Bestellen von xxx-toys bei amazon unter 18 jahren?

Ist das bestellen/kaufen von Sex - Toys bei Amazon unter 18 Jahren erlaubt ?
Es steht nichts da…

mfg

daniel

Hi,

Personen unter 18 Jahren können bei Amazon gar nichts kaufen.
Bei der Anmeldung muss man versichern, dass man volljährig ist.

Wenn eine Person falsche Angaben zum Alter gemacht hat ist das eine andere Frage.

MFG

Habe einen Amazon Gutschein… daher kann ich da sehr wohl etwas kaufen :stuck_out_tongue:

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Hallo,
auch bei einem Gutschein muß man Angaben zum ALter machen und dieses bestätigen. Falschen Angaben sind Strafbar.
Warum will den eine Person unter 18 undbedingt Sexspielzeug kaufen?
Filme sind generell erst ab 18 online zu erwerben auch sogenannte Softpornos.
Gruß Sunny

Habe jetzt mal was bestellt, musste KEINE Angaben zum Alter machen !
Nur Adresse etc.
Also wird es ja wohl auch keine Komplikationen geben.

Hallo,

Warum will den eine Person unter 18 undbedingt Sexspielzeug
kaufen?

Weil man damit so gut Kuchen backen kann. :wink:

Ich frage mich dann nur warum es auch möglich ist, dass Kunden unter 18 Jahren dort Rezensionen veröffentlichen können?

Eigene Bewertung schreiben -> „Über 13 Jahre alt?“ Ja [] Nein []

Es wird bei einer solchen Rezension darauf hingewiesen, dass es sich um eine Schülerrezension o.ä. handelt.

Ich bin selbst bei Amazon registriert und musste soweit ich weiß keine Angaben zum Geburtstag machen.

1 Like

Hallo,

Es kann höchstens sein, dass bei Lieferung ein Ausweis vorgezeigt werden muss. Das sollte aber in der Artikelbeschreibung oder bei der Bestellung zu sehen sein.

Alles Gute, Felix

Hi,
bin kein Jurist, aber dass XXX-toys nicht an Jugendliche (unter 18) verkauft werden dürfen habe ich gelinde gesagt noch nie gehört. Warum auch.
Grüße
Christian

Huhu!
Ich hab das ganze gerade mal ein bisschen weiter gesponnen, und finde die Frage ganz interessant.

Mein erster Gedanke war wie deiner - XXX-Krams soll man Jugendlichen nicht zugänglich machen, um sie nicht zu verderben (das meine ich jetzt ganz ohne Wertung) oder überfordern. Bei einem Sexspielzeug wird ja nur die eigene Kreativität gefordert, ich habe zumindest noch keins besessen gesehen, dass bebilderte Anwendungsbeispiele und -vorschläge enthielt.

Dann habe ich aber weiter gedacht: Wie sieht es mit speziellem Spielzeug aus? Meinetwegen Fesselkrams? Ist an sich nicht schlimm, aber könnte es da nicht Ärger geben, wenn sich ein Jugendlicher stranguliert? Könnte man da argumentieren, dass ein Jugendlicher die Folgen noch nicht hätte absehen können, während ein Erwachsener für sein Handeln eben selbst verantwortlich ist? (Inwieweit man unabhängig vom Alter noch zurechnungsfähig ist, wenn die Libido im Spiel ist, lassen wir mal außen vor:wink: - oder ist das evtl auch rechtlich relevant?)

Liebe, interessierte Grüße
Lockenlicht

Falschen Angaben sind Strafbar.

Welche Straftat soll das denn sein? Ich sehe hier keinen Tatbestand erfüllt.

Hallo,

Meinetwegen Fesselkrams? Ist an sich
nicht schlimm, aber könnte es da nicht Ärger geben, wenn sich
ein Jugendlicher stranguliert?

Kann man nicht auch ein Springseil kaufen, wenn man unter 18 ist?
Gruß
loderunner (ianal)

Ich habe keine Falschangaben gemacht !
Ich musste nicht mal ein Alter eingeben …
Und auch nirgends bestätigen, dass ich Volljährig bin.
Paket wurde heute laut Amazon verschickt :smile:
Und wofür ich die „Sex Toys“ brauche ist ja wohl ganz allein meine Sache :smile:
Danke für die zahlreichen Antworten :smile:

Heyho,

wer sich im Internet unter falschem Namen (aber auch Alter…) z. B. bei Ebay oder Amazon anmeldet, KÖNNTE sich ggf. nach §269 StGB strafbar gemacht haben.
http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/269-faelschung-…

So geschehen z. B. hier:
http://www.wortfilter.de/News/news1687.html
oder hier:
http://blog.auktion-und-recht.de/internet-recht/onli…

wer sich im Internet unter falschem Namen (aber auch
Alter…) z. B. bei Ebay oder Amazon anmeldet, KÖNNTE sich
ggf. nach §269 StGB strafbar gemacht haben.

Das bezweifle ich. Voraussetzung für § 269 StGB ist doch, dass, wenn die Daten auf Papier stünden, ein Urkundsdelikt nach § 267 StGB vorliegen würde. Das ist bei einer bloßen Lüge (falsches Geburtsdatum) nicht der Fall.

So geschehen z. B. hier:

http://www.wortfilter.de/News/news1687.html

oder hier:

http://blog.auktion-und-recht.de/internet-recht/onli…
en/rechtsanwalt/2008-04/ag-euskirchen-faelschung-beweiserheblic
her-daten-ebay-account-missbrauch/

In diesen Beispielen wurde aber nicht über das Geburtsdatum, sondern über die Identität getäuscht. Klassisches Urkundsdelikt.