Besteht Lohnfortzahlungspflicht bei Kündigung

…wenn Einspruch eingelegt wurde?

Muss der Arbeitnehmer nur seine Arbeit anbieten oder muss er auch weiterhin dort erscheinen bis zum Gerichtstermin? Wenn die Arbeit vom Arbeitgeber abgelehnt wurde, besteht dann dennoch eine 100% Lohnfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber? Und wo im Gesetz finde ich das?

Zu wenig Infos

Muss der Arbeitnehmer nur seine Arbeit anbieten oder muss er
auch weiterhin dort erscheinen bis zum Gerichtstermin?

Zu wann (Datum) wurde denn gekündigt?

Es wurde nicht gekündigt. Es ist rein fiktiv.
Also wenn der Gerichtstermin nach der Kündigungsfrist wäre. Würde dann diese Zeit bezahlt werden müssen?

Erst mal ist nach Ablauf der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beendet. Dann bekommt man Arbeitslosengeld, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Hallo,

er muss sich persönlich anbieten. Lehnt der AG die Arbeitsleistung ab und schickt AN wieder nach Hause, reicht ein mündliches Angebot:

http://dejure.org/gesetze/BGB/295.html

Annahmeverzug des AG bedeutet Lohnfortzahlungspflicht.

VG
EK