Seit geraumer Zeit wird öffentlich diskutiert bei der Wohnungsmaklerbeauftragung das sog. „Bestellerprinzip“ gelten zu lassen. Mit anderen Worten, wer den Makler beauftragt hat ihm auch die Courtage zu zahlen. So hat die SPD in HH angeblich so etwas geplant. Auch Kanzlerkandidat Steinbrück will das umsetzen. Wer weiß wie weit die Pläne gediehen sind, wann wird die bisher geltende höchst ungerechte Handhabung der Maklerbezahlung in Hamburg geändert? Wann wird das frühestens passiert sein? Ist das Landes- oder Bundesrecht?
Im Voraus herzlichen Dank dem/r Kenner/in
Meiner Meinung nach war das nur großes Blabla.
Allerdings hat uns Maklern dieses Gerede einige Geschäfte verdorben, da die Eigentümer total verunsichert sind und daher viel weniger Aufträge vergeben. Sehr viele Einzelunternehmen mussten deswegen schließen. Vater Staat darf für den Murks der Politiker ALG zahlen.
Da ging jemand auf Wählerstimmenfang. Jemand, der keine Ahnung von Maklerverträgen hat und wann diese zustande kommen. Ich denke, diese Gesetzesinitiative wird im Sande verlaufen. Anderenfalls würde zumindest der Mietwohnungsmarkt zum Erliegen gebracht werden. Wir dürfen dann Freitag Abend wieder die Tageszeitung von Samstag kaufen, alles anstreichen, was in Frage kommen würde und Wohnung für Wohnung abfahren… Toll
Niemand weiß genaues nix … und nach der Wahl ist eh wieder alles anders
Aber wenn, dann bundeseinheitlich, also eher doch Bundesrecht.
PS: Ich wäre zwar dafür, aber wirklich dran glauben tu ich nicht (
So, also das Bestellerprinzip ist jetzt definitiv vom Tisch. Der IVD hatte mehrfach auf diverse Fallstricke im Gesetzesentwurf hingewiesen.
Bei näherer Betrachtung hätte man festgestellt, dass im praktischen Ergebnis des Gesetzesentwurfes fast immer der Vermieter die Maklerprovision tragen würde. Das mag zwar politisch gewollt sein, der Begriff Bestellerprinzip wäre dann aber falsch und irreführend (weil Maklerverträge auch anders zustande kommen). Dem Umstand, dass der Mietinteressent der „schwächere“ Vertragspartner wäre, würde bereits durch die bestehenden Regelungen des WoVermG und insbesondere durch die Deckelung der Provision auf zwei Monatsmieten ausreichend Rechnung getragen.
Die für viele Mietinteressenten unbefriedigende Situation, dass sie sich mit vielen anderen um eine Wohnung bewerben und dann auch noch eine Maklerprovision bezahlen müssten, würde nicht durch das Maklerrecht, sondern das geringe Angebot an Wohnungen in begehrten Lagen verursacht. Das Problem müsse daher durch ein höheres Angebot an Wohnungen behoben werden und nicht durch eine weitere Regulierung der Maklerprovision.
Am 22.03. wurde der Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht. Am 07.06.2013 wird entschieden.
Jedoch weiß ich nicht ob es dann ein Bundesgesetz ist oder auf der Ebene der einzelnen Länder umgesetzt wird.
Das der Wohnungsmarkt dann nicht mehr funktionieren wird glaube ich kaum. So werden sich halt die Eigentümer und Vermieter wieder selbst um die Vermittlungen bemühen dürfen. Oder sie bezahlen den Makler den sie beauftragt haben. Ganz einfach!
Hier wird es den Vermietern einfach zu leicht gemacht. Für diese gibt es die Maklerleistung bisher immer umsonst. Klar das es bisher viel so machen.
Und ja, es werden dann viele Makler vom Markt verschwinden! Ich finde, mit Recht!