen, daß nur Bad und Küche neu unterputz verkabelt werden und Räume, Flure usw. alt bleiben. Das ist so rechtlich auch abgedeckt

neu, Rest der Wohnung neu tapeziert, neue Steckdosenblenden).

hoffentlich nur die Steckdosen erneuert und nicht etwa erweitert, versetzt, verändert usw.
Denn es ist seit 1974 (in West-D) verboten, dafür 2-adrige Kabel zu verwenden

Nun hat ein von uns beauftragter Elektriker festgestellt, dass
bei allen Steckdosen in Flur, Schlaf-, Wohn- und Arbeitszimmer
die Erdung fehlt: die Schutzkontakte sind nicht angeschlossen.

Wenn das so ist, kommen grössere Probleme auf Dich und den Vermieter zu, denn das geht fast richtung kriminell und grob fahrlässig!
Und bringt gleichzeitig weitere Probleme mit sich.
Denn nur manche Betriebe werden sich bereit erklären, einfach die vorschriftsmässige Brücke zwischen N und PE einzulegen, weil man damit nur EINE Gefahr (Körperschluss aufs Metallgehäuse) durch eine ANDERE Gefahr (Drahtbruch des PEN-Leiters, damit wiederum Netzspannung auf Metallgehäusen) für den Nutzer austauscht, und diese psychische Verantwortung nimmt nicht jeder Elektriker auf sich.

An diesen Steckdosen liegen scheinbar nur zweiadrige Leitungen
an.

Da muss man genau nachschauen, denn 1973 wurden in West-D kaum noch wirklich 2-adrige Kabel verlegt, sondern viel häufiger 3-adrige, wobei eine Ader unbenutzt blieb.
Das könnte man dann relativ einfach ändern.

Dieser Zustand muss natürlich beseitigt werden, denn es
besteht Lebensgefahr. So wie ich es verstehe muss jede
Steckdose zumindest mit einer Brücke nachgerüstet werden, die
den Schutzkontakt mit dem Nullleiter verbindet.

richtig, siehe oben

Ich frage mich nun aber, ob der Vermieter vielleicht sogar
verpflichtet wäre, die alten zweiadrigen Leitungen durch
dreiadrige mit separater Schutzleitung zu ersetzen
.

nein, diese Forderung gäbe es nur, wenn die Kabel NACH 1973 verlegt wären oder die Steckdosen erweitert wurden

Das Haus wurde laut Plakette im Aufzug ca. 1973 gebaut -
zweiadrige Leitungen sind also damals bestimmt korrekt
gewesen. Da nun aber umgebaut, saniert und renoviert wurde
(Schaltkasten ist auch neu) frage ich mich, ob hier vielleicht
eine Pflicht zur Nachrüstung vorliegt, die sich auf die
komplette Wohnung erstreckt und nicht nur auf Bad und Küche
(dort ist alles ordnungsgemäß, mit FI).

auch das Wechseln und erneuern des Verteilerkasten hebt entgegen weit verbreiteter Meinung den Bestandsschutz nicht auf, daraus folgt keine Pflicht, 2-adrige Kabel herauszureissen und zu ersetzen (obwohl sehr viele Elis genau dieser Meinung sind)

In Gewissenskonflikte komme ich allerdings eher durch das Einlegen der PEN-Brücke, da hier die Stckdosen verändert angeschlossen werden müssen, wodurch es in meinen Augen eng mit dem Bestandsschutz wird.

Ich habe auch von SI-Steckdosen gelesen, mit denen man alte
zweiadrige Steckdosen nachrüsten kann - vielleicht wäre auch
dies eine Alternative?

(das heisst FI-Steckdose!) Das kommt nur für einzelne Steckdosen zB im Bad in Frage
kostet pro Stück 100€ aufwärts
Nachfolgende Steckdosen wären nur dann geschützt, wenn 3-adrige Kabel verlegt sind, geht bei Dir also wohl nicht

Vielen Dank und beste Grüße,

gerne, Gruß zurück. Georg

Lieber Georg,

vielen Dank für die sich sehr kompetent lesende Antwort! Heute kommt der Chef der für die Elektroinstallation verantwortlichen Firma zu uns, ich bin mal gespannt, was der sagt.

Fakt ist, es muss hier was gemacht werden.

Wenn ich dich richtig verstehe ist so eine PEN-Brücke nur die zweitbeste Lösung UND, weil diese ja zurzeit fehlt, würde ein Einbau solcher Brücken womöglich den Bestandsschutz aufheben, da er ja einen (mehr oder weniger großen) Eingriff in den Bestand darstellt. Deshalb könnte tatsächlich ein Nachrüsten mit 3-adrigen Kabeln angesagt sein.

Aber so richtig klar in einem Gesetzestext ist das nicht geregelt, oder etwa doch?

Verstehe ich es richtig, dass das Risiko MIT einer Brücke darin besteht, dass - auch ohne internen Geräteschaden - bei einem Drahtbruch im PEN-Leiter auch Spannung auf dem Gehäuse liegt ?? Man tauscht also mit einer Brücke, wie du sagst, nur ein Risiko (Fehler im Gerät => Phase berührt Gehäuse) durch ein anderes (Defekt im PEN-Leiter => Phase berührt Schutzkontakt => berührt Gehäuse)??

Ich will keinen Stress mit dem - sehr netten - Vermieter, der sich ja auch nur auf den beauftragten Elektriker verlassen hat. Aber sicher muss die Elektrik schon sein. Ich erinnere mich z.B. noch, wie ich als Kind mal einen Draht in die Steckdose gesteckt habe um zu schauen, was passiert …

Ganz vielen Dank für die Info. Heute kommt wie gesagt der verantwortliche Installateur und morgen gehen wir zum Mieterschutzverein…

Hallo!

Das habe ich falsch gelesen.

es gibt also KEINE Nullungsbrücke ?

das ist ein schlimmer Fehler, geht auf keinen Fall so ! Lässt für mich nichts Gutes über die Qualifikation des ausführenden Elektrikers sagen.
War vorher eine Brücke drin, dann sollte eine Ader wesentlich länger abisoliert gewesen sein, weil es eben keine sep. Brücke ist, es muss aus einem Stück Draht mit dem N(PEN) gebildet sein(Steckdosen mit Schraubkontakten)
Und es hätten ja Steckdosen OHNE Schutzleiterspange sein müssen, die früher drin waren.
Auch das hätte der Eli beim Tausch der Dosen bemerken und werten müssen. Hoppla, hier gibt’s ja ein Problem.

Das war ja im Errichtungsjahr bereits verboten, denn in den Zimmern hat es doch leitfähige Teile der Haustechnik (Heizkörper, Wasserleitungen, leitfähige Fußböden) die geerdet sind .

Zwar könnte ohne Nullungsbrücke ein FI-Schutz im Sicherungskasten für diesen Hausteil oder für das ganze Haus/Wohnung Schutz auch bei 2-Ader-Netz bieten.

Aber auch mit dem Manko, es kann systembedingt erst auslösen, wenn man über Körperkontakt der Fehlerstrom fließt und FI auslöst.
Also man spürt den Stromschlag mehr oder weniger stark und das ist nie ungefährlich.

Also Beispiel : Gerät mit Metallgehäuse (Kl. 1) steht unter Spannung, weil innen etwas verlagert oder beschädigt ist. Gut, da passiert erst mal nichts. Es löst weder Sicherung noch FI aus. Gerät wird auch möglicherweise funktionieren.

Berührt man es aber, fließt der Fehlerstrom über den Körper. Jetzt kann bei genügend Strom der FI auslösen und abschalten. Sicherungen lösen dabei nie aus.

Hier sehe ich tatsächlich nur die Möglichkeit, die Wohnung im betroffenen Teil neu zu verkabeln und im Sicherungskasten ebenfalls mit FI Typ 30 mA zu schützen.

MfG
duck313

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schiet, jetzt hab ich noch weniger Zeit, muß gleich los

aber da du schreibst,der Eli kommt noch heute, hoffe ich, daß ich noch rechtzeitig dran bin.

Wenn ich dich richtig verstehe ist so eine PEN-Brücke nur die
zweitbeste Lösung UND, weil diese ja zurzeit fehlt, würde ein
Einbau solcher Brücken womöglich den Bestandsschutz aufheben,
da er ja einen (mehr oder weniger großen) Eingriff in den
Bestand darstellt. Deshalb könnte tatsächlich ein Nachrüsten
mit 3-adrigen Kabeln angesagt sein.

ACHTUNG, das ist MEINE Rechtsauffassung, damit gewinnst du aber kein Gerichtsverfahren!
Der Richter oder Gutachter liest AUSSCHLIESSLICH VORHANDENE GESETZESTEXTE

Aber so richtig klar in einem Gesetzestext ist das nicht
geregelt, oder etwa doch?

leider doch! Das ist das Problem. Es ist erlaubt, eine el. Anlage nur TEILWEISE zu sanieren und einen anderen Anlagenteil (hier die Wohnräume) alt zu belassen (Bestandsschutz). Und es ist weiterhin auch erlaubt, alte Betriebsmittel (Steckds, Verteilerkasten, Sicherungen…) zu erneuern. Hier ist kein Ansatz für ein Rechtsverfahren.

In deinem Fall geht es vielmehr um was ganz anderes:
Der Eli, der die Stds. getauscht hat, hat grob fahrlässig die Sicherheitsregeln missachtet und die Stds kriminrll falsch angeschlossen! Das hat jetzt nichts mehr mit Bestandsschutz zu tun

Verstehe ich es richtig, dass das Risiko MIT einer Brücke
darin besteht, dass - auch ohne internen Geräteschaden - bei
einem Drahtbruch im PEN-Leiter auch Spannung auf dem Gehäuse
liegt ?? Man tauscht also mit einer Brücke, wie du sagst, nur
ein Risiko (Fehler im Gerät => Phase berührt Gehäuse) durch
ein anderes (Defekt im PEN-Leiter => Phase berührt
Schutzkontakt => berührt Gehäuse)??

soweit richtig, nur im Fall PEN-Leiterbruch ist es noch viel schlimmer als du denkst.
Hier reicht bereits der einfache Drahtbruch, es muss gar kein 2.Fehler hinzukommen, damit auf ALLEN Metallgehäusen in dem Stromkreis nach dem Schaden Netzspannung anliegt!

Ich will keinen Stress mit dem - sehr netten - Vermieter, der
sich ja auch nur auf den beauftragten Elektriker verlassen
hat. Aber sicher muss die Elektrik schon sein.

Nun - daß die Stds. vom Elektriker falsch angeschl. worden sind, wird er wohl auch von allein einsehen.

Dann geb ich euch mal ein Totschlagargument zur Hand:
Der ausführende Eli müsste eigentlich zur Nachbesserung aufgefordert werden, seinen Mangel zu beheben, aber…
wegen grobem Vertrauensbruch, Erschütterung des Vertrauens in seine fachlichen Fähigkeiten, kann man auch unverzüglich einen Anderen… und den Schaden dem Verursacher … usw.

hoffe ich konnte helfen

Ganz vielen Dank für die Info. Heute kommt wie gesagt der
verantwortliche Installateur und morgen gehen wir zum
Mieterschutzverein…

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Kindersicherungen
Hallo ddk,
Kinder Drähte in Steckdosen stecken zu lassen ist auch bei moderner Installation nicht ratsam. Da müssen die Eltern aufpassen. Einen kleinen Zeitvorsprung können solche oder ähnliche Kindersicherungen bringen:
Diese klebt man sinnvollerweise aber erst nach dem B…

Kein VDE / GS Zeichen
Hallo,
diese Dinger haben kein GS oder VDE !!!

Gruß

  • Volker Wolter -

und jetzt?
Hallo Volker,
was bedeutet das jetzt? Ist der Strom dadurch gefährlicher als ohne diese Plastikteilchen?
Können solche nichtelektrischen Bauteile überhaupt mit einem VDE-Zeichen versehen werden und gibt es auch welche mit dieser Kennzeichnung?
Mein Tip sollte nur ein Hinweis sein und der Link war zur Veranschaulichung gedacht, und ich denke, dass Reichelt auch einen gewissen Ruf zu verlieren hat. Deshalb habe ich nicht auf irgendeinen ebay-Anbieter verwiesen. Wenn Du einen besseren und konstruktiven Vorschlag hast, wäre ich dankbar.
Freundliche Grüße
Thomas

Lieber Georg,

gestern war der Verantwortliche Herr C. vor Ort. Ich habe ihn zuerst wegen der Leitungen bei den Lampen gefragt (hier kommen drei Leiter aus der Wand, aber nur die Phase und der Schutzleiter werden von den angeschlossenen Baulampen verwendet. Dies war meinem Schwiegervater suspekt und deshalb haben wir auch überhaupt erst jemand fachkundigen geholt, dem dann auch die unsachgemäß angeschlossenen Steckdosen aufgefallen sind.).

Herr C. hat uns erklärt, dass die dritte Leitung nicht verbunden ist und es aber „so schon passt“.

Nun gut, wir haben Herrn C. dann gebeten doch bitte einmal eine Steckdose auf richtige Installation zu prüfen. Er war erst erstaunt dass wir darum bitten [die Dosen hat wohl ein Mitarbeiter von ihm montiert] und hat dann doch kurz mit seinem Messgerät geprüft. Ok, es fließt Strom zwischen Phase und Nullleiter - das passt. Dann hat er die Phase und den Schutzkontakt berührt und siehe da, auf seinem Messgerät blinkt kein Lämpchen. Kurze Pause bei Herrn C., man merkt wie ihm bewusst wird: „da ist was nicht richtig…“. Er wartet zwei, drei Sekunden, berührt nochmal den Schutzkontakt und man sieht ihm an dass er weiss: „das darf so nicht bleiben… aber mein Kunde ist eh ein Idiot und ich hab keine Lust alle Steckdosen zu testen.“.

Dann sagt er uns direkt ins Gesicht „jaaaa, das passt so“. Ich dachte mir… WAS? Wie kannst du uns nur ins Gesicht Lügen, das ist keine Kleinigkeit. Hier besteht Lebensgefahr…

Ich hab ihm dann gesagt dass gestern ein fachkundiger Elektriker vor Ort war und dass wir wissen, dass es nicht „so passt“. Es ist sogar strafbar, Steckdosen - ALLE bis auf eine in unserer Wohnung! - grob fahrlässig so zu hinterlassen. Das hat er dann auch eingeräumt und sich wohl kurz so gefühlt als wäre irgendwo eine versteckte Kamera montiert. Ich war so perplex dass er bei einer so gefährlichen Sache lügt, eigentlich hätte ich ihn direkt aus der Wohnung werfen sollen. Es ist Schade, dass außer mir und meiner Freundin kein unabhängiger Zeuge in der Wohnung war.

Jedenfalls haben wir dann gleich dem Vermieter geschrieben, den Sachverhalt geschildert und eine schnelle Behebung des Mangels durch einen fachkundigen Elektriker - also NICHT Herrn C. - am liebsten unserer Wahl erbeten. Wir würden die - ortsansässige, in zweiter oder dritter Generation geführte - Firma beauftragen, die die Schlamperei erst aufgedeckt hat und bzgl. Pflicht zum Nachrüsten auf 3-adrig oder Umrüsten mit PEN-Leiter auf das hören, was der Fachmann, der sich dann die Lage vor Ort angeschaut hat, sagt.

Ich hoffe, Herr C. bekommt von unserem Vermieter keine weiteren Aufträge mehr. In unsere Wohnung jedenfalls werden wir ihn nicht mehr lassen.

Verabschiedet hat sich Herr C. übrigens mit den Worten „Sie können mir vertrauen, bis nächste Woche dann vielleicht.“…

Vielen Dank für deine Zeit und die kompetenten Antworten, Georg! Das hat mir sehr dabei geholfen weil ich wirklich eine Laie bin und bis gestern nicht wusste was Phase, Nullleiter und Schutzleiter oder ein PEN-Stift sind…

Pustekuchen, Vermieter wünscht Mängelbeseitigung durch ursprünglichen Auftragnehmer trotz obigen Ablaufs, hat wenigstens eine Mängelanzeige beim Auftragnehmer eingereicht. Ich finde das nicht in Ordnung, weiß aber nicht, was ich tun soll. Es soll laut Vermieter im Anschluss eine Abnahme durch einen anderen Fachmann vorgenommen werden - wenigstens das ist sinnvoll.

Habe ich das ganze zu schwarz gesehen und überdramatisiert? Ich glaube eigentlich nicht. Es ist eine Sauerei, aber gut, alle denken nur ans Geld. Und wer das nicht tut ist scheinbar der Depp…

Unzuverlässige Firma soll weiter pfuschen ?
Hallo!

Ich würde die Polizei/Staatsanwaltschaft einschalten und den Elektromeister(?) anzeigen.

Ganz klar ! Das ist strafbares Handeln. Spätestens als er den Fehler selbst bemerkte und es so lies. Ab da ist er dran !

Alte Anlagenteile hätten sofort gesperrt werden müssen, also im Verteiler abklemmen, Sicherungen blockieren oder ähnliches. Dann wäre gefahrlos etwas Zeit um das weitere Vorgehen abzuwarten.
Es musste sichergestellt sein, Kunde kann die betroffenen Steckdose (und was ist mit Leuchtenauslässen ?) nicht mehr nutzen.

Und ich würde die weitere Arbeit dieser E-Firma verweigern und das dem Vermieter so mitteilen. Wegen erwiesener Unfähigkeit und fehlendem Vertrauen in fachgerecht Nachbesserung. Das ein Dritter nun die Nachbesserung prüfen soll ? Wer soll das glauben ?

Frist setzen und dann androhen, selbst eine Firma zu beauftragen und diese Kosten vom Vermieter zurückverlangen bzw, sie mit Mietzahlungen zu verrechnen.

Oder sofort ausziehen und alle damit verbunden Kosten dem Vermieter auferlegen.

Es gibt schon mal hier und da Murks. Aber so etwas wie hier geschildert habe ich lange nicht mehr erlebt.

MfG
duck313

Hallo,

nicht gleich so hoch pokern - der Vermieter ist offenbar ja an der Mängelbeseitigung interessiert. Dass er dazu die selbe Firma beauftragt, ist doch klar - schließlich ist die zur kostenlosen Beseitigung verpflichtet.

Ein ungutes Gefühl bleibt, aber lass und doch zuerst an das Gute glauben.

Ich würde selber keine „klassische Nullung“ belassen - aber man darf. Die Fachzeitungen sind ja voll von Beiträgen, wie eine Teilumstellung auf TN-C-S zu erfolgen hat.

Dass man aber die „Nullungsbrücke“ schlichtweg nicht eingesetzt hat, ist dumm, gefährlich, frech.

Mag sein, dass es eine Fehlleistung eines einzelnen Gesellen war.

Hallo Volker,
was bedeutet das jetzt? Ist der Strom dadurch gefährlicher als
ohne diese Plastikteilchen?

Ja, theoretisch.
Denn die geometrische Form der Steckdose wird geändert, die Kontakte treten nach Einbau ein paar Millimeter weniger tief in die Steckdose ein.
Das könnte ein Kontaktproblem ergeben - theoretisch.

Können solche nichtelektrischen Bauteile überhaupt mit einem
VDE-Zeichen versehen werden und gibt es auch welche mit dieser
Kennzeichnung?

Ich denke schon, dass man ein Bauteil, welches ein Zubehör- / Ergänzungsteil zu einer Steckdose ist, nach VDE prüfen und kennzeichnen könnte.

Nur müsste man dann die zulässigen Kombinationen Steckdose/Kindersicherung einzeln prüfen. Oder der Steckdosenhersteller müsste es als Zubehör freigeben.
Das wird nicht geschehen.

Mein Tip sollte nur ein Hinweis sein und der Link war zur
Veranschaulichung gedacht, und ich denke, dass Reichelt auch
einen gewissen Ruf zu verlieren hat. Deshalb habe ich nicht
auf irgendeinen ebay-Anbieter verwiesen. Wenn Du einen
besseren und konstruktiven Vorschlag hast, wäre ich dankbar.

Praktisch sehe ich keine Gefahr durch Kindersicherungen.
Wobei die Setckdosen mit integriertem erhöhten Berührungsschutz schon besser sind.
Bessere Handhabung, Optik, Funktion.

hallo, nochmal in aller Kürze:

für euch gehts jetzt folgendermassen weiter:
Der vorhandene, ausführende Betrieb soll die Anschlüsse kostenlos nachbessern,
also die N-PE-Brücke an allen Steckdosen einlegen, damit die Anlage wenigstens normgerecht ist.

Danach soll ein externer Betrieb (mit mehr Erfahrung) die Anlage inspizieren und vermessen.
d.h.
inspizieren bedeutet, der PEN-Leiter der alten Verkabelung muss auf Zuverlässigkeit geprüft werden. Wegen der bestehenden Gefahr der PEN-Unterbrechung muss kontrolliert werden, ob in der Anlage noch alte Schraubklemmen belassen wurden, die evtl. bereits locker sind oder ob beim Erneuern der Betriebsmittel bereits neue zuverlässige Federsteckklemmen („Wagos“) verwendet wurden.
Bei solcher Schlamperei ist mein Verdacht, daß die Klemmverbindungen gar nicht geprüft oder erneuert wurden.
Das ist wichtig!

Messen bedeutet, daß ein Messprotokoll angefertigt wird (diese Messungen sind sowieso Pflicht, das zu protokollieren ist allgemein üblich) und in diesem Messprotokoll eine jährliche Nachprüfung festgehalten wird.

Wenn das geschieht, ist der alte Teil mit den 2-adrigen Kabeln einigermassen sicher.
Besondere Vorsicht ist halt bei Dübelarbeiten geboten, damit man dabei keine Kabel durchtrennt. Also vor dem Dübeln die Wand abscannen und danach nochmal messen, ob die Schutzleiter der Steckdosen noch iO sind

Immerhin sind noch ca 25% aller Gebäude in D so verkabelt und funktionieren reibungslos

alles Gute

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Hallo

Praktisch sehe ich keine Gefahr durch Kindersicherungen.

Ein Kunde hatte mal welche, die eine Metallblattfeder drin hatten. Nach längerem Gebrauch hat sich wohl das Plastikgehäuse gelöst, die darin befindliche Metallfeder legte sich quer. Beim nächsten Einstecken eines Steckers war nach lautem Knall die Steckdose braun vom verdampften Metallfederchen.

Hans

Guten Tag liebe Leute,

ich bin der „NEUE“, sollte aber nichts bedeuten.

Hier meine Meinung, die mit einer Frage beginnt. Ist in den Räumen eine Zentralheizung mit Rohrleitungen verlegt?
Das ist entscheident für die Anwendung der Schutzmaßnahme Standortisolierung. Hier braucht in der Tat der Schutzleiter nicht angeschlossen werden. Die vorhandene Installation ist nur dann O.K. wenn keine Fremdleiter den Raum berühren.

Ansonsten ist es so daß neu Installiert werden muß. Es genügt nicht den ankommenden Null-Leiter, wenn er dann grün/gelb ist, in einen Schutzleiter und in einen Mittelpunktsleiter aufzuteilen. Wenn die Steckdose angefast wird, muß die neueste Norm angewendet werden. Und heute muß jede Steckdose ein FI-Schutzachalter haben.
Anderer seits war die Klassische Nullung bereits seit 1965 untersagt, und seitdem wurden 3-adern verlegt. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1973. Das Elektrountenehmen, welches für verdeckte Mängel 30 Jahr haftet ist somit aus der Verantwortung raus.
Es ist erlaubt ein 4mm² Leiter einzeln zu den entsprechenden Steckdosen zu legen. Ich habe sowas jedoch noch nirgendwo gesehen.

Das wars Euer
Karlgustav

Hier meine Meinung, die mit einer Frage beginnt. Ist in den
Räumen eine Zentralheizung mit Rohrleitungen verlegt?

Oder ein Stahlkamin oder ein Wasserhahn.

Das ist entscheident für die Anwendung der Schutzmaßnahme
Standortisolierung.

Himmel!

Das willst du doch nicht ernsthaft anführen!

Die Schutzmaßnahme „Standortisolierung“ ist praktisch nirgendwo anwendbar.
Bereits das Einbringen eines Schutzleiters aus einem anderen Raum (Verlängerungskabel) hebt den „Schutz“ auf.

Ansonsten ist es so daß neu Installiert werden muß. Es genügt
nicht den ankommenden Null-Leiter, wenn er dann grün/gelb ist,
in einen Schutzleiter und in einen Mittelpunktsleiter
aufzuteilen. Wenn die Steckdose angefast wird, muß die neueste
Norm angewendet werden. Und heute muß jede Steckdose ein
FI-Schutzachalter haben.

NEIN. Der bloße Betriebsmitteltausch ist keine Anlagenänderung.

Anderer seits war die Klassische Nullung bereits seit 1965
untersagt, und seitdem wurden 3-adern verlegt. Das Gebäude
stammt aus dem Jahr 1973.

NEIN. Die klassische Nullung ist seit dem 1. Mai 1973 für Neuanlagen verboten.
ABER: Für in Bau befindliche Anlagen gab es eine Übergangsfrist bis 31. März 1974!

Es ist erlaubt ein 4mm² Leiter einzeln zu den entsprechenden
Steckdosen zu legen. Ich habe sowas jedoch noch nirgendwo
gesehen.

Wie kommst du 4mm²?

Hier meine Meinung, die mit einer Frage beginnt. Ist in den
Räumen eine Zentralheizung mit Rohrleitungen verlegt?

Oder ein Stahlkamin oder ein Wasserhahn.

Das ist entscheident für die Anwendung der Schutzmaßnahme
Standortisolierung.

Himmel!

Was soll die Beschwörung des Himmels?
Es war eine Installation die damals sicher war und heute noch in vorhandenen Anlagen erlaubt ist.

Das willst du doch nicht ernsthaft anführen!

Was ich will steht hier nicht zur Debatte.
Es geht darum was vohanden ist und warum es ev. damals so gemacht wurde. Standortisolierug gibt es sehr oft im Altbau.

Die Schutzmaßnahme „Standortisolierung“ ist praktisch
nirgendwo anwendbar.
Bereits das Einbringen eines Schutzleiters aus einem anderen
Raum (Verlängerungskabel) hebt den „Schutz“ auf.

Das ist aber hätte hätte Fahradkette!

Ansonsten ist es so daß neu Installiert werden muß. Es genügt
nicht den ankommenden Null-Leiter, wenn er dann grün/gelb ist,
in einen Schutzleiter und in einen Mittelpunktsleiter
aufzuteilen. Wenn die Steckdose angefast wird, muß die neueste
Norm angewendet werden. Und heute muß jede Steckdose ein
FI-Schutzachalter haben.

NEIN. Der bloße Betriebsmitteltausch ist keine
Anlagenänderung.

Also bleibt es doch bei der Standortisolirung?

Anderer seits war die Klassische Nullung bereits seit 1965
untersagt, und seitdem wurden 3-adern verlegt. Das Gebäude
stammt aus dem Jahr 1973.

NEIN. Die klassische Nullung ist seit dem 1. Mai 1973 für
Neuanlagen verboten.

Hier meinst Du durch die Einführung der VDE 0190, aber ab 1965 wurde der grüngelbe Schutzleiter eingeführt und aus den damaligen Bestimmungen geht hervor, daß diser kein Strom führen durfte. Wie wilst Du das den hinbekommen- also wurde ab 1965 3-ader verlegt.

Bei Potentialausgleichsleitern durfte jede Farbe verwendet werden nur nicht grüngelb,. Das wa erst 1972 wo grüngelb auch für PA zwecke verwendet werden durfte

ABER: Für in Bau befindliche Anlagen gab es eine
Übergangsfrist bis 31. März 1974!

Es ist erlaubt ein 4mm² Leiter einzeln zu den entsprechenden
Steckdosen zu legen. Ich habe sowas jedoch noch nirgendwo
gesehen.

Wie kommst du 4mm²?

So stet es in der VDE 0100 (ehm. aus der 0190 übernommen)

Derweil
Karlgustav