Hallo!
Weiß jemand hier, ob ein Vater für seinen unehelichen Sohn auch dann noch unterhaltspflichtig ist, wenn dessen Mutter, bei der er lebt, heiratet? Oder muss dann der Ehemann, der ja das Kind nicht „automatisch adoptiert“, für den Unterhalt aufkommen?
Schon einmal vielen Dan für’s Nachdenken und Schreiben 
Gruß Andrea
Hallo,
die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind hat nichts mit dem Familienstand des betreuenden Elternteiles zu tun oder ob das Kind ehelich oder unehelich geboren ist.
Adoptionen gibt es nicht automatisch, sondern sind ein ziemlich langwieriger juristischer Weg.
Das Kind hat nur einen Vater - egal ob beim Unterhalt und/oder beim Umgang.
Gruß
Ingrid
wenn der neue Mann der Frau das Kind adoptiert, dann fällt der Unterhalt den der Vater bezahlen muss weg.
Adoption ist aber nicht automatisch, der neue Mann muss den Antrag stellen und der leibliche Vater muss dem ganzen zustimmen.
Wenn keine Adoption statt findet, muss der leibliche Vater den Unterhalt für das Kind weiter bezahlen, daran ändert sich dann nichts.
Das hat nichts mit verheiratet, kurze Beziehung oder One Night Stand zu tun. Erzeuger ist Erzeuger