War Existenzgründerin, begann dann halbtags auf Lohnsteuerkarte parallel dazu. Arb.-Vertrag legte ich Sachbearbeiter VOR Start vor. Jetzt hat er nach einem dreiviertel Jahr eine Rückzahlung errechnet, weil meine Selbstständigkeit im Minus stand in dieser Phase und er laut Gesetz nicht beide Einkommensarten zusammen veranlagen darf. Hätte er mich nicht vorsorglich darauf hinweisen müssen, Hartz4-Auffüller zu beantragen, denn ich wusste bis gestern nichts von diesem Gesetz. Ich habe wirklich alles getan, damit er zeitnah informiert ist, auch, dass ich meine Selbstständigkeit während dieser Halbtagsphase weiter laufen lasse. Was kann ich gegen diese Nachforderung tun? Zahle nämlich auch heute noch Schulden aus meiner Ex-Gründerzeit ab. Widerspruch einlegen ist klar, aber gibt es ein Gesetz, dass sagt: Ja, es besteht seitens der ARGE Informationspflicht?
Ich bin der Meinung, das die Arge genauso zur Offenlegung verpflichtet ist wie der Antragsteller, bei Existenzgründern weiß ich das nicht so genau, da emphile ich das du dich an die Partei „Die Linke“ wendest die kennen sich da besser aus und helfen unentgeltlich
Hallo Sigrid,
meiner Meinung nach unterstehst Du als Existenzgründerin in dieser Zeit nicht der Arge, und es ist Dir freigestellt parallel zu arbeiten.
Es spielt meines Erachtens keine Rolle, ob Deine Selbstständigkeit im Minus endete. zur genehmigung zur Existenzgründung wurden die Bezüge doch von der Arge nenehmigt. Ob es einGesetz zur Information seitens der Arge gibt ist mir nicht bekannt.Ich gaube eher nicht. man setzt voraus, das man sich selbst informiert. Einer Rückzahlung aus der Existenzgründerzeit würde ich auf jeden Fall widersprechen. Notfalls vor dem Sozialgericht. Dort wird Dir geholfen und ist kostenlos. Mfg. shd-korekt