In wie weit es vereinbar, bzw. kann es verhindert werden, wenn eine Person sich in ein öffentliches Amt wählen läßt aber nicht öffentlich in Erscheinung (z.B. durch Fotos) treten möchte.
Es geht um die Frage wenn gewählte MitgliederInnen eines kommunalen Ausschusse, Beirat oder Stadt/Gemeinderates trotz öffentlicher Termine/Sitzungen eine Veröffentlichung zu Ihrer Person (z.B. Fotos) untersagen.
Vielen Dank
Es geht um die Frage wenn gewählte MitgliederInnen eines
kommunalen Ausschusse, Beirat oder Stadt/Gemeinderates trotz
öffentlicher Termine/Sitzungen eine Veröffentlichung zu Ihrer
Person (z.B. Fotos) untersagen.
Mal abgesehen davon, dass es Albernheit ersten Ranges ist, als Träger eines öffentlichen Amtes nicht öffentlich in Erscheinung treten zu wollen, dürfte jede Veröffentlichung in Bezug auf ihre Tätigkeit durch die Pressefreiheit gedeckt sein. Ich würde als Journalist also einmal herzlich lachen und es getrost auf eine Klage ankommen lassen.
das sehe ich genauso. Bei uns gibt es Leute im Stadtrat, Ausschüssen und Beiräte die sich vehement dagegen wehren wenn Fotos oder Namensnennung publiziert werden sollen.
Meines erachten widerspricht das doch Ihrer Bereitschaft dieses Amt auszuführen. Sie hätten sich dann nicht wählen lassen dürfen. Eigentlich müßten sie von ihrem Amt zurücktreten.
Gruß Wolfgang
das sehe ich genauso. Bei uns gibt es Leute im Stadtrat,
Ausschüssen und Beiräte die sich vehement dagegen wehren wenn
Fotos oder Namensnennung publiziert werden sollen.
Das würde ich einfach ignorieren. Oder besser: Einmal einen hübschen Samstagssaufmacher über die Betreffenden verfassen inklusive aller Namen und Fotos.
Meines erachten widerspricht das doch Ihrer Bereitschaft
dieses Amt auszuführen. Sie hätten sich dann nicht wählen
lassen dürfen. Eigentlich müßten sie von ihrem Amt
zurücktreten.